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학술논문비교사법2012.05 발행KCI 피인용 8

손해배상금 지급채무에 대한 이자 부가의 의미와 기산 시기

Bedeutung und Beginn der Verzinsung bei Schadensersatzforderungen

최우진(고려대학교)

19권 2호, 337~404쪽

초록

Nach herrschender Meinung in Korea sei der Verzugszins bei Schadensersatzforderungen aus unerlaubter Handlung ab Schadensverursachung geschuldet. Zwar ist die Verzinsung unerlässlich, um die Geschädigte so zu stellen, wie wenn diese Forderung am Tage der schädigenden Handlung erfüllt worden wäre. Jedoch ist dieser Zins Teil der Schadensersatz und vom Verzugszins zu unterscheiden, weil nur die Tatsache dass der Schaden eingetraten ist, dazu im koreanischen Verzugsrecht wenig geeignet ist, dem Schulder in Verzug zu setzen. Noch gibt es keinen Grund, die Verzinsung zwischen bei Delikte und bei Vertragsverletzungen zu differenzieren. Da die Verzinsung einer Schadensersatzsumme den abstrakten Schadensersatz wegen Entbehrung der Summe bedeutet, hat der Tatgericht seine Schätzungsbefugnis aus der Grundsatz der freien Beweiswürdigung, den Beginn der Verzinsung und das Kapital nach freier Überzeugung zu entscheiden, falls den bestimmten Zeitpunkt des Schadenseintritt oder der Liquidität der Forderung nachzuweisen sehr schwierig ist, wie wenn es um die zukünftigen, beständigen oder immaterialen Schäden geht. Diese Meinung abweicht von der Rechtsprechung des koreanischen obersten Gerichtshofs nicht. Schließlich darf die Geschädigte vom Schädiger sowohl Schadenszinsen zum Schadensbetrag als auch Verzugszinsen gemäß §387 Abs. 2 des koreanischen Bürgerlichen Gesetzbuch verlangen. Zudem können Verzugszinsen auf Schadenszinsen oder Verzugszinsen berechnet werden, weil die koreanische Rechtsordnung kein Verbot von Zinseszinsen im Verzugsrecht im Unterschied zur Regelung in verschiedenen anderen Rechtsorderungen kennt. Trotzdem ist die Rechtsfortbildung zum Anatozimus-Verbot der Schadenszinsen erforderlich, um die entsprechende Schutz vor einem unüberschaubaren Anwachsen der Schuld zu gewähren.

Abstract

Nach herrschender Meinung in Korea sei der Verzugszins bei Schadensersatzforderungen aus unerlaubter Handlung ab Schadensverursachung geschuldet. Zwar ist die Verzinsung unerlässlich, um die Geschädigte so zu stellen, wie wenn diese Forderung am Tage der schädigenden Handlung erfüllt worden wäre. Jedoch ist dieser Zins Teil der Schadensersatz und vom Verzugszins zu unterscheiden, weil nur die Tatsache dass der Schaden eingetraten ist, dazu im koreanischen Verzugsrecht wenig geeignet ist, dem Schulder in Verzug zu setzen. Noch gibt es keinen Grund, die Verzinsung zwischen bei Delikte und bei Vertragsverletzungen zu differenzieren. Da die Verzinsung einer Schadensersatzsumme den abstrakten Schadensersatz wegen Entbehrung der Summe bedeutet, hat der Tatgericht seine Schätzungsbefugnis aus der Grundsatz der freien Beweiswürdigung, den Beginn der Verzinsung und das Kapital nach freier Überzeugung zu entscheiden, falls den bestimmten Zeitpunkt des Schadenseintritt oder der Liquidität der Forderung nachzuweisen sehr schwierig ist, wie wenn es um die zukünftigen, beständigen oder immaterialen Schäden geht. Diese Meinung abweicht von der Rechtsprechung des koreanischen obersten Gerichtshofs nicht. Schließlich darf die Geschädigte vom Schädiger sowohl Schadenszinsen zum Schadensbetrag als auch Verzugszinsen gemäß §387 Abs. 2 des koreanischen Bürgerlichen Gesetzbuch verlangen. Zudem können Verzugszinsen auf Schadenszinsen oder Verzugszinsen berechnet werden, weil die koreanische Rechtsordnung kein Verbot von Zinseszinsen im Verzugsrecht im Unterschied zur Regelung in verschiedenen anderen Rechtsorderungen kennt. Trotzdem ist die Rechtsfortbildung zum Anatozimus-Verbot der Schadenszinsen erforderlich, um die entsprechende Schutz vor einem unüberschaubaren Anwachsen der Schuld zu gewähren.

발행기관:
한국사법학회
DOI:
http://dx.doi.org/10.22922/jcpl.19.2.201205.337
분류:
법학

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