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학술논문민사법의 이론과 실무2013.06 발행KCI 피인용 1

미술저작물의 사진촬영과 저작권침해여부

Urheberrechtsverletzung durch photographische Aufnahme von Werken der bildenden Künste

최상필(동아대학교)

16권 2호, 107~134쪽

초록

Zu den Werken der bildenden Künste gehören sowohl die klassischen Kunstwerke im herkömmlichen Sinne wie auch die Baukunst, die angewandte Kunst sowie Entwürfe solcher Werke. Der Begriff der Kunst ist noch nicht eindeutig festgesetzt, trotzdem §2 Nr. 2 UrhG ist maßgeblich. Danach muss ein Kunstwerk persönliche geistige Schöpfung sein. Urheberrechtlich geschützt sind nicht nur Lichtbildwerke, die persönlich geistige Schöpfungen sind, sondern auch bloße Lichtbilder, welch die Bedingungen nach §2 Nr. 2 UrhG nicht befriedigen können. Beim Schutzumfang eines Lichtbildwerks handelt es sich darum, dass das fotografierte Motiv vorgegeben ist und mit technischen Mitteln aufgenommen ist. Im Gegensatz zum Maler bestimmt der Fotograf nicht die Umrisse einer Person oder eines Gegenstands. Nach §72 deutsches UrhG werden nicht nur Lichtbilder, sondern auch Erzeugnisse, welch ähnlich wie Lichtbilder hergestellt sind, in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften geschützt. Maßgeblich ist diese Bestimmung auch im Fall des koreanischen UrhG.

Abstract

Zu den Werken der bildenden Künste gehören sowohl die klassischen Kunstwerke im herkömmlichen Sinne wie auch die Baukunst, die angewandte Kunst sowie Entwürfe solcher Werke. Der Begriff der Kunst ist noch nicht eindeutig festgesetzt, trotzdem §2 Nr. 2 UrhG ist maßgeblich. Danach muss ein Kunstwerk persönliche geistige Schöpfung sein. Urheberrechtlich geschützt sind nicht nur Lichtbildwerke, die persönlich geistige Schöpfungen sind, sondern auch bloße Lichtbilder, welch die Bedingungen nach §2 Nr. 2 UrhG nicht befriedigen können. Beim Schutzumfang eines Lichtbildwerks handelt es sich darum, dass das fotografierte Motiv vorgegeben ist und mit technischen Mitteln aufgenommen ist. Im Gegensatz zum Maler bestimmt der Fotograf nicht die Umrisse einer Person oder eines Gegenstands. Nach §72 deutsches UrhG werden nicht nur Lichtbilder, sondern auch Erzeugnisse, welch ähnlich wie Lichtbilder hergestellt sind, in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften geschützt. Maßgeblich ist diese Bestimmung auch im Fall des koreanischen UrhG.

발행기관:
민사법의 이론과 실무학회
분류:
민법

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