방어적 긴급피난에서의 상당한 이유
Die Angemessenheit des Defensivnotstands im kStGB
김영중(홍익대학교)
15권 1호, 121~144쪽
초록
Die bischerige Forschung über straftliche Notstand wurde bisjetzt über dem rechtfertigende Notstand und entschuldigende Notstand. Der rechtfertigende Notstand werden zwei verschiedene Notstände erwähnt: Der Defensivnotstand und der Aggressivnotstand. Im aggressive Notstand zwischen dem zu beeinträchtigenden und zu erhaltenden Gütern muss eine strengen Interessenabwägung stattfinden. Der Defensivnotstand ist gegenüber Personen oder Sache kommt in Betracht. Das Wegen der Notwehr ist Individualschutz und Rechtsbewährung. Deshalb braucht im Defensivnotstand auch Mildern des Verhältmässigkeits. Fall des Defensivnotstands sind sebst solche, in denen die drohende Gefahr von einem Verhalten der betroffenen Person selbst ausgeht. Die Abwähgung in §22 KStGB werde auf einen reien Gütervergleich reduziert, wenn auch die Rücksicht grundsätzlicher konkreter Umstände zu verlaufen hat, gibt es dennoch bestimmte Situationen, die über eine Abwähgung relativierbar sind. Die Abwähgung im Defensivnotstand bezieht nicht das Vergleichen des Werts sondern die Verantwortlichkeit der betroffenen Person ein. In der Präventivnotwehr muss stehenden verteidigem defensivnotstand-Falle von den angemessen Grunde der Interessenabwägungsprinzip besänfigt interpretiert werden.
Abstract
Die bischerige Forschung über straftliche Notstand wurde bisjetzt über dem rechtfertigende Notstand und entschuldigende Notstand. Der rechtfertigende Notstand werden zwei verschiedene Notstände erwähnt: Der Defensivnotstand und der Aggressivnotstand. Im aggressive Notstand zwischen dem zu beeinträchtigenden und zu erhaltenden Gütern muss eine strengen Interessenabwägung stattfinden. Der Defensivnotstand ist gegenüber Personen oder Sache kommt in Betracht. Das Wegen der Notwehr ist Individualschutz und Rechtsbewährung. Deshalb braucht im Defensivnotstand auch Mildern des Verhältmässigkeits. Fall des Defensivnotstands sind sebst solche, in denen die drohende Gefahr von einem Verhalten der betroffenen Person selbst ausgeht. Die Abwähgung in §22 KStGB werde auf einen reien Gütervergleich reduziert, wenn auch die Rücksicht grundsätzlicher konkreter Umstände zu verlaufen hat, gibt es dennoch bestimmte Situationen, die über eine Abwähgung relativierbar sind. Die Abwähgung im Defensivnotstand bezieht nicht das Vergleichen des Werts sondern die Verantwortlichkeit der betroffenen Person ein. In der Präventivnotwehr muss stehenden verteidigem defensivnotstand-Falle von den angemessen Grunde der Interessenabwägungsprinzip besänfigt interpretiert werden.
- 발행기관:
- 한국비교형사법학회
- 분류:
- 법학