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학술논문형사법연구2013.12 발행KCI 피인용 2

강제채혈에 대한 입법적 논의- 독일 형사소송법 제81조a와의 비교검토를 중심으로 -

Über die Gesetzgebung zur zwangsweisen Blutentnahme

원혜욱(인하대학교)

25권 4호, 193~218쪽

초록

Unter welchen Voraussetzungen die Entnahme von Blutprobe des Beschuldigten zulässig sein kann, ist streitig. In der Rechtsprechung wird auch die Voraussetzung für die Blutprobe nicht deutlich gezeigt. Aber wird sich in Schrifttum und Rechtsprechung die Ansicht vertreten, daß die zwangsweise Entnahme von Blutprobe bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung zulässig sein dürft. Insbesonders dürft bei der Verkehrsunfall gegen den bewußtlosen betrunkene Fahrer die Blutentnahme zulässig sein. Trotz solcher Notwendigkeit versucht die Rechtsprechung nur durch Interpretation von Strafprozessordnung, die Voraussetzung für die Zulässigkeit zur Blutentnhame zu vorschlagen. Aber soll zur Zeit die Neue Regelung, durch die die Blutentnehme zulässig sein kann, eingefügt werden. In der neuen Regelung dürfen folgende Inhalten erhaltet werden :① Die körperliche Untersuchung des Beschuldigten und Eingriffen in seinem Körper sind nur zur Feststellung von Tatsachen zulässig. ② Unter einer Blutentnahme, die nur von einem Arzt vorgenommen werden darf, ist dazu zulässig, geringfügige Verletzung des Körpers zu führen und Meschenrecht nicht zu verletzen. ③ Die Anordnung zur die Blutentnahme soll grundsätzlich dem Richter stehen und vor der Blutentnahen eingeholt werden. Aber aunsnahmefalls kann die Blutprobe ohne Anordnung des Richters entnhemen. ④ Das entnommene Blutprobe darf nur für Zweck des der Entnahme zugrunde liegenden Strafverfahren verwendet werden. Und das gesamte gewonnene Blut unverzüglich vernichtet werden muß.

Abstract

Unter welchen Voraussetzungen die Entnahme von Blutprobe des Beschuldigten zulässig sein kann, ist streitig. In der Rechtsprechung wird auch die Voraussetzung für die Blutprobe nicht deutlich gezeigt. Aber wird sich in Schrifttum und Rechtsprechung die Ansicht vertreten, daß die zwangsweise Entnahme von Blutprobe bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung zulässig sein dürft. Insbesonders dürft bei der Verkehrsunfall gegen den bewußtlosen betrunkene Fahrer die Blutentnahme zulässig sein. Trotz solcher Notwendigkeit versucht die Rechtsprechung nur durch Interpretation von Strafprozessordnung, die Voraussetzung für die Zulässigkeit zur Blutentnhame zu vorschlagen. Aber soll zur Zeit die Neue Regelung, durch die die Blutentnehme zulässig sein kann, eingefügt werden. In der neuen Regelung dürfen folgende Inhalten erhaltet werden :① Die körperliche Untersuchung des Beschuldigten und Eingriffen in seinem Körper sind nur zur Feststellung von Tatsachen zulässig. ② Unter einer Blutentnahme, die nur von einem Arzt vorgenommen werden darf, ist dazu zulässig, geringfügige Verletzung des Körpers zu führen und Meschenrecht nicht zu verletzen. ③ Die Anordnung zur die Blutentnahme soll grundsätzlich dem Richter stehen und vor der Blutentnahen eingeholt werden. Aber aunsnahmefalls kann die Blutprobe ohne Anordnung des Richters entnhemen. ④ Das entnommene Blutprobe darf nur für Zweck des der Entnahme zugrunde liegenden Strafverfahren verwendet werden. Und das gesamte gewonnene Blut unverzüglich vernichtet werden muß.

발행기관:
한국형사법학회
DOI:
http://dx.doi.org/10.21795/kcla.2013.25.4.193
분류:
법학

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