보험계약법상 보험사기에 대한 고찰− 보험사기의 유형화를 중심으로 −
Überlegung über den Betrug im Versicherungsvertragsgesetz
김은경(한국외국어대학교)
43호, 845~881쪽
초록
Der Versicherungsbetrug erscheint dadurch, daß der Versicherungsvertrag von dem Versicherungsnehmer, Versicherte oder Dritten aus arglistiger Täuschung abgeschlossen wurde, der Versicherungsfall manipuliert, vorgetäuscht oder vorsätzlich verursacht wurde, oder die Versicherungssumme zum Abschwatzen erheblich gefordert wurde. Von Abschluß des Versicherungsvertrag bis zum Zeitpunkt, nach dem der Versicherungsfall entstand, wird durch die verschiedenen Modalitäten entdeckt. Der Versicherunsnehmer oder Versicherte, die Anzeigepflicht zu erfüllen, verursacht aus arglistiger Täuschung den Irrtum bei Entscheidung des Versicherers, oder schließt den Vertrag in der Absicht, die Überversicherung bzw. Mehrfachversicherung einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Das ist Betrug. Daß der Versicherungsfall aus der Täuschung manipuliert, verfahrt oder ausgedehnt wird, ist auch Betrug. Daß die Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers arglistig nicht genau ausgefüllt wird oder der Umfang der Versicherungssumme ungerecht erheblich erweitert wird, ist als Betrug anzusehen. Bezuglich des Betrug gibt es ein grosses Problem. Wie oben geschrieben, könnte die Typisierung des Versicherungsbetrugs nicht kompliziert sein, jedoch daß der Begriff des Versicherungsbetrugs definisiert wird, ist wesentlich nicht einfach. Mit der verschiedenen Art und Weise wird der Versicherungsbetrug unternommen und in dem Zusammenhang mit diesem Umfang gibt es Unterschied zwischen dem versicherungsvertragsrechtlichen Gesichtpunkt und dem strafrechtlichen Gesichtpunkt. Daher wäre es nicht geeignet, mit den beiden Seiten eine Richtung klar einzuschlagen. Da es Unterschied zwischen dem privatlichen Versicherungsvertragsrecht und dem Strafrecht bezüglich des Versicherungsbetrugs von dem Abfahrtpunkt gibt und dessen Umfang auseinander unterschiedlich ist, ist klar festzustellen, welche Täuschung der Gegenstand des Versicherungsbetrugs werden könnte.
Abstract
Der Versicherungsbetrug erscheint dadurch, daß der Versicherungsvertrag von dem Versicherungsnehmer, Versicherte oder Dritten aus arglistiger Täuschung abgeschlossen wurde, der Versicherungsfall manipuliert, vorgetäuscht oder vorsätzlich verursacht wurde, oder die Versicherungssumme zum Abschwatzen erheblich gefordert wurde. Von Abschluß des Versicherungsvertrag bis zum Zeitpunkt, nach dem der Versicherungsfall entstand, wird durch die verschiedenen Modalitäten entdeckt. Der Versicherunsnehmer oder Versicherte, die Anzeigepflicht zu erfüllen, verursacht aus arglistiger Täuschung den Irrtum bei Entscheidung des Versicherers, oder schließt den Vertrag in der Absicht, die Überversicherung bzw. Mehrfachversicherung einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Das ist Betrug. Daß der Versicherungsfall aus der Täuschung manipuliert, verfahrt oder ausgedehnt wird, ist auch Betrug. Daß die Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers arglistig nicht genau ausgefüllt wird oder der Umfang der Versicherungssumme ungerecht erheblich erweitert wird, ist als Betrug anzusehen. Bezuglich des Betrug gibt es ein grosses Problem. Wie oben geschrieben, könnte die Typisierung des Versicherungsbetrugs nicht kompliziert sein, jedoch daß der Begriff des Versicherungsbetrugs definisiert wird, ist wesentlich nicht einfach. Mit der verschiedenen Art und Weise wird der Versicherungsbetrug unternommen und in dem Zusammenhang mit diesem Umfang gibt es Unterschied zwischen dem versicherungsvertragsrechtlichen Gesichtpunkt und dem strafrechtlichen Gesichtpunkt. Daher wäre es nicht geeignet, mit den beiden Seiten eine Richtung klar einzuschlagen. Da es Unterschied zwischen dem privatlichen Versicherungsvertragsrecht und dem Strafrecht bezüglich des Versicherungsbetrugs von dem Abfahrtpunkt gibt und dessen Umfang auseinander unterschiedlich ist, ist klar festzustellen, welche Täuschung der Gegenstand des Versicherungsbetrugs werden könnte.
- 발행기관:
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- 분류:
- 법학일반