태아의 권리능력에 관한 이론의 재평가―학설의 유용성에 관한 의문을 계기로―
Ein Nachdenken über die Rechtsfähigkeit des nasciturus ―hinsichtlich der Funktion und des Wertes der Rechtstheorien―
이진기(성균관대학교)
27권 3호, 81~108쪽
초록
gehört der Rechtsstreit über Rechtsfähigkeit des nasciturus solchen Rechtstheorien, die für den Zweck der juristischen Ausbildung regelmäßig den Anfängerstudentinen und –studenten am Angfang vorgestellt werden. Passend zum Gewicht hat er theoretisch vollständig und auch frei von dem Widerspruch zu sein, Aber es ist in der Rechtspraxis scheinbar nicht zu erreichen. Die bisherigen Rechtstheorien, nämlich sog. aufschiebende und auslösende Konstruktion, können nicht automatisch dem Rechtsfalle des nasciturus angewendet werden. Die Gesetzgeber hatten vor, die Fragen um die Rechtsfähigkeit des nasciturus einzel und kasuistisch au regulieren, denn es kam ihnen schwierig und gar unmöglich, sie mit einer einheitlichen Erklärung zu lösen. Das zeigt uns bereits, der Versuchkann nur gescheitert werden, die Rechterscheiung uniform mit Hilfe einer Theorie zu begründen. Das ist ein wichtiger Grund dafür, daß wir einen anderen Weg finden zu müssen. Einen Schlüssel bietet §858 KBGB, der die Anerkennung der Vaterschaft für den nasciturus. Wer den nasciturus anerkennt, der hat ihn Unterhalt gewähr zu leisten. Daraus folgt, der nasciturus auch Unterhaltsanspruch dem Vater gegenüber bekommt. Problmatisch ist dabei, daß weder aufschiebende noch auslösende Konstruktion dieses Phenomen vernünftig betrifft. Das sagt, der Versuch einer Begründung mit einer Konstruktion nie gelungen ist. Wichtig ist, die Lösung liegt bereits im Schutz und Fürsorge des nasciturus.
Abstract
gehört der Rechtsstreit über Rechtsfähigkeit des nasciturus solchen Rechtstheorien, die für den Zweck der juristischen Ausbildung regelmäßig den Anfängerstudentinen und –studenten am Angfang vorgestellt werden. Passend zum Gewicht hat er theoretisch vollständig und auch frei von dem Widerspruch zu sein, Aber es ist in der Rechtspraxis scheinbar nicht zu erreichen. Die bisherigen Rechtstheorien, nämlich sog. aufschiebende und auslösende Konstruktion, können nicht automatisch dem Rechtsfalle des nasciturus angewendet werden. Die Gesetzgeber hatten vor, die Fragen um die Rechtsfähigkeit des nasciturus einzel und kasuistisch au regulieren, denn es kam ihnen schwierig und gar unmöglich, sie mit einer einheitlichen Erklärung zu lösen. Das zeigt uns bereits, der Versuchkann nur gescheitert werden, die Rechterscheiung uniform mit Hilfe einer Theorie zu begründen. Das ist ein wichtiger Grund dafür, daß wir einen anderen Weg finden zu müssen. Einen Schlüssel bietet §858 KBGB, der die Anerkennung der Vaterschaft für den nasciturus. Wer den nasciturus anerkennt, der hat ihn Unterhalt gewähr zu leisten. Daraus folgt, der nasciturus auch Unterhaltsanspruch dem Vater gegenüber bekommt. Problmatisch ist dabei, daß weder aufschiebende noch auslösende Konstruktion dieses Phenomen vernünftig betrifft. Das sagt, der Versuch einer Begründung mit einer Konstruktion nie gelungen ist. Wichtig ist, die Lösung liegt bereits im Schutz und Fürsorge des nasciturus.
- 발행기관:
- 한국가족법학회
- 분류:
- 법학