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학술논문형사법연구2013.03 발행KCI 피인용 4

포괄일죄성 부정을 근거로 한 집합범 하위개념의 죄수판단

Das Kriterium für die Bestimmung des Kollektivdelikt

김혜경(계명대학교)

25권 1호, 35~66쪽

초록

Umfassenden Tateinheit wird gebracht, wenn zwar formal mehrere Tatbestände verwirlicht sind, aber schon durch die Bestrafung aus einem dieser Tatbestände der Unrechtsgehalt und Schuldgehalt des Geschens vollständig abgeholten wird. Zwar der Begriff von umfassenden Tateinheit dem Täter zugute kommt, aber weil heutzutage noch überzeugbare und einheitliche theoretische Begründung dafür schwer zu finden ist, erfährt man viermehr schwere negative Probleme im Strafverfahren. In der Regel, umfassenden Tateinheit verlangt daß sich die einzelakte der Handlungsreche gegen das gleiche Rechtsgut richten, in der Begehungsweise gleichartig sind und von einem Gesamtvorsatz getragen werden, der konkrete Tat in ihren wesentlichen Grundzügen nach Zeit, Ort, und Art der Begehung sowie der Person des Verlezten umfassen muß. Aber Kolletivdelikt nicht behalt Gemeinschaftlichkeit von umfassenden Tateinheit und nicht behalt unabhängige Rechtswirdigkeit. Also dieser Aufsatz bestreitet Kolletivdelikt Begriff. Deshalb Geschäftsdelikt ist grundsätzlich Mitstrafe nachtat und Gewohnheitsdelikt ist prinzipell Vielheit Delikt.

Abstract

Umfassenden Tateinheit wird gebracht, wenn zwar formal mehrere Tatbestände verwirlicht sind, aber schon durch die Bestrafung aus einem dieser Tatbestände der Unrechtsgehalt und Schuldgehalt des Geschens vollständig abgeholten wird. Zwar der Begriff von umfassenden Tateinheit dem Täter zugute kommt, aber weil heutzutage noch überzeugbare und einheitliche theoretische Begründung dafür schwer zu finden ist, erfährt man viermehr schwere negative Probleme im Strafverfahren. In der Regel, umfassenden Tateinheit verlangt daß sich die einzelakte der Handlungsreche gegen das gleiche Rechtsgut richten, in der Begehungsweise gleichartig sind und von einem Gesamtvorsatz getragen werden, der konkrete Tat in ihren wesentlichen Grundzügen nach Zeit, Ort, und Art der Begehung sowie der Person des Verlezten umfassen muß. Aber Kolletivdelikt nicht behalt Gemeinschaftlichkeit von umfassenden Tateinheit und nicht behalt unabhängige Rechtswirdigkeit. Also dieser Aufsatz bestreitet Kolletivdelikt Begriff. Deshalb Geschäftsdelikt ist grundsätzlich Mitstrafe nachtat und Gewohnheitsdelikt ist prinzipell Vielheit Delikt.

발행기관:
한국형사법학회
DOI:
http://dx.doi.org/10.21795/kcla.2013.25.1.35
분류:
법학

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