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학술논문형사법연구2013.09 발행KCI 피인용 4

횡령죄의 보호의 정도와 기/미수의 구별기준

Der geschützte Grad der Veruntreuung und der Maßstab der Unterscheidung zwischen der Vollendung und dem Versuch ― Das korOberste Gerichtshof vom 17. August 2012, 2011DO9113 Urteil ―

김재현(독일 막스 플랑크 외국 및 국제형법연구소)

25권 3호, 391~421쪽

초록

Nach korStGB §335 Abs. 1 enthält das Vermögen als Tatobjekt der Veruntreuung nicht nur bewegliche Sache sondern auch unbewegliche Sache. Die teilweise Meinungen und bisher korOberstgericht schätzen geschützten Grad der Veruntreuung als das abstrakte Gefährdungsdelikt. Dagegen schätzt die überwiegende Meinung sie als Verletzungsdelikt. Die oben gennante Rechtsprechung kann bewertet werden, von diesem Standpunkt aus Betracht, dass Veruntreuungsversuch erstenmal bejaht wurde, indem die Rechtsprechung das konkrete Gefährdungsdelikt aufnimmt. Es gibt Meinungsstreit über Veruntreuungsvollendung, s.g. Manifestationstheorie und Verwirklichungstheorie. Nach meiner Ansicht hält das konkrete Gefährdungsdelikt für die Struktur des typischen Versuchsdeilkts. Also falls Veruntreuung als das konkrete Gefährdungsdelikt aufgefasst wird, ist der Maßstab der Unterscheidung zwischen Vollendung und Versuch aber nicht einfach und unklar. Daher wenn Veruntreuung als das Verletzungsdeilkt und die Verwirklichungstheorie aufgefasst wird, kann ihre Vollendung und Versuch relativ einfach gelöst werden.

Abstract

Nach korStGB §335 Abs. 1 enthält das Vermögen als Tatobjekt der Veruntreuung nicht nur bewegliche Sache sondern auch unbewegliche Sache. Die teilweise Meinungen und bisher korOberstgericht schätzen geschützten Grad der Veruntreuung als das abstrakte Gefährdungsdelikt. Dagegen schätzt die überwiegende Meinung sie als Verletzungsdelikt. Die oben gennante Rechtsprechung kann bewertet werden, von diesem Standpunkt aus Betracht, dass Veruntreuungsversuch erstenmal bejaht wurde, indem die Rechtsprechung das konkrete Gefährdungsdelikt aufnimmt. Es gibt Meinungsstreit über Veruntreuungsvollendung, s.g. Manifestationstheorie und Verwirklichungstheorie. Nach meiner Ansicht hält das konkrete Gefährdungsdelikt für die Struktur des typischen Versuchsdeilkts. Also falls Veruntreuung als das konkrete Gefährdungsdelikt aufgefasst wird, ist der Maßstab der Unterscheidung zwischen Vollendung und Versuch aber nicht einfach und unklar. Daher wenn Veruntreuung als das Verletzungsdeilkt und die Verwirklichungstheorie aufgefasst wird, kann ihre Vollendung und Versuch relativ einfach gelöst werden.

발행기관:
한국형사법학회
DOI:
http://dx.doi.org/10.21795/kcla.2013.25.3.391
분류:
법학

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