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학술논문형사법연구2013.09 발행

형사절차상 영장실질심문조서의 증거능력 규제방안 - 기존 학설의 비판과 대안을 중심으로 -

Zur Regulierung der Beweisfähigkeit des Vernehmungsprotokoll im Strafverfahren - unter dem Gesichtspunkt der Kritik an Theorie des koreanischen Jurist und eines neuen Ansatzes -

신이철(원광디지털대학교)

25권 3호, 177~197쪽

초록

Der koreanische Jurist hat bislang aufgrund des §315 Nr. 3 korStPO dem in Vernehmungsprotokoll, in dem die Aussage des Beschuldigten niederschrieben wurde, eine unwidlegbare Beweisqualifikation gewährt. Gegen die Rechtsprechung wendet jedoch ein, dass die Norm des §315 Nr. 3 korStPO sich dem Bestimmtheitsgebot widersprechen durfte. Die Urkunde im Sinne des §315 Nr. 3 korStPO setzt voraus, das sie unabhängig von betreffenden Straftaten im Verlauf der alltäglichen Betriebsabwicklung automatisch und regelmässig erzeugt werden soll. Dann ist diese Urkunde von Natur aus nicht gleich mit dem Haftprüfungsprotokoll anzusehen. Die Anerkennung der unwidlegbaren Beweiskraft gegenüber dem Vernehmungsprotokoll könnte sich ferner die Wahrnehmung der Verteidigung des Beschuldigten schwer nachteilig auswirken. Um dem Vernehmungsprotokoll die Beweisfähigkeit zu gewähren, sollte man sich umdenken, dass das im Rahmen der Vernehmungsprotokoll nicht gemäss §315, sondern §313 korStPO verwertet werden soll.

Abstract

Der koreanische Jurist hat bislang aufgrund des §315 Nr. 3 korStPO dem in Vernehmungsprotokoll, in dem die Aussage des Beschuldigten niederschrieben wurde, eine unwidlegbare Beweisqualifikation gewährt. Gegen die Rechtsprechung wendet jedoch ein, dass die Norm des §315 Nr. 3 korStPO sich dem Bestimmtheitsgebot widersprechen durfte. Die Urkunde im Sinne des §315 Nr. 3 korStPO setzt voraus, das sie unabhängig von betreffenden Straftaten im Verlauf der alltäglichen Betriebsabwicklung automatisch und regelmässig erzeugt werden soll. Dann ist diese Urkunde von Natur aus nicht gleich mit dem Haftprüfungsprotokoll anzusehen. Die Anerkennung der unwidlegbaren Beweiskraft gegenüber dem Vernehmungsprotokoll könnte sich ferner die Wahrnehmung der Verteidigung des Beschuldigten schwer nachteilig auswirken. Um dem Vernehmungsprotokoll die Beweisfähigkeit zu gewähren, sollte man sich umdenken, dass das im Rahmen der Vernehmungsprotokoll nicht gemäss §315, sondern §313 korStPO verwertet werden soll.

발행기관:
한국형사법학회
DOI:
http://dx.doi.org/10.21795/kcla.2013.25.3.177
분류:
법학

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