독일 보험감독법상 생명보험의 영역획정에 대한 법적 문제
Die Rechtliche Untersuchung über die Spartentrennung der Lebensversicherung im Deutschen Versicherungsaufsichtsgesetz
김은경(한양대학교)
27호, 263~305쪽
초록
Die Spartentrennung ist ein Grundsatz des Versicherungswesens nach dem deutschen Versicherungsaufsichtsgesetz(VAG). Gemäß VAG § 8 Abs. 1a dürfen Versicherungsunternehmen, die im Lebens- oder substitutiven Krankenversicherungsgeschäft tätig sind, keine anderen Versicherungssparten, also kein Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft betreiben. Schon lange die deutsche Aufsichtpraxis entwickelte das Spartentrennungsgebot. Dieses Prinzip besagt, dass den Versicherungsunternehmen zur ausreichenden Wahrung der Interessen Versicherten die Erlaubnis zum gleichzeitigen Betrieb der Lebens- oder substitutiven Krankenversicherung mit anderen Versicherungssparten von der Aufsichtsbehörde zu untersagen ist. Dadurch wird eine gesellschaftsrechtliche Trennung der Vermögensmassen erreicht. Obwohl dieses Spartentrennungsprinzip die europäische Rechtsebene aufnahm, ist dieses allmählich abgeartet oder aufgegeben. Wegen des Bedarfs der Versicherungspraxis war die Spartentrennung war und ist förderlich für die Bildung von Versicherungs-Konzernen in Deutschland. Zeit kurzem hat die Solvency II-Richtlinie die grosse Rolle für die Versicherungsaufsicht. Solvency II ist ein Projekt der EU-Kommission zu einer grundlegenden Reform des Versicherungsaufsichtsrechts in Europa, vor allem der Solvabilitätsvorschriften für die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen. Nach dem Solvency II-Projeckt benötigt die minimalen Ausstattung mit Sicherheitskapital,, wodurch das Insolvensrisikos eines Versicherungsunternehmes auf eine zu akzeptierende Solvabilitätsszstem mit zahlreichen risikotheoretischen Mängeln behaftet. Noch dazu gäbe es mit der Fixierung von Solvency II die Möglichkeit, das Spartentrennungsprinzip aufzuheben bzw. aufzugeben. Dieser Verlauf müsste zur Teilnahme an dem deutschen und europäischen Versicherungsmakrt betracht werden.
Abstract
Die Spartentrennung ist ein Grundsatz des Versicherungswesens nach dem deutschen Versicherungsaufsichtsgesetz(VAG). Gemäß VAG § 8 Abs. 1a dürfen Versicherungsunternehmen, die im Lebens- oder substitutiven Krankenversicherungsgeschäft tätig sind, keine anderen Versicherungssparten, also kein Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft betreiben. Schon lange die deutsche Aufsichtpraxis entwickelte das Spartentrennungsgebot. Dieses Prinzip besagt, dass den Versicherungsunternehmen zur ausreichenden Wahrung der Interessen Versicherten die Erlaubnis zum gleichzeitigen Betrieb der Lebens- oder substitutiven Krankenversicherung mit anderen Versicherungssparten von der Aufsichtsbehörde zu untersagen ist. Dadurch wird eine gesellschaftsrechtliche Trennung der Vermögensmassen erreicht. Obwohl dieses Spartentrennungsprinzip die europäische Rechtsebene aufnahm, ist dieses allmählich abgeartet oder aufgegeben. Wegen des Bedarfs der Versicherungspraxis war die Spartentrennung war und ist förderlich für die Bildung von Versicherungs-Konzernen in Deutschland. Zeit kurzem hat die Solvency II-Richtlinie die grosse Rolle für die Versicherungsaufsicht. Solvency II ist ein Projekt der EU-Kommission zu einer grundlegenden Reform des Versicherungsaufsichtsrechts in Europa, vor allem der Solvabilitätsvorschriften für die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen. Nach dem Solvency II-Projeckt benötigt die minimalen Ausstattung mit Sicherheitskapital,, wodurch das Insolvensrisikos eines Versicherungsunternehmes auf eine zu akzeptierende Solvabilitätsszstem mit zahlreichen risikotheoretischen Mängeln behaftet. Noch dazu gäbe es mit der Fixierung von Solvency II die Möglichkeit, das Spartentrennungsprinzip aufzuheben bzw. aufzugeben. Dieser Verlauf müsste zur Teilnahme an dem deutschen und europäischen Versicherungsmakrt betracht werden.
- 발행기관:
- 법학연구소
- 분류:
- 기타법학