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학술논문비교형사법연구2013.07 발행

해적재판의 국제비교: 독일 해적재판의 시사점

Der Piratenprozess aus rechtsvergleichender Sicht "Samho Jewelry-Prozess" vor dem LG Busan und "Taipan-Prozess" vor dem LG Hamburg

하태영(동아대학교)

15권 1호, 73~120쪽

초록

Der Aufsatz behandelt zunächst den Begriff der Piraterie, die Merkmale der Piraterie und die Ursachen der Piraterie (Abschnitt II). Darüber hinaus werden die Überfälle auf deutsche Schiffe vor Somalia oder im Golf von Guinea an der afrikanischen Westküste und der hiermit zusammenhängende Anti-Piraten-Einsatz der EU näher erläutert (Abschnitt III) und der Strafprozess über den Überfall auf die “Taipan” vor dem Landgericht Hamburg analysiert (Abschnitt IV). Rechtsvergleichend erfolgt sodann eine Gegenüberstellung des “Samho Jewelry- Strafprozesses” vor dem koreanischen Landgericht Busan und des “Taipan- Strafprozesses” vor dem Landgericht Hamburg (Abschnitt V). Abschließend widmet sich der Beitrag den in Korea in der rechtswissenschaftlichen Literatur diskutierten Vorschlägen hinsichtlich einer Gesetzesänderung mit dem Ziel einer Prävention gegen das Problem der Piraterie (Abschnitt VI). Der Prozess in Hamburg begann am 21. November 2010 und endete am 19. Dezember 2012 mit einem Urteil. Der Prozess in Busan begann am 22. Mai 2011 und endete bereits am 27. Mai 2011. Die zweite Instanz, das Oberlandesgericht in Busan, hat am 11. Juni 2011 das Berufungsverfahren mit einem bestätigenden Urteil beendet und schließlich das koreanische Höchstengericht in Seoul am 22. Dezember 2011 mit der Revision das Urteil bestätigt. Die gesamte Dauer der gerichtlichen Verfahrens betrug ein Jahr. Beim Prozess in Hamburg wurden drei Jugendliche jeweils zu zwei Jahren Freiheitstrafe verurteilt. Natürlich sind die Fälle anders und nur schwer zu vergleichen. Aber beim Prozess in Busan wurde ein Jugendlicher (Minderjähriger, Schätzungen zufolge 18 bis 19 Jahre alt) durch das Jury-Strafverfahren zu 15 Jahren verurteilt. Die Ergebnisse meiner Forschung sind wie folgt: ①Der Prozess gegen somalische Piraten vor einem koreanischen Gericht sollte nicht mehr durchgeführt werden. Diese Verfahren sind sinnlos im Hinblick auf die Täter und die Opfer. ②Der Prozess gegen somalische Piraten vor Gericht in Korea und sein Strafvollzug haben keinen Zweck der Strafe. ③Korea hat mehr Interesse daran, dass in Somalia sowohl ein internationales Tribunal wie auch ein entsprechendes Gefängnis errichtet wird, um die Piraten vor Ort zu verurteilen und zu bestrafen. ④Das Präventionssystem gegen somalischen Piraten wird durch die internationale Zusammenarbeit gestärkt. Korea sollte sich aktiv daran beteiligen. ⑤Das Verteidigungssystem und das Handbuch gegen Piratenangriffe sollten praktischer entwickelt werden. ⑥Ein Übersetzungs- und Dolmetscherbüro am Gerichtshof sollte eingerichtet werden. Der deutsche Strafrechtslehrer Professor Kühne betonte während der internationalen Konferenz zu den Piraten-Prozessen in Busan, die durch das Institut of Law an der University Dong-A Busan organisiert wurde, das Folgende: “Die faktischen Schwierigkeiten des Transportes der Piraten in das Land der Strafverfolgung und Aburteilung sind dabei noch die geringsten. Bedeutender sind beweistechnische Probleme, weil die an der Gefangennahme beteiligten Marineangehörigen, die als zentrale Zeugen der Anklage dienen, zumeist noch auf hoher See sind oder sonst schwierig zu erreichen sind. Natürlich sind auch die Sprachprobleme zu beachten, da jeder der Beschuldigten Piraten einen kostenlosen Dolmetscher benötigt, um an dem Verfahren unter Wahrung des rechtlichen Gehörs mitwirken zu können. All das hat die Bemühungen um einen von der UNO autorisierten Sondergerichtshof für Piraterie vor der somalischen Küste angefacht. Leider bislang und wohl auch auf absehbare Zeit ohne Aussicht auf Erfolg. Insofern laufen alle etwa in Europa und in Korea durchgeführten Verfahren und ihre Vollstreckung einer solchen Klientel gegenüber in ihrer präventiven Wirkung leer. Zwar bleiben auch unter dieser Annahme die Möglichkeiten einer rehabilitativen Betreuung sehr begrenzt, solange die sozialen Umstände im Lande so sind wie sie sind. Zumindest aber würden Verfahren und Vollzug unter Wahrung von Menschenrechten kulturnah und unter der Aufsicht der UNO durchgeführt werden können. Zudem wäre die Einheitlichkeit der Sanktionsfindung und der Vollzugsbedingungen gewährleistet.” Dieser Argumentation ist zuzustimmen.

