권리금을 지급한 상가건물 임차인의 보호에 관한 소고- 학설 및 판례에 대한 분석과 입법적 제안 -
Eine Untersuchung Über den Schutz von Geschäftsraummietern
허명국(한림대학교)
29권 4호, 371~401쪽
초록
In Korea ist es üblich, dass der Mieter eines Geschäftsraums dem Mieter oder dem Vormieter große Menge Geld als so gennante ‘Premium’ bezahlt. Dabei ist er sich große Hoffnung, dass er durch den Betrieb sines Geachäfts oder den Weiter-Vermietung mehr Geld bekommen kann, als er eingesetzt hat. Aber sein Wunsch wird unerfüllbar, wenn der Mietvertrag früher zur Ende geht als erwartet. In dieser Situation ist es fraglich, dass die Hoffunung des Geschäftsraummieters rechtlich shcutzwürdig ist. Der Geschäftsraummieter will das Geld zurück fordern, wenn seine Hoffnung unerfüllbar worden ist. Was kann den Anspruchsgrundlage sein? Man kann die Rückgewähr der empfangenen Leistungen beim Rücktritt oder die Rückabwicklung der ungerechtfertigte Bereicherung nennen. Um festzustellen, ob die Voraussetzungen beider Anspruchsgrundlagen erfüllt sind, zuerst ist es danach gefragt werden muss, was beim Vertrag fürs ‘Premium’ als Gegenleistung des Empfängers des ‘Premiums’ vereinbart ist oder was als Zweck der Leistung von ‘Premium’ bezweckt ist. Die Antwort auf diese beide Fragen ist nicht einfach, weil die Parteien des Premiumsvertrags normalerweise die Gegenleistung des Premiums oder den Zweck der Leistung nicht erklären oder nicht genug ausdrücklich erklären. Juristen auslegen den Premiumsvertrag dahin, dass die Übergabe des Geschäfts, Know-hows, Geschäftsrufs oder die Schaffung der Gebrauchsmöglichkeit von günstige Lokation des Geschäftsraums als die Gegenleistung des Premiums vereinbart sind. Aber die genaue Inhalte diese Gegenleistungen sind meiner Meinung nach nicht genug ausführlich bestimmt. Daraufhin können die Erfüllung der Voraussetzungen des Rücktritt oder der ungerechtfertigte Bereicherung nicht immer festgestellt werden. Also für den Schutz der Geschäftsraummieters ist der Maßnahme der Legislative von enorme Bedeutung.
Abstract
In Korea ist es üblich, dass der Mieter eines Geschäftsraums dem Mieter oder dem Vormieter große Menge Geld als so gennante ‘Premium’ bezahlt. Dabei ist er sich große Hoffnung, dass er durch den Betrieb sines Geachäfts oder den Weiter-Vermietung mehr Geld bekommen kann, als er eingesetzt hat. Aber sein Wunsch wird unerfüllbar, wenn der Mietvertrag früher zur Ende geht als erwartet. In dieser Situation ist es fraglich, dass die Hoffunung des Geschäftsraummieters rechtlich shcutzwürdig ist. Der Geschäftsraummieter will das Geld zurück fordern, wenn seine Hoffnung unerfüllbar worden ist. Was kann den Anspruchsgrundlage sein? Man kann die Rückgewähr der empfangenen Leistungen beim Rücktritt oder die Rückabwicklung der ungerechtfertigte Bereicherung nennen. Um festzustellen, ob die Voraussetzungen beider Anspruchsgrundlagen erfüllt sind, zuerst ist es danach gefragt werden muss, was beim Vertrag fürs ‘Premium’ als Gegenleistung des Empfängers des ‘Premiums’ vereinbart ist oder was als Zweck der Leistung von ‘Premium’ bezweckt ist. Die Antwort auf diese beide Fragen ist nicht einfach, weil die Parteien des Premiumsvertrags normalerweise die Gegenleistung des Premiums oder den Zweck der Leistung nicht erklären oder nicht genug ausdrücklich erklären. Juristen auslegen den Premiumsvertrag dahin, dass die Übergabe des Geschäfts, Know-hows, Geschäftsrufs oder die Schaffung der Gebrauchsmöglichkeit von günstige Lokation des Geschäftsraums als die Gegenleistung des Premiums vereinbart sind. Aber die genaue Inhalte diese Gegenleistungen sind meiner Meinung nach nicht genug ausführlich bestimmt. Daraufhin können die Erfüllung der Voraussetzungen des Rücktritt oder der ungerechtfertigte Bereicherung nicht immer festgestellt werden. Also für den Schutz der Geschäftsraummieters ist der Maßnahme der Legislative von enorme Bedeutung.
- 발행기관:
- 법학연구소
- 분류:
- 기타법학