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학술논문외법논집2014.02 발행KCI 피인용 4

우리 민법상 원인론-채권계약을 중심으로

Die causa in Koreanischen Vertragsrecht

박희호(한국외국어대학교)

38권 1호, 167~188쪽

초록

Im Zeitalter des juristischen Humanismus gewannen die Juristen die Einsicht in den historischenCharakter in Corpus Juris Civilis, so dass sie mit der Text-Kritik von den römischen Quellen lösenkonnten. Dieser mos gallicus eröffnet ihnen die Chance, die Fesseln des Typenzwangen abzustreifen undzu einer allgemeinen Veertragsordnung. Causa-Begriff spielte in diesem Prozess sehr wichtige Rolle, Mitdem Begriff konnte man ersetzen die Funktion, die von dem römischen Typenzwang geleistet wurde,nämlich Schutz vor stultitia. Zur Zeit des usus modernus war es ganz überwiegende Meinung, dass auchaus einem pactum nudum geklagt werden könne. Und deren Begründung war auch Causa-Begriff, der inder kanonischen Vertragslehre und den Partikularechten und römischen Rechten gemeinsam anerkanntwurde. Zur Zeit des Naturrechts ist der Causa-Begriff inhaltlich konkretisiert. Im Koreanischen Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es keine Vorschrift, in der es zur Wirksamkeit desVertrags causa erfordere. Jedoch müssen wir dahingehend interpretieren, dass es auch unter unseremVertragsrecht zur Wirksamkeit eines Vertrags grundsätzlich eine causa erfordere. Ohne causa können wirkeine Forderung geben. Causa ist im Grundsatz “essentialia negotii” bei Verpflichtungsgeschäften.

Abstract

Im Zeitalter des juristischen Humanismus gewannen die Juristen die Einsicht in den historischenCharakter in Corpus Juris Civilis, so dass sie mit der Text-Kritik von den römischen Quellen lösenkonnten. Dieser mos gallicus eröffnet ihnen die Chance, die Fesseln des Typenzwangen abzustreifen undzu einer allgemeinen Veertragsordnung. Causa-Begriff spielte in diesem Prozess sehr wichtige Rolle, Mitdem Begriff konnte man ersetzen die Funktion, die von dem römischen Typenzwang geleistet wurde,nämlich Schutz vor stultitia. Zur Zeit des usus modernus war es ganz überwiegende Meinung, dass auchaus einem pactum nudum geklagt werden könne. Und deren Begründung war auch Causa-Begriff, der inder kanonischen Vertragslehre und den Partikularechten und römischen Rechten gemeinsam anerkanntwurde. Zur Zeit des Naturrechts ist der Causa-Begriff inhaltlich konkretisiert. Im Koreanischen Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es keine Vorschrift, in der es zur Wirksamkeit desVertrags causa erfordere. Jedoch müssen wir dahingehend interpretieren, dass es auch unter unseremVertragsrecht zur Wirksamkeit eines Vertrags grundsätzlich eine causa erfordere. Ohne causa können wirkeine Forderung geben. Causa ist im Grundsatz “essentialia negotii” bei Verpflichtungsgeschäften.

발행기관:
법학연구소
DOI:
http://dx.doi.org/10.17257/hufslr.2014.38.1.167
분류:
법학

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