독일 매매법에서 매수인의 추완이행의 장소에 관한 고찰 - 최근 독일연방최고법원 판결을 중심으로 -
Studie über das Leistungsort des Nacherfüllungsanspruchs des Käufers im deutschen Kaufrecht - im Licht vom jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs -
김화(연세대학교)
65권, 717~762쪽
초록
Im BGB entsteht zahlreicher rechtlicher Problematik hinsichtlich desNacherfüllungsanspruchs des Käufers, denn nach der Schuldrechtsmodernisierungwurde dieses Rechtsinstitut im Sinne des allgemeinen Rechtsbehelfs desKäufers neu eingeführt. Dazu zählt die Frage nach dem Leistungsort derNacherfüllung. Die Schwierigkeit der Bestimmung des Nacherfüllungsrortsgeht auf Systematik für den Erwerb der sekundären Rechte des Käuferszurück. Grundsätzlich ist die Nachfristsetzung für Nacherfüllungerforderlich, wenn der Käufer seine Rechte, z.B. Rücktritt oder Minderunggeltend machen will. Jedoch sollte das Verlangen der Nacherfüllung in derNachfristsetzung dem Umfang der Nacherfüllungspflicht des Verkäufersentsprechen, ansonst werden diese dem Käufer keine sekundäre Rechtenach der erfolglosen Nachfrist nicht zugestanden. In diesemZusammenhang soll der Käufer auch seine Nacherfüllung am richtigenNacherfüllungsort im Anspruch nehmen. In der Literatur ist äußert umstritten, im welchem Ort dieNacherfüllung stattfinden soll. Daher werden viele Kriterien im Schrifttumvorleget, damit das richtig Leistungsort der Nacherfüllung festzustellen ist,z.B. eine zum einen für das bestimmungsgemäßen Belegenheitsort, alsNacherfüllungsort, zum anderen für das ursprünglichen Erfüllungsort. Injüngster Zeit ist neuer Urteil des BGH über dieses Problematik ergangen. Demnach sollte das Nacherfüllungsort anhand der allgemeinen Regelungüber das Leistungsort, also nach § 269 BGB bestimmt werden. Trotzdem liegt Kritik über den Ansatzpunkt dieser Rechtssprechung vor. Insbesondere ist unter dem Gesichtspunkt der Richtlinienkonformität dieAnwendung des § 269 BGB sehr fraglich. Im Bezug auf die Auslegung des Nacherfüllungsanspruchs im KBGBsowie Novellierungsentwurf ist die stufenweise Ermittlung desNacherfüllungsorts in dieser Rechtssprechung sehr bedeutsam. Darüberhinaus kann die Kategorisierung im Fall der Nacherfüllung in derRechtssprechung auch im KBGB eine entsprchende Anwendung finden. Diesem Ausgangspunkt zufolge sollte das Ort der Nacherfüllung im KBGBauch nach allgemeinem Vorgabe über Regulierung des Leistungsorts,nämlich nach § 467 KBGB festgelegt werden. Stichwörter
Abstract
Im BGB entsteht zahlreicher rechtlicher Problematik hinsichtlich desNacherfüllungsanspruchs des Käufers, denn nach der Schuldrechtsmodernisierungwurde dieses Rechtsinstitut im Sinne des allgemeinen Rechtsbehelfs desKäufers neu eingeführt. Dazu zählt die Frage nach dem Leistungsort derNacherfüllung. Die Schwierigkeit der Bestimmung des Nacherfüllungsrortsgeht auf Systematik für den Erwerb der sekundären Rechte des Käuferszurück. Grundsätzlich ist die Nachfristsetzung für Nacherfüllungerforderlich, wenn der Käufer seine Rechte, z.B. Rücktritt oder Minderunggeltend machen will. Jedoch sollte das Verlangen der Nacherfüllung in derNachfristsetzung dem Umfang der Nacherfüllungspflicht des Verkäufersentsprechen, ansonst werden diese dem Käufer keine sekundäre Rechtenach der erfolglosen Nachfrist nicht zugestanden. In diesemZusammenhang soll der Käufer auch seine Nacherfüllung am richtigenNacherfüllungsort im Anspruch nehmen. In der Literatur ist äußert umstritten, im welchem Ort dieNacherfüllung stattfinden soll. Daher werden viele Kriterien im Schrifttumvorleget, damit das richtig Leistungsort der Nacherfüllung festzustellen ist,z.B. eine zum einen für das bestimmungsgemäßen Belegenheitsort, alsNacherfüllungsort, zum anderen für das ursprünglichen Erfüllungsort. Injüngster Zeit ist neuer Urteil des BGH über dieses Problematik ergangen. Demnach sollte das Nacherfüllungsort anhand der allgemeinen Regelungüber das Leistungsort, also nach § 269 BGB bestimmt werden. Trotzdem liegt Kritik über den Ansatzpunkt dieser Rechtssprechung vor. Insbesondere ist unter dem Gesichtspunkt der Richtlinienkonformität dieAnwendung des § 269 BGB sehr fraglich. Im Bezug auf die Auslegung des Nacherfüllungsanspruchs im KBGBsowie Novellierungsentwurf ist die stufenweise Ermittlung desNacherfüllungsorts in dieser Rechtssprechung sehr bedeutsam. Darüberhinaus kann die Kategorisierung im Fall der Nacherfüllung in derRechtssprechung auch im KBGB eine entsprchende Anwendung finden. Diesem Ausgangspunkt zufolge sollte das Ort der Nacherfüllung im KBGBauch nach allgemeinem Vorgabe über Regulierung des Leistungsorts,nämlich nach § 467 KBGB festgelegt werden. Stichwörter
- 발행기관:
- 한국민사법학회
- 분류:
- 법학