재단법인에 대한 설립자의 관여 가능성 -정관작성의 자유와 한계를 중심으로-
Eingriffsmöglichkeiten des Stifters auf seine Stiftung
김진우(한국외국어대학교)
13권 4호, 323~351쪽
초록
재단에 있어서 설립자는 핵심적 의미를 가지는 자이다. 그러한 설립자에게는 그의 생존 중에 또는 사후에 재단이 그의 설립의사를 충실히 실현할 수 있는 기관의 구성과 그에 대한 통제메커니즘의 정립이 초미의 관심사이다. 그러나 민법은 이에 대하여 거의 규율하는 바 없고 또 재단은 법인격 취득 이후에는 설립자와는 별개의 인격체가 되므로, 설립자의 설립의사를 충실히 실현할 수 있는 기관의 구성과 그에 대한 통제메커니즘의 정립은 1차적으로 정관이 규율할 사항이다. 그러한 정관에 대하여는 설립자에게 폭넓은 형성의 자유가 인정된다. 그 형성에 있어서는 재단의 법인격 취득 이후에 재단과의 관계에서 설립자의 지위를 어떻게 설정할 것인가 하는 점이 특히 문제된다. 이는 설립자가 재단의 성립 후에 어떤 수단에 의하여 어느 정도로 그 재단에 대하여 관여할 수 있는가, 즉 설립자의 정관형성의 자유와 한계에 관한 문제이기도 하다. 이와 관련하여 특히 설립자가 정관으로 자신에게 기관에 대한 자유로운 해임권을 유보할 수 있는지 그리고 기관이 아닌 설립자로서의 지위 그 자체에 기하여 자신에게 일정한 권리나 권한을 유보할 수 있는지 검토를 요한다. 한편 설립자의 사후에 그의 설립의사의 실현을 위한 기관의 구성과 통제메커니즘의 정립도 정관의 주요 규율사항에 해당하지만, 이때에는 설립자가 생존 중인 경우와는 그 취급이 다소 달라져야 한다. 본 연구는 궁극적으로 재단설립자가 재단 설립 이후에 재단에 관여할 수 있는 가능성과 한계를 고찰함으로써 실무에서 설립자가 그의 설립의사를 적절히 실현할 수 있도록 하는 정관작성을 유도하고 이를 통해 재단을 둘러싼 법적 분쟁을 예방하며 아울러 재판에서의 판단기준을 제시하려는 목적으로 이루어졌다.
Abstract
Der Stifter ist der Initiator der Stiftung. Er gibt diese zwar als eigenständige und unabhängige Rechtsperson aus der Hand, bleibt aber dennoch zu seinen Lebzeiten auch während der Operationsphase der Stiftung als Stiftungsbeteiligter existent. Ungeachtet der Motive, die im Einzelfall die Gründung einer rechtsfähigen Stiftung begünstigen, liegt den meisten Stiftern insbesondere am Herzen, wie sie bis zu ihrem Ableben Einflussmöglichkeiten auf von ihm gegründete Stiftung erhalten können und wie nach ihrem Ableben sichergestellt werden kann, dass die Mitglieder der Stiftungsorgane nicht ihre eigenen Interessen in den Vordergrund stellen. Nicht zu den Stiftungsorganen zählt der Stifter als solcher, dem folglich auch keine Kontrollfunktion zukommt. Zu den wichtigsten Fragen bei der Ausgestaltung der Stiftungssatzung zählt, ob und wenn ja welche Mitwirkungsrechte sich Stifter vorbehalten gewähren will; denn das KBGB räumt grundsätzlich nicht dem Stifter Mitwirkungsrechte ein, so dass er grunsätzlich keinen Einfluss auf die Stiftungsverwaltung hat, wenn die Stiftungssatzung nichts anderes vorsieht. Solche Vorbehalte können im Hinblick auf Satzungsänderungen, die Stiftungsaufhebung oder Vermögensverfügungen bestehen, Sonderrechte hinsichtlich des Vermögens oder der Erträge betreffen oder auch auf die Mitbestimmung bei organisatorischen Fragen beziehen, etwa auf die Besetllung der Organe. Aber inwieweit die Rechte des Stifters nun tatsächlich gehen können, ist bis heute nicht völlig geklärt. Umstritten ist ferner, ob dem Stifter ein jederzeitiges Abberufungsrecht ohne sachlichen Grund eingeräumt werden kann. Ziel der Beitrag ist es, zu erforschen, in welchem Ausmaß ein Stifter in Existenz und Verfassung seiner Stiftung eingreifen kann und welche Möglichkeiten er hat, um die Geschfäftsführung der Stiftung zu beeinflussen.
- 발행기관:
- 법학연구소
- 분류:
- 법학