보증인과 후순위저당권자 간의 변제자대위 -대법원 2013. 2. 15. 선고 2012다48855 판결-
Einsetzung eines Bürgen und eines nachrangigen Hypothekengläubigers in die Rechte des Gläubigers
백경일(숙명여자대학교)
64권, 231~273쪽
초록
Lange ist es unklar gewesen, ob sich ein Bürge gegenüber einemnachrangigen Hypothekengläubiger darauf berufen kann, dass er durchErfüllung der Schuld in die Rechte des vorrangigen Gläubigers eingesetztwurde, ohne dass er seine Einsetzung bei der Eintragung der Hypothek imGrundstücksregister vorgemerkt hatte, und ob der nachrangigeHypothekengläubiger, der seinen vorrangigen Gläubiger befriedigt hat, nachden §§ 480, 481 KBGB auch Rechte aus einer Bürgschaft erwerben kann. In der jüngsten Rechtsprechung hat der Koreanische Oberste Gerichtshofendlich festgestellt, dass sich der Bürge gegenüber dem nachrangigenHypothekengläubiger darauf berufen kann, dass er in die Rechte desvorrangigen Gläubigers eingesetzt wird, auch wenn er seine Einsetzung beider Eintragung der Hypothek im Grundstücksregister nicht vorgemerkthat, und der nachrangige Hypothekengläubiger, der seinen vorrangigenGläubiger befriedigt hat, nach den §§ 480, 481 KBGB auch Rechte auseiner Bürgschaft erwerben kann. Dieser Aufsatz hält an dem Standpunkt fest, dass diese Rechtsprechunginsofern den Interessen der Parteien nicht entspricht, als der nachrangigeHypothekengläubiger die Einsetzung dazu ausnutzt, das Risiko vonImmobilienpreisänderungen auf den Bürgen abzuwälzen.
Abstract
Lange ist es unklar gewesen, ob sich ein Bürge gegenüber einemnachrangigen Hypothekengläubiger darauf berufen kann, dass er durchErfüllung der Schuld in die Rechte des vorrangigen Gläubigers eingesetztwurde, ohne dass er seine Einsetzung bei der Eintragung der Hypothek imGrundstücksregister vorgemerkt hatte, und ob der nachrangigeHypothekengläubiger, der seinen vorrangigen Gläubiger befriedigt hat, nachden §§ 480, 481 KBGB auch Rechte aus einer Bürgschaft erwerben kann. In der jüngsten Rechtsprechung hat der Koreanische Oberste Gerichtshofendlich festgestellt, dass sich der Bürge gegenüber dem nachrangigenHypothekengläubiger darauf berufen kann, dass er in die Rechte desvorrangigen Gläubigers eingesetzt wird, auch wenn er seine Einsetzung beider Eintragung der Hypothek im Grundstücksregister nicht vorgemerkthat, und der nachrangige Hypothekengläubiger, der seinen vorrangigenGläubiger befriedigt hat, nach den §§ 480, 481 KBGB auch Rechte auseiner Bürgschaft erwerben kann. Dieser Aufsatz hält an dem Standpunkt fest, dass diese Rechtsprechunginsofern den Interessen der Parteien nicht entspricht, als der nachrangigeHypothekengläubiger die Einsetzung dazu ausnutzt, das Risiko vonImmobilienpreisänderungen auf den Bürgen abzuwälzen.
- 발행기관:
- 한국민사법학회
- 분류:
- 법학