검사에 의한 증거개시 거부의 소송법적 효과 - 절차상 하자의 소송법적 효과에 관한 일반이론 연구 -
Über die prozessuale Folgen der rechtswidrigen Versagung des Akteneinsicht durch die Staatsanwalt
조기영(전북대학교)
25권 3호, 199~224쪽
초록
In Korea fehlt eine umfassende rechtliche Theorie der Verfahrensfehler bislang. Dieser Aufsatz befaßt sich daher mit dem Anliegen einer Allgemeinen Verfahrensfehlerlehre und kritisiert das Urteil des koreanischen Oberste Gerichtshofs(Urteil vom 24. 5. 2012). Ein Prozeßrechtssystem kann sich eine Sanktionierung von Verfahrensverstößen leisten. Es wird daher Regelungen entwickeln, die auf eine Optimierung seiner Operationen im Falle von Verfahrensfehlern hinauslaufen. Ihr geht es um die Frage, welche Folgen können an einen Verfahrensfehler überhaupt geknüpt sein. Dafür gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Die erste reagiert auf den Fehler repressiv (die Ausgleichung des Erfolgsunwerts). Die zweite Möglichkeit versucht präventiv zu verhindern, daß sich der Fehler in der Entscheidung überhaupt niederschlagen kann oder wenigstens, daß er neagative Folgen für den Bestand der Entscheidung hat (die Ausgleichung des Handlungsunwerts). Wenn die StA versagte im Laufe eines Hauptverfahrens dem Angeklagete die Akteneinsicht, muß das Hauptverfahren gemäß §327 ⅱ StPO eingestellt werden. Einstellung des Verfahrens ist die richtigen Folgen von der rechtswidrigen Versagung des Akteneinsicht durch die Staatsanwalt, weil diese Lösungen dienen dazu, die Ausgleichung des Hanlungs- und Erfolgsunwerts bei Verfahrensfehlern.
Abstract
In Korea fehlt eine umfassende rechtliche Theorie der Verfahrensfehler bislang. Dieser Aufsatz befaßt sich daher mit dem Anliegen einer Allgemeinen Verfahrensfehlerlehre und kritisiert das Urteil des koreanischen Oberste Gerichtshofs(Urteil vom 24. 5. 2012). Ein Prozeßrechtssystem kann sich eine Sanktionierung von Verfahrensverstößen leisten. Es wird daher Regelungen entwickeln, die auf eine Optimierung seiner Operationen im Falle von Verfahrensfehlern hinauslaufen. Ihr geht es um die Frage, welche Folgen können an einen Verfahrensfehler überhaupt geknüpt sein. Dafür gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Die erste reagiert auf den Fehler repressiv (die Ausgleichung des Erfolgsunwerts). Die zweite Möglichkeit versucht präventiv zu verhindern, daß sich der Fehler in der Entscheidung überhaupt niederschlagen kann oder wenigstens, daß er neagative Folgen für den Bestand der Entscheidung hat (die Ausgleichung des Handlungsunwerts). Wenn die StA versagte im Laufe eines Hauptverfahrens dem Angeklagete die Akteneinsicht, muß das Hauptverfahren gemäß §327 ⅱ StPO eingestellt werden. Einstellung des Verfahrens ist die richtigen Folgen von der rechtswidrigen Versagung des Akteneinsicht durch die Staatsanwalt, weil diese Lösungen dienen dazu, die Ausgleichung des Hanlungs- und Erfolgsunwerts bei Verfahrensfehlern.
- 발행기관:
- 한국형사법학회
- 분류:
- 법학