권리보호의 효율성명령에 근거한 거부처분에 대한 행정소송법상 가구제
Der vorlӓufige Rechtsschutz der auf dem Effizienzgebot des Rechtsschutzes basierenden Ablehnungsverfgungüim Verwaltungsprozessrecht
정영철(연세대학교)
29권 4호, 601~624쪽
초록
Im modernen Staat, der das materielle Rechtsstaatsprinzip öffentlich erklärt, ist die Justizgewährung zum Rechtsschutz der Kernpunkt für die Verwirklichung des Rechsstaates. Dieser Rechtsschutz muss vor allem wirksam sein. Daher bestimmt die koreanische Verfassung (KV) den Anspruch auf gerichtliche Entscheidung des Art. 27, damit gewährleistet die KV einen Rechtsschutz durch staatliche Gerichte. Wegen eines Zeitelements hat die gerichtliche Problemlösung aber eine Grenze für zügige Problembewältigung. Daraus lässt sich sog. das Gebot effizienten Rechtsschutzes, dass der Rechtsschutz durch die Staatsgerichte effektiv sowie umfassend sein muss, ableiten. Auch in Deutschland wird der effiziente Rechtsschutz durch Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet. Dieses Effizienzgebot erstreckt sich auf das Verwaltungsprozess. Da der Verwalungsakt eine Selbstbezeugungskraft und Selbstvollstreckungskraft hat, ist der vorläufige Rechtsschutz wie die Vollziehbarkeitshemmung ein unbedingt erforderliches Mittel für den materiellen Rechtsschutz der Bürger. Aber der koreanische Höchstgerichtshof(KHG)hat die Vollziehbarkeitshemmung und die einstweilige Verfügung in der koreanischen Zivilvollstreckungsordnung(KZVO) im Hinblick auf die Ablehnungsverfügung negiert. Angesichts des belastenden Verwaltungsakts der Ablehnungsverfügung und des Vorhandenseins des Interesses am Vollziehbarkeitshemmungsantrag, aber auch der Wiederherstellung der rechtlichen Substanz sind die ständigen Rechtsprechungen streitig. Im Bereich der Vollziehbarkeitshemmung und der Anwendbarkeit der einstweiligen Verfügung verlangen das Verfassungsgebot des Art. 27 KV und das daraus sich ergebenden Effizienzgebot sogar positivere Rechtsprechung.
Abstract
Im modernen Staat, der das materielle Rechtsstaatsprinzip öffentlich erklärt, ist die Justizgewährung zum Rechtsschutz der Kernpunkt für die Verwirklichung des Rechsstaates. Dieser Rechtsschutz muss vor allem wirksam sein. Daher bestimmt die koreanische Verfassung (KV) den Anspruch auf gerichtliche Entscheidung des Art. 27, damit gewährleistet die KV einen Rechtsschutz durch staatliche Gerichte. Wegen eines Zeitelements hat die gerichtliche Problemlösung aber eine Grenze für zügige Problembewältigung. Daraus lässt sich sog. das Gebot effizienten Rechtsschutzes, dass der Rechtsschutz durch die Staatsgerichte effektiv sowie umfassend sein muss, ableiten. Auch in Deutschland wird der effiziente Rechtsschutz durch Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet. Dieses Effizienzgebot erstreckt sich auf das Verwaltungsprozess. Da der Verwalungsakt eine Selbstbezeugungskraft und Selbstvollstreckungskraft hat, ist der vorläufige Rechtsschutz wie die Vollziehbarkeitshemmung ein unbedingt erforderliches Mittel für den materiellen Rechtsschutz der Bürger. Aber der koreanische Höchstgerichtshof(KHG)hat die Vollziehbarkeitshemmung und die einstweilige Verfügung in der koreanischen Zivilvollstreckungsordnung(KZVO) im Hinblick auf die Ablehnungsverfügung negiert. Angesichts des belastenden Verwaltungsakts der Ablehnungsverfügung und des Vorhandenseins des Interesses am Vollziehbarkeitshemmungsantrag, aber auch der Wiederherstellung der rechtlichen Substanz sind die ständigen Rechtsprechungen streitig. Im Bereich der Vollziehbarkeitshemmung und der Anwendbarkeit der einstweiligen Verfügung verlangen das Verfassungsgebot des Art. 27 KV und das daraus sich ergebenden Effizienzgebot sogar positivere Rechtsprechung.
- 발행기관:
- 법학연구소
- 분류:
- 법학