Abstract

Der Aufsatz behandelt zunächst den Begriff der Piraterie, die Merkmale der Piraterie und die Ursachen der Piraterie (Abschnitt II). Darüber hinaus werden die Überfälle auf deutsche Schiffe vor Somalia oder im Golf von Guinea an der afrikanischen Westküste und der hiermit zusammenhängende Anti-Piraten-Einsatz der EU näher erläutert (Abschnitt III) und der Strafprozess über den Überfall auf die “Taipan” vor dem Landgericht Hamburg analysiert (Abschnitt IV). Rechtsvergleichend erfolgt sodann eine Gegenüberstellung des “Samho Jewelry- Strafprozesses” vor dem koreanischen Landgericht Busan und des “Taipan- Strafprozesses” vor dem Landgericht Hamburg (Abschnitt V). Abschließend widmet sich der Beitrag den in Korea in der rechtswissenschaftlichen Literatur diskutierten Vorschlägen hinsichtlich einer Gesetzesänderung mit dem Ziel einer Prävention gegen das Problem der Piraterie (Abschnitt VI). Der Prozess in Hamburg begann am 21. November 2010 und endete am 19. Dezember 2012 mit einem Urteil. Der Prozess in Busan begann am 22. Mai 2011 und endete bereits am 27. Mai 2011. Die zweite Instanz, das Oberlandesgericht in Busan, hat am 11. Juni 2011 das Berufungsverfahren mit einem bestätigenden Urteil beendet und schließlich das koreanische Höchstengericht in Seoul am 22. Dezember 2011 mit der Revision das Urteil bestätigt. Die gesamte Dauer der gerichtlichen Verfahrens betrug ein Jahr. Beim Prozess in Hamburg wurden drei Jugendliche jeweils zu zwei Jahren Freiheitstrafe verurteilt. Natürlich sind die Fälle anders und nur schwer zu vergleichen. Aber beim Prozess in Busan wurde ein Jugendlicher (Minderjähriger, Schätzungen zufolge 18 bis 19 Jahre alt) durch das Jury-Strafverfahren zu 15 Jahren verurteilt. Die Ergebnisse meiner Forschung sind wie folgt: ①Der Prozess gegen somalische Piraten vor einem koreanischen Gericht sollte nicht mehr durchgeführt werden. Diese Verfahren sind sinnlos im Hinblick auf die Täter und die Opfer. ②Der Prozess gegen somalische Piraten vor Gericht in Korea und sein Strafvollzug haben keinen Zweck der Strafe. ③Korea hat mehr Interesse daran, dass in Somalia sowohl ein internationales Tribunal wie auch ein entsprechendes Gefängnis errichtet wird, um die Piraten vor Ort zu verurteilen und zu bestrafen. ④Das Präventionssystem gegen somalischen Piraten wird durch die internationale Zusammenarbeit gestärkt. Korea sollte sich aktiv daran beteiligen. ⑤Das Verteidigungssystem und das Handbuch gegen Piratenangriffe sollten praktischer entwickelt werden. ⑥Ein Übersetzungs- und Dolmetscherbüro am Gerichtshof sollte eingerichtet werden. Der deutsche Strafrechtslehrer Professor Kühne betonte während der internationalen Konferenz zu den Piraten-Prozessen in Busan, die durch das Institut of Law an der University Dong-A Busan organisiert wurde, das Folgende: “Die faktischen Schwierigkeiten des Transportes der Piraten in das Land der Strafverfolgung und Aburteilung sind dabei noch die geringsten. Bedeutender sind beweistechnische Probleme, weil die an der Gefangennahme beteiligten Marineangehörigen, die als zentrale Zeugen der Anklage dienen, zumeist noch auf hoher See sind oder sonst schwierig zu erreichen sind. Natürlich sind auch die Sprachprobleme zu beachten, da jeder der Beschuldigten Piraten einen kostenlosen Dolmetscher benötigt, um an dem Verfahren unter Wahrung des rechtlichen Gehörs mitwirken zu können. All das hat die Bemühungen um einen von der UNO autorisierten Sondergerichtshof für Piraterie vor der somalischen Küste angefacht. Leider bislang und wohl auch auf absehbare Zeit ohne Aussicht auf Erfolg. Insofern laufen alle etwa in Europa und in Korea durchgeführten Verfahren und ihre Vollstreckung einer solchen Klientel gegenüber in ihrer präventiven Wirkung leer. Zwar bleiben auch unter dieser Annahme die Möglichkeiten einer rehabilitativen Betreuung sehr begrenzt, solange die sozialen Umstände im Lande so sind wie sie sind. Zumindest aber würden Verfahren und Vollzug unter Wahrung von Menschenrechten kulturnah und unter der Aufsicht der UNO durchgeführt werden können. Zudem wäre die Einheitlichkeit der Sanktionsfindung und der Vollzugsbedingungen gewährleistet.” Dieser Argumentation ist zuzustimmen.

발행기관:
한국비교형사법학회
DOI:
http://dx.doi.org/10.23894/kjccl.2013.15.1.004
분류:
법학

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