불합의의 종류와 그 법적 취급 -독일법과의 비교법적 고찰을 중심으로-
Der Dissens und dessen rechtliche Behandlung
윤형렬(배재대학교)
62권, 37~101쪽
초록
1. Der Begriff des DissensesDie herrschende Lehre in Korea nimmt den Dissens als dieUnübereinstimmung der Willenserklärungen an. Aber ob dieWillenserklärungen, aus denen der Vertrag besteht, sich übereinstimmenoder nicht, hängt von der Auslegung der Willenserklärung ab. Somitvermisst diese Lehre die Prüfung, ob die wirklich getroffene Vereinbarungsich inhaltlich die von den Kontrahenten gewollten privatautonomeneRegelung übereinstimmt. Diese Frage ist das Hauptproblem des Dissenses. Aber die koreanische Lehre gibt keine Antwort darüber. Die Mehrheit der Lehre in Deutschland behauptet dass der Dissensdessen Ursache auf die 2 verschiedene Momente zurückführt, das heisstdie Unüereinstimmung der Willenserklärungen und das Fehlen derEinigung. An diese Lehre wird dafür kritisiert, der Begriff des Dissenes zuweit anzuerkennen. Denn das Problem der Unübereinstimmung derWillenserklärungen ist auf der Ebene der Willenserklärunsauslegung zulösen. So bin ich in der Meinung, dass der Dissens begrifflich auf dieVerfehlung der Einigung beschränkt wird. 2. Der Dissens in Hinblick auf die AbschlusstechnikDer Vertrag wird in zwei verschiedenen Techniken abgeschlossen. Dieerste ist der Verteragsabschluss im Wege von Antrag und Annahme unddie andere ist der Verteragsabschluss im Wege der gemeinsamenZustimmung. in der ersten Technik wird der Annhme keine Möglichkeitder Abänderung des Antragsinhalt erstattet, somit passiert keine Nichtübereinstimmung von Antrag und Annahme. Dagegen kann dieUnterschied von dem vertraglichen Regelungsprogramm und dem wirklichVereinbarten sich in der gemeinsamen Zustimmung Technik befinden, weildie Konrahenten sich unwissend zu dem unzureichenden Vertargstext inder Vergleichung des von Kontrahenten gewollten Vertragziels gemeinsamzustimmen. In diesem Sinne kann der versteckte Dissens in dergemeinsamen Zustimmung vorhanden sein. 3. Die rechtliche Behandlung des DissensesDer Dissens wird als eine inhaltliche Verfehlung der Einigung definiert,die im Vertragschluss von den Vertragsparteien erzielt wird, So bestehtder Vertag aus den zweie Teilen, die den wirksame Teil auf der Einigungund den unwirksamen Teil auf grund des Dissenses sind. Dieses Phänomenist ähnlich der Teilnichtigkeit des Rechtsgeschäfts. Unter dem gleichenRegelungszweck im Gesetz soll die Lücke der Regelung durch die Analogieergänzt werden, um die Widersprulichkeit in der innen System zuvermeiden. In dem koreanichen Bürgerlichen Gestz gibt es keine Regelungüber den Dissens. Das ist eine Reglungslücke im Gesetz zu bewerten undzu ergänzen. In der Hinblick auf die Rechtsfolge soll der Dissens im Wegeder Analogie der Teilnichtigkeit gerelt werden. Im Ergebnis, wenn in demVertarg ein versteckter Dissens enthalen würde, so würde der ganzeVertrag unwirksam, aber wenn anzunehmen ist, dass die Vertragsparteiendessen Geltung bei Kenntnis dessen Dissenes gewollt sein würde, gilt nurder wirksame Teil des Vertrages zwischen den Vertragsparteien.
Abstract
1. Der Begriff des DissensesDie herrschende Lehre in Korea nimmt den Dissens als dieUnübereinstimmung der Willenserklärungen an. Aber ob dieWillenserklärungen, aus denen der Vertrag besteht, sich übereinstimmenoder nicht, hängt von der Auslegung der Willenserklärung ab. Somitvermisst diese Lehre die Prüfung, ob die wirklich getroffene Vereinbarungsich inhaltlich die von den Kontrahenten gewollten privatautonomeneRegelung übereinstimmt. Diese Frage ist das Hauptproblem des Dissenses. Aber die koreanische Lehre gibt keine Antwort darüber. Die Mehrheit der Lehre in Deutschland behauptet dass der Dissensdessen Ursache auf die 2 verschiedene Momente zurückführt, das heisstdie Unüereinstimmung der Willenserklärungen und das Fehlen derEinigung. An diese Lehre wird dafür kritisiert, der Begriff des Dissenes zuweit anzuerkennen. Denn das Problem der Unübereinstimmung derWillenserklärungen ist auf der Ebene der Willenserklärunsauslegung zulösen. So bin ich in der Meinung, dass der Dissens begrifflich auf dieVerfehlung der Einigung beschränkt wird. 2. Der Dissens in Hinblick auf die AbschlusstechnikDer Vertrag wird in zwei verschiedenen Techniken abgeschlossen. Dieerste ist der Verteragsabschluss im Wege von Antrag und Annahme unddie andere ist der Verteragsabschluss im Wege der gemeinsamenZustimmung. in der ersten Technik wird der Annhme keine Möglichkeitder Abänderung des Antragsinhalt erstattet, somit passiert keine Nichtübereinstimmung von Antrag und Annahme. Dagegen kann dieUnterschied von dem vertraglichen Regelungsprogramm und dem wirklichVereinbarten sich in der gemeinsamen Zustimmung Technik befinden, weildie Konrahenten sich unwissend zu dem unzureichenden Vertargstext inder Vergleichung des von Kontrahenten gewollten Vertragziels gemeinsamzustimmen. In diesem Sinne kann der versteckte Dissens in dergemeinsamen Zustimmung vorhanden sein. 3. Die rechtliche Behandlung des DissensesDer Dissens wird als eine inhaltliche Verfehlung der Einigung definiert,die im Vertragschluss von den Vertragsparteien erzielt wird, So bestehtder Vertag aus den zweie Teilen, die den wirksame Teil auf der Einigungund den unwirksamen Teil auf grund des Dissenses sind. Dieses Phänomenist ähnlich der Teilnichtigkeit des Rechtsgeschäfts. Unter dem gleichenRegelungszweck im Gesetz soll die Lücke der Regelung durch die Analogieergänzt werden, um die Widersprulichkeit in der innen System zuvermeiden. In dem koreanichen Bürgerlichen Gestz gibt es keine Regelungüber den Dissens. Das ist eine Reglungslücke im Gesetz zu bewerten undzu ergänzen. In der Hinblick auf die Rechtsfolge soll der Dissens im Wegeder Analogie der Teilnichtigkeit gerelt werden. Im Ergebnis, wenn in demVertarg ein versteckter Dissens enthalen würde, so würde der ganzeVertrag unwirksam, aber wenn anzunehmen ist, dass die Vertragsparteiendessen Geltung bei Kenntnis dessen Dissenes gewollt sein würde, gilt nurder wirksame Teil des Vertrages zwischen den Vertragsparteien.
- 발행기관:
- 한국민사법학회
- 분류:
- 법학