주식회사에서 회사기회유용에 관한 문제 - 법학방법론적 관점에서 -
Problem der gesellschaftsrechtlichen Geschäftschancenlehre: unter der Methoden richterlicher Rechtsfortbildung
유주선(강남대학교)
23권 1호, 265~289쪽
초록
Bei diesem Aufsatz geht es um die Probleme der gesellschaftsrechtlichen Geschäftschancenlehre unter dem Gesichtspunkt der juristischen Methodenlehre. Im Jahr 2011 hat die Landesgericht(LG) Seoul einige Gesichtspunkte beurteilt, ob zwei Aktionäre der Aktiengesellschaft(AG) die Geschäftschancen der Gesellschaft missbraucht oder nicht. Bei dieser Rechtsrechung wurden die Treuepflicht und Wettwerbsverbot der Aktionär neben die Geschäftschancen behandelt. Unter dem Begriff der Geschäftschance fallen grundsätzlich sämtliche möglicherweise gewinnbringenden Geschäfte, die sich im Zusammen- hang mit der Betätigung der AG auftun. Die Geschäftschancenlehre ist erstenmal von der us-amerikanischen Rechtsprechung entwichkelt geworden. Diese Geschäftschancenlehre wurde zwar danach vom Gericht in Deutschland und Japan anerkannt. In beider Ländern wurde jedoch die Gesetzgebung über die Geschäftschancenlehre nicht erfüllt. Der koreanische Gesetzgeber hat inzwischen die us-amerikanische Geschäftschancenlehre in koreanisches Handelsgesetzbuch(KHGB) eingeführt. Die Einführung dieser Lehre führt zum heftigen Streit in Korea. Anders als us-amerikanisches System ist das deutsche System ein kontinental system, dass ein Gesetz von der Gesetzgebung erfüllt werden soll. Japan und Korea haben dieses System übernommen. Im kontinentalen System besteht eine Lücke. Diese Lücke wird vom Richter durch die Analogie in der öffenen Lücke, teleologische Reduktion in der verdeckten Lücke ausgefüllt. Meiner Ansicht nach ist die Gesetzgebung über die Geschäftschancenlehre unnötig. Zuerst sollte man versuchen, ob die Aktionäre durch die Analogie des Wettberbsverbot nach § 397 KHGB haftet werden soll oder nicht. Das Gericht hat diesen Weg verneint. Das kann zwar man anerkennen. Die Haftung der Aktionäre muss durch die Treuepflicht nach § 382-3 KHGB anerkannt werden.
Abstract
Bei diesem Aufsatz geht es um die Probleme der gesellschaftsrechtlichen Geschäftschancenlehre unter dem Gesichtspunkt der juristischen Methodenlehre. Im Jahr 2011 hat die Landesgericht(LG) Seoul einige Gesichtspunkte beurteilt, ob zwei Aktionäre der Aktiengesellschaft(AG) die Geschäftschancen der Gesellschaft missbraucht oder nicht. Bei dieser Rechtsrechung wurden die Treuepflicht und Wettwerbsverbot der Aktionär neben die Geschäftschancen behandelt. Unter dem Begriff der Geschäftschance fallen grundsätzlich sämtliche möglicherweise gewinnbringenden Geschäfte, die sich im Zusammen- hang mit der Betätigung der AG auftun. Die Geschäftschancenlehre ist erstenmal von der us-amerikanischen Rechtsprechung entwichkelt geworden. Diese Geschäftschancenlehre wurde zwar danach vom Gericht in Deutschland und Japan anerkannt. In beider Ländern wurde jedoch die Gesetzgebung über die Geschäftschancenlehre nicht erfüllt. Der koreanische Gesetzgeber hat inzwischen die us-amerikanische Geschäftschancenlehre in koreanisches Handelsgesetzbuch(KHGB) eingeführt. Die Einführung dieser Lehre führt zum heftigen Streit in Korea. Anders als us-amerikanisches System ist das deutsche System ein kontinental system, dass ein Gesetz von der Gesetzgebung erfüllt werden soll. Japan und Korea haben dieses System übernommen. Im kontinentalen System besteht eine Lücke. Diese Lücke wird vom Richter durch die Analogie in der öffenen Lücke, teleologische Reduktion in der verdeckten Lücke ausgefüllt. Meiner Ansicht nach ist die Gesetzgebung über die Geschäftschancenlehre unnötig. Zuerst sollte man versuchen, ob die Aktionäre durch die Analogie des Wettberbsverbot nach § 397 KHGB haftet werden soll oder nicht. Das Gericht hat diesen Weg verneint. Das kann zwar man anerkennen. Die Haftung der Aktionäre muss durch die Treuepflicht nach § 382-3 KHGB anerkannt werden.
- 발행기관:
- 한국경영법률학회
- 분류:
- 법학