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학술논문민사법학2012.12 발행KCI 피인용 9

채권압류 후 기초적 계약관계의 처분의 효력

Die Wirkung der Verfügung über das Grundverhältnis nach Forderungspfändung

김동훈(국민대학교)

61권, 133~166쪽

초록

Wenn eine Forderung gepfändet wird, ist dem Schuldner verboten, über die gepfändete Forderung zu verfügen. Zugleich ist dem Schuldner erlaubt,über der Forderung zugrunde liegende Rechtsverhältnis zu verfügen. Nach der Rechtssprechung kann der Schuldner entweder ein gesetzliches als auch ein vertragliches Rücktrittsrecht ausüben. Ferner kann der Schuldner durch Vereinbarung mit dem Drittschuldner das Grundverhältnis aufheben oder seine Vertragsposition durch Schuldübernahme dem Dritten übergeben. Dass dem Schuldner die Freiheit, über das Grundverhältnis zu verfügen,gegeben ist, beeinflusst die gepfändete Forderung und gegebenenfalls wird die Forderunspfändung selbst ausgehöhlt. Dieses Problem wird vorlegen nicht nur, welche materialrechtliche Wirkung der Pfändung anerkannt werden soll, als auch welche Kriteria eingeleitet werden sollen zwischen die Wirkung der Pfändung und Handlungsfreiheit des Schuldners. Unsre Rechtssprechung besagt, dass Schuldner und Drittschuldner das Grundverhältnis aufheben und dadurch die Pfändung selbst gegenstandslos machen kann, es sie denn, die Beteiligten ohne rationalen Grund den Grundvertrag aufheben nur zum Zweck der Erlöschung der Forderung. Denn was ist der rationale Grund? Von Rechtssprechung und Lehre wird eingeleitet dass die Ausübung des vertraglichen oder gesetzlichen Rücktrittsrechts, das eigentlich in der Forderung selbst immanent war,erlaubt ist, aber der Aufhebungsvertrag dem Zweck der Pfandung widerspricht. Im diesen Aufsatz betonte der Verfasser, dass die Unterscheidung zwischen Ausubung des Rucktrittsrechts und Aufhebungsvertrag vom Standpunkt der Praxis nicht nutzlich sei. Im Verkehr sich verkleidet die Parteien einfach, indem sie vorsatzlich die Voraussetzungen des Rucktrittsrechts herstellen, namlich Nichterfullung der Leistung. Im Gegensatz kann passieren dass die Parteien im Fall des sogenannten Wegfalls der Obligationsbasis mit Richtigkeit zur Aufhebung des Grundvertrags vereinbaren, anstatt Rucktrittsrecht auszuuben. Zur Folgerung besagte ich dass Schwerpunkte darauf gelegt werden sollten, welches substanzielle Ziel die Parteien verfolgen, nicht die Form selbst.

Abstract

Wenn eine Forderung gepfändet wird, ist dem Schuldner verboten, über die gepfändete Forderung zu verfügen. Zugleich ist dem Schuldner erlaubt,über der Forderung zugrunde liegende Rechtsverhältnis zu verfügen. Nach der Rechtssprechung kann der Schuldner entweder ein gesetzliches als auch ein vertragliches Rücktrittsrecht ausüben. Ferner kann der Schuldner durch Vereinbarung mit dem Drittschuldner das Grundverhältnis aufheben oder seine Vertragsposition durch Schuldübernahme dem Dritten übergeben. Dass dem Schuldner die Freiheit, über das Grundverhältnis zu verfügen,gegeben ist, beeinflusst die gepfändete Forderung und gegebenenfalls wird die Forderunspfändung selbst ausgehöhlt. Dieses Problem wird vorlegen nicht nur, welche materialrechtliche Wirkung der Pfändung anerkannt werden soll, als auch welche Kriteria eingeleitet werden sollen zwischen die Wirkung der Pfändung und Handlungsfreiheit des Schuldners. Unsre Rechtssprechung besagt, dass Schuldner und Drittschuldner das Grundverhältnis aufheben und dadurch die Pfändung selbst gegenstandslos machen kann, es sie denn, die Beteiligten ohne rationalen Grund den Grundvertrag aufheben nur zum Zweck der Erlöschung der Forderung. Denn was ist der rationale Grund? Von Rechtssprechung und Lehre wird eingeleitet dass die Ausübung des vertraglichen oder gesetzlichen Rücktrittsrechts, das eigentlich in der Forderung selbst immanent war,erlaubt ist, aber der Aufhebungsvertrag dem Zweck der Pfandung widerspricht. Im diesen Aufsatz betonte der Verfasser, dass die Unterscheidung zwischen Ausubung des Rucktrittsrechts und Aufhebungsvertrag vom Standpunkt der Praxis nicht nutzlich sei. Im Verkehr sich verkleidet die Parteien einfach, indem sie vorsatzlich die Voraussetzungen des Rucktrittsrechts herstellen, namlich Nichterfullung der Leistung. Im Gegensatz kann passieren dass die Parteien im Fall des sogenannten Wegfalls der Obligationsbasis mit Richtigkeit zur Aufhebung des Grundvertrags vereinbaren, anstatt Rucktrittsrecht auszuuben. Zur Folgerung besagte ich dass Schwerpunkte darauf gelegt werden sollten, welches substanzielle Ziel die Parteien verfolgen, nicht die Form selbst.

발행기관:
한국민사법학회
분류:
법학

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