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학술논문형사법연구2012.06 발행KCI 피인용 18

피의사실공표죄의 구성요건요소 해석 - '피의사실'과 '공표'의 의미를 중심으로 -

Auslegung der tatbestandlichen Voraussetzungen des Delikts von öffentliche Bekanntmachung der verdächtigen Tatsachen vor Erhebung der öffentlichen Klage

조기영(전북대학교)

24권 2호, 195~226쪽

초록

StGB bestraft die offentliche Bekanntmachung der verdachtigen Tatsachen vor Erhebung der offentlichen Klage von Ermittlungsbehorde. Dieser Tatbestand ist ein koreanischen einzigartigen Delikt, dessen Rechtsguter von Ehre der Verdachtigen und Unparteilichkeit, Unbestechlichkeit der offentlichen Ermittlung zu schutzen hat. Dieser Aufsatz konzentriert sich auf mehren Auslegungspunkte dieses Tatbestandmerkmal und untersucht den Begriff ‘der verachtigen Tatsachen’ und ‘der offentliche Bekanntmachung’. Die auslegende Ergebnis sind etwa folgend formuliert. (1) Die Rechtsguter von §126 StGB sind nicht nur die Ehre der Verdachtigen,sondern ist auch das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unparteilichkeit,Unbestechlichkeit der Ermittlungsbehorde. (2) Die offentliche Bekanntmachung nicht bedarf Konkretisierung, solange die Tatsachen die verdachtigen Tatsachen sind. (3) Die offentliche Bekanntmachung ist Offenbaren oder die Mitteilungen an Unbefugten. (4) Die Tatsachen, die offenkundig sind oder sich aus allgemeinen Quellen ohne weiteres ermitteln lassen, sind auch das Objekt der offentlichen Bekanntmachung.

Abstract

StGB bestraft die offentliche Bekanntmachung der verdachtigen Tatsachen vor Erhebung der offentlichen Klage von Ermittlungsbehorde. Dieser Tatbestand ist ein koreanischen einzigartigen Delikt, dessen Rechtsguter von Ehre der Verdachtigen und Unparteilichkeit, Unbestechlichkeit der offentlichen Ermittlung zu schutzen hat. Dieser Aufsatz konzentriert sich auf mehren Auslegungspunkte dieses Tatbestandmerkmal und untersucht den Begriff ‘der verachtigen Tatsachen’ und ‘der offentliche Bekanntmachung’. Die auslegende Ergebnis sind etwa folgend formuliert. (1) Die Rechtsguter von §126 StGB sind nicht nur die Ehre der Verdachtigen,sondern ist auch das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unparteilichkeit,Unbestechlichkeit der Ermittlungsbehorde. (2) Die offentliche Bekanntmachung nicht bedarf Konkretisierung, solange die Tatsachen die verdachtigen Tatsachen sind. (3) Die offentliche Bekanntmachung ist Offenbaren oder die Mitteilungen an Unbefugten. (4) Die Tatsachen, die offenkundig sind oder sich aus allgemeinen Quellen ohne weiteres ermitteln lassen, sind auch das Objekt der offentlichen Bekanntmachung.

발행기관:
한국형사법학회
DOI:
http://dx.doi.org/10.21795/kcla.2012.24.2.195
분류:
법학

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