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학술논문민사법학2012.10 발행KCI 피인용 8

일본 메이지민법(물권법: 지역권⋅유치권)의 입법이유 분석

Analyse vom Gesetzgebungsmotiv des japanischen Meiji Civil Code (Sachenrecht: Grunddienstbarkeit und Zurueckbehaltungsrecht)

정기웅(건국대학교)

60권, 497~535쪽

초록

Um das koreanischen Buergerlichen Gesetzbuch systematisch zu untersuchen, ist es benoetigt, vor allem das japanische Meiji Civil Code zu studieren, das auf die Gesetzgebung des koreanischen BGB einen grossen Einfluss gehabt hat. In dieser Arbeit handelt es sich um die fundamentale Analyse vom Gesetzgebungsmotiv des japanischen Meiji Civil Code in Bezug auf Grunddienstbarkeit und Zurueckbehaltungsrecht beim Sachenrecht, unter derer zuerst der Einfluss des alten japanischen BGB auf das Meiji Civil Code und dann das Verhaeltnis zwischen Meiji Civil Code und koreanischem BGB weiter untersucht. Im alten japanischen BGB sind zwei Bestimmumgen hinsichtlich der Grunddienstbarkeit geschrieben: gesetzliche und vertragliche. Im Meiji Civil Code ist dagegen im Bereich der Nachbarschaft des Eigentums im allgemeinen die gesetzliche Grunddienstbarkeit als Grenze des Eigentums bestimmt, im sechsten Abschnitt des Sachenrechtes nur die vertragliche Grunddienstbarkeit. Die Bestimmungen der Grunddienstbarkeit im fuenften Abschnitt des koreanischen BGB folgt im grossen und ganzen dem Meiji Civil Code. Der Unterschied des beiden liegt auf der Verjaehrung. Im Unterschied zu Meiji Civil Code hat das koreanische BGB die Verjaehrung unter dem allgemeinen Teil bestimmt. Das Meiji Civil Code hat das Zurueckbehaltungsrecht im siebten Abschnitt des Sachenrechtes durch die Ergaenzungen des § 92 - 96 des alten japanischen BGB bestimmed. Das alte japanische BGB und Meiji Civil Code haben das Zurueckbehaltungsrecht charakteristisch als sachenrechtliches Pfandrecht bestimmt. In Bezug auf das Zurueckbehaltungsrecht hat das koreanische BGB zwar ohne grosse Aenderungen dem Meiji Civil Code die meisten Inhalte genommen, aber der Unterschied der beiden liegt darauf, dass das koreanische BGB im § 320 die Sache oder das Wertpapier zum Objekt des Zurueckbehaltungsrechtes gemacht hat, waehrend aber das Meiji Civil Code im § 295 nur die Sache des Fremden erfasste. Ausserdem hat das koreanische BGB im § 322 die eigenartigen Bestimmungen der Versteigerung und Anrechnung durch Schaetzung im Unterschied zu Meiji Civil Code.

Abstract

Um das koreanischen Buergerlichen Gesetzbuch systematisch zu untersuchen, ist es benoetigt, vor allem das japanische Meiji Civil Code zu studieren, das auf die Gesetzgebung des koreanischen BGB einen grossen Einfluss gehabt hat. In dieser Arbeit handelt es sich um die fundamentale Analyse vom Gesetzgebungsmotiv des japanischen Meiji Civil Code in Bezug auf Grunddienstbarkeit und Zurueckbehaltungsrecht beim Sachenrecht, unter derer zuerst der Einfluss des alten japanischen BGB auf das Meiji Civil Code und dann das Verhaeltnis zwischen Meiji Civil Code und koreanischem BGB weiter untersucht. Im alten japanischen BGB sind zwei Bestimmumgen hinsichtlich der Grunddienstbarkeit geschrieben: gesetzliche und vertragliche. Im Meiji Civil Code ist dagegen im Bereich der Nachbarschaft des Eigentums im allgemeinen die gesetzliche Grunddienstbarkeit als Grenze des Eigentums bestimmt, im sechsten Abschnitt des Sachenrechtes nur die vertragliche Grunddienstbarkeit. Die Bestimmungen der Grunddienstbarkeit im fuenften Abschnitt des koreanischen BGB folgt im grossen und ganzen dem Meiji Civil Code. Der Unterschied des beiden liegt auf der Verjaehrung. Im Unterschied zu Meiji Civil Code hat das koreanische BGB die Verjaehrung unter dem allgemeinen Teil bestimmt. Das Meiji Civil Code hat das Zurueckbehaltungsrecht im siebten Abschnitt des Sachenrechtes durch die Ergaenzungen des § 92 - 96 des alten japanischen BGB bestimmed. Das alte japanische BGB und Meiji Civil Code haben das Zurueckbehaltungsrecht charakteristisch als sachenrechtliches Pfandrecht bestimmt. In Bezug auf das Zurueckbehaltungsrecht hat das koreanische BGB zwar ohne grosse Aenderungen dem Meiji Civil Code die meisten Inhalte genommen, aber der Unterschied der beiden liegt darauf, dass das koreanische BGB im § 320 die Sache oder das Wertpapier zum Objekt des Zurueckbehaltungsrechtes gemacht hat, waehrend aber das Meiji Civil Code im § 295 nur die Sache des Fremden erfasste. Ausserdem hat das koreanische BGB im § 322 die eigenartigen Bestimmungen der Versteigerung und Anrechnung durch Schaetzung im Unterschied zu Meiji Civil Code.

발행기관:
한국민사법학회
분류:
법학

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