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학술논문안암법학2013.09 발행KCI 피인용 11

규제행정법의 관념과 개요에 대한 소고 -행정규제기본법」상 규제의 관념과 규제법상 규제관념의 비교-

Zum Grundriss des Regulierungsrechts

계인국(고려대학교)

42호, 645~680쪽

초록

Die Schwierigkeit der Begriffsbestimmung der Regulierung beruht darauf, dass der Umriss der Regulierung durch die jeweiligen Auslegungsmaßstäbe des Begriffs ganz unterschiedlich beschrieben werden kann. Die vorliegende Arbeit will die verschiedene Grundidee der Regulierung vorstellen, je nachdem, von welchen dogmatischen und heuristischen Ansätzen ausgegangen werden. Die rechtswissenschaftliche Verwendung des Regulierungsbegriffs gliedert sich in zwei Teile: Die US-amerikanische „regulation“ und das „Regulierungsrecht“. Die ursprünglichen Rechtsinstitute der Regulierung bzw. „regulation“ sind aber im koreanischen Recht systematisch fremd. Trotz aller systematischen Fremdheit wird die Idee der „regulation“ zwar schon kodifiziert. Die kodifizierte Grundide der „regulation“ fungiert aber nicht als ein Allgemeines Teil des Regulierungsrechts. Vielmehr enthält 「Allgemeine Ordnung für die administrative Regulierung」ein politisches Ziel der Deregulierung und die allgemeine Geschäftsführung. Hier setzt die Grundidee der Regulierung als eine Erscheinungsform der Gewährleistungsverwaltung voraus. Mittels der „juristischen Methode“ wurde die Ordnungsverwaltung auf den systematischen Weg gebracht, die vor allem dem abwehrrechtlichen Charakter zugrunde liegt. Die Leist- ungsverwaltung hat mit der Idee von der staatlichen Leistungserbringung die Tragweite des Staatsbildes erweitert. Aber der Gewährleistungsstaat besteht aus den unterschiedlichen Bestandteilen des früheren Staatsbildes. Die zentralen Aufgaben der Gewährleistungsverwaltung bestehen darin, die Ziele und Verfahren für die arbeitsteilige Gemeinwohlverwirklichung festzulegen. Der Entwurf der Gewährleistungsverwaltung ist zwar dem Ordnungsmodell der Freiheitsrechte des liberalen Rechtsstaates bereits zu entnehmen, und er bezieht sich auch auf die Leistungsidee, die mit der Sicherstellung der Grundversorgung in einem bestimmten Bereich oder den staatsersetzenden Privattätigkeiten verbunden ist. Versteht man die Regulierung als eine Erscheinungsform der Gewährleistungsverwaltung, wird kein endgültiger Ansatz für die Klärung der Eigenschaft der umfassenden Anwendungsfelder der Regulierung angeboten. Unter dem Titel der Regulierung können die verschiedenen Konzeptionen der Regulierung gesammelt werden. Unvermeidlich sollte man die Regulierung mit ihren Konzepten erfassen. Die verschiedenen Konzepte der Regulierung müssen in der konsistenten Einordnung der Bedeutungsschichten - die Gewährleistungsverwaltung - erfasst werden.

Abstract

Die Schwierigkeit der Begriffsbestimmung der Regulierung beruht darauf, dass der Umriss der Regulierung durch die jeweiligen Auslegungsmaßstäbe des Begriffs ganz unterschiedlich beschrieben werden kann. Die vorliegende Arbeit will die verschiedene Grundidee der Regulierung vorstellen, je nachdem, von welchen dogmatischen und heuristischen Ansätzen ausgegangen werden. Die rechtswissenschaftliche Verwendung des Regulierungsbegriffs gliedert sich in zwei Teile: Die US-amerikanische „regulation“ und das „Regulierungsrecht“. Die ursprünglichen Rechtsinstitute der Regulierung bzw. „regulation“ sind aber im koreanischen Recht systematisch fremd. Trotz aller systematischen Fremdheit wird die Idee der „regulation“ zwar schon kodifiziert. Die kodifizierte Grundide der „regulation“ fungiert aber nicht als ein Allgemeines Teil des Regulierungsrechts. Vielmehr enthält 「Allgemeine Ordnung für die administrative Regulierung」ein politisches Ziel der Deregulierung und die allgemeine Geschäftsführung. Hier setzt die Grundidee der Regulierung als eine Erscheinungsform der Gewährleistungsverwaltung voraus. Mittels der „juristischen Methode“ wurde die Ordnungsverwaltung auf den systematischen Weg gebracht, die vor allem dem abwehrrechtlichen Charakter zugrunde liegt. Die Leist- ungsverwaltung hat mit der Idee von der staatlichen Leistungserbringung die Tragweite des Staatsbildes erweitert. Aber der Gewährleistungsstaat besteht aus den unterschiedlichen Bestandteilen des früheren Staatsbildes. Die zentralen Aufgaben der Gewährleistungsverwaltung bestehen darin, die Ziele und Verfahren für die arbeitsteilige Gemeinwohlverwirklichung festzulegen. Der Entwurf der Gewährleistungsverwaltung ist zwar dem Ordnungsmodell der Freiheitsrechte des liberalen Rechtsstaates bereits zu entnehmen, und er bezieht sich auch auf die Leistungsidee, die mit der Sicherstellung der Grundversorgung in einem bestimmten Bereich oder den staatsersetzenden Privattätigkeiten verbunden ist. Versteht man die Regulierung als eine Erscheinungsform der Gewährleistungsverwaltung, wird kein endgültiger Ansatz für die Klärung der Eigenschaft der umfassenden Anwendungsfelder der Regulierung angeboten. Unter dem Titel der Regulierung können die verschiedenen Konzeptionen der Regulierung gesammelt werden. Unvermeidlich sollte man die Regulierung mit ihren Konzepten erfassen. Die verschiedenen Konzepte der Regulierung müssen in der konsistenten Einordnung der Bedeutungsschichten - die Gewährleistungsverwaltung - erfasst werden.

발행기관:
안암법학회
DOI:
http://dx.doi.org/10.22822/alr..42.201309.645
분류:
법학일반

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