애스크로AIPublic Preview
← 학술논문 검색
학술논문일감법학2014.02 발행KCI 피인용 5

포털의 수사기관으로의 통신자료 제공 시 자체적 심사의무에 대한 비판적 연구

Einige Problematiken über Pratikalen Prüfungsstein der Telekommunikationsdienste bei Vergabe der Telekommunikatiosinformationen

임규철(동국대학교)

27호, 491~517쪽

초록

Wer Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt und dabei Telekommunikatiosinformationen(Name und Anschrift des Anschlussinhabers, Identifikationsnummer, Rufnummer, ID, Datum des Vertragsverhältniss) bereitstellt hat nach § 83 Abs. 3 im KTKG die Daten für Auskunftsersuchen der Behörden zu vergeben, auch soweit diese Daten für betriebliche Zwecke nicht erforderlich sind. Für das Auskunftsverfahren ist die Form freizustellen. Die dort genannten Voraussetzungen sind auch zu erfüllen. Der Rechtsbegriff ‘Verkehrsdaten’ ist anders. Die Auskunft darf nur erteilt werden, soweit eine genannte Stelle dies im Einzelfall zum Zweck der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der genannten Stellen unter Angabe einer gesetzlichen Bestimmung verlangt. Über das Auskunftsersuchen und die Auskunftserteilung haben die Verpflichteten gegenüber den Betroffenen sowie Dritten Stillschweigen zu wahren. Wer Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, hat nach Verordnung § 53 Abs. 3 die in seinem Verantwortungsbereich für die Auskunftserteilung erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. Also Telekommunikationsdienste sollen für die Entgegennahme der Auskunftsverlangen sowie für die Erteilung der zugehörigen Auskünfte eine gesicherte elektronische Schnittstelle Maßgabe bereithalten

Abstract

Wer Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt und dabei Telekommunikatiosinformationen(Name und Anschrift des Anschlussinhabers, Identifikationsnummer, Rufnummer, ID, Datum des Vertragