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학술논문안암법학2013.01 발행KCI 피인용 7

형벌과 도덕 - 칸트와 예방이론

Strafe und Moral - Kant und Präventionstheorie

윤재왕(고려대학교)

40호, 519~558쪽

초록

In der strafrechtlichen Lehrbüchern ist es gang und gäbe, Immanuel Kant als einen klassischen Vertereter der absoluten Straftheorie einzustufen. Demzufolge sehe Kant den Sinn und Zweck der Strafe ausschliesslich in der retrospektiven Vergeltung des Verbrechens und erschöpfe sich damit die Legitimierung der staatlichen Strafe. Das sogenannte “Inselbeispiel” biete in diesem Zusammenhang wohl den besten Beweis für die absolute Straftheorie an. Gegen diese herrschende Meinung werden seit geraumer Zeit einige Einwände erhoben, die vor allem auf der Textgrundlage Kants präventive Straftheorie neu ins Rollen zu bringen versuchen. In der Tat finden sich mehrere Teststelle, die allein in Hinblick auf die relative Theorie zu interpretieren sind, wie z.B. bei seinen Vorlesungennachschriften oder handschriftlichen Nachlaßen “Reflexion”. Deshalb stellt sich eine Frage, wie diese prima facie widersprüchliche Bemerkungen über die Strafe in ein kohärentes Verhältnis gebracht werden kann. Vor diesem Hintergrund versucht die vorliegende Arbeit aufgrund der Textgrundlage Kants Straftheorie in seinem gesamten Philosophie neu zu beleuchten. Dabei handelt es sich vor allem darum, die moralisch-theologische und die rechtliche Ebene der Strafe bei Kant strikt zu trennen und dadurch “Vergeltung” und “Prävention” in einen jeweiligen Kontext zu verorten. Anschließend wird dargestellt, dass Kant dem Problem der Vereinigung bzw. Harmonie zwischen Vergeltung und Prävention durchaus bewußt war, aber an seinem Beharren auf die Todesstrafe letztlich eine solche Versöhnung gescheitert ist.

Abstract

In der strafrechtlichen Lehrbüchern ist es gang und gäbe, Immanuel Kant als einen klassischen Vertereter der absoluten Straftheorie einzustufen. Demzufolge sehe Kant den Sinn und Zweck der Strafe ausschliesslich in der retrospektiven Vergeltung des Verbrechens und erschöpfe sich damit die Legitimierung der staatlichen Strafe. Das sogenannte “Inselbeispiel” biete in diesem Zusammenhang wohl den besten Beweis für die absolute Straftheorie an. Gegen diese herrschende Meinung werden seit geraumer Zeit einige Einwände erhoben, die vor allem auf der Textgrundlage Kants präventive Straftheorie neu ins Rollen zu bringen versuchen. In der Tat finden sich mehrere Teststelle, die allein in Hinblick auf die relative Theorie zu interpretieren sind, wie z.B. bei seinen Vorlesungennachschriften oder handschriftlichen Nachlaßen “Reflexion”. Deshalb stellt sich eine Frage, wie diese prima facie widersprüchliche Bemerkungen über die Strafe in ein kohärentes Verhältnis gebracht werden kann. Vor diesem Hintergrund versucht die vorliegende Arbeit aufgrund der Textgrundlage Kants Straftheorie in seinem gesamten Philosophie neu zu beleuchten. Dabei handelt es sich vor allem darum, die moralisch-theologische und die rechtliche Ebene der Strafe bei Kant strikt zu trennen und dadurch “Vergeltung” und “Prävention” in einen jeweiligen Kontext zu verorten. Anschließend wird dargestellt, dass Kant dem Problem der Vereinigung bzw. Harmonie zwischen Vergeltung und Prävention durchaus bewußt war, aber an seinem Beharren auf die Todesstrafe letztlich eine solche Versöhnung gescheitert ist.

발행기관:
안암법학회
DOI:
http://dx.doi.org/10.22822/alr..40.201301.519
분류:
법학일반

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