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학술논문성균관법학2012.12 발행KCI 피인용 10

형법상 ‘실행의 착수’에 관한 재검토

Die nochmalige Prüfung über den Anfang der Ausführung

김재현(Max-Planck-Institut)

24권 4호, 287~309쪽

초록

Der "Anfang der Ausführung" geht um die Theorien über die Abgrenzung von Versuch und Vorbereitung. Die h.M. Theorie, die mit subjektivem und objektivem Merkmal behandelt wird, liegt 2 Theorien vor. Erste Theorie ist die sog. individuell-objektive Theorie, dass die unmittelbare Tat für die Verwirklchung des Tatbestandes in Berücksitigung des subjektiven Plans des Täters anerkannt werden kann. Zweite ist die sog. subjektive-objektive Theorie. Eine Ausführungshandlung des Verbrechens liegt im Sinne des Tätersentschlusses vor, wenn der verbrecherische Wille deutlich in einer Handlung zutage getreten wird, die nach dem Gesamtplan des Täters unmittelbar zur Gefährdung des Schutzobjekts des betreffenden Tatbestandes führen soll. Heutige überwiegende Meinungen fassen diese 2 Theorien als gleichen Inhalt auf. Dieser Unterschied hat jedoch tatsächlich materielle Gewinne. Es liegt vor, dass es sich speziell um Anfang der Ausführung über den formaldelikt, den kombinationsdelikt den Gefährdungsdelikt handelt. Deshalb sollten die individuell-objektive Theorie und die subjektive-objektive Theorie als wesentlich anderen Begriff aufgefasst werden.

Abstract

Der "Anfang der Ausführung" geht um die Theorien über die Abgrenzung von Versuch und Vorbereitung. Die h.M. Theorie, die mit subjektivem und objektivem Merkmal behandelt wird, liegt 2 Theorien vor. Erste Theorie ist die sog. individuell-objektive Theorie, dass die unmittelbare Tat für die Verwirklchung des Tatbestandes in Berücksitigung des subjektiven Plans des Täters anerkannt werden kann. Zweite ist die sog. subjektive-objektive Theorie. Eine Ausführungshandlung des Verbrechens liegt im Sinne des Tätersentschlusses vor, wenn der verbrecherische Wille deutlich in einer Handlung zutage getreten wird, die nach dem Gesamtplan des Täters unmittelbar zur Gefährdung des Schutzobjekts des betreffenden Tatbestandes führen soll. Heutige überwiegende Meinungen fassen diese 2 Theorien als gleichen Inhalt auf. Dieser Unterschied hat jedoch tatsächlich materielle Gewinne. Es liegt vor, dass es sich speziell um Anfang der Ausführung über den formaldelikt, den kombinationsdelikt den Gefährdungsdelikt handelt. Deshalb sollten die individuell-objektive Theorie und die subjektive-objektive Theorie als wesentlich anderen Begriff aufgefasst werden.

발행기관:
법학연구원
DOI:
http://dx.doi.org/10.17008/skklr.2012.24.4.010
분류:
법학

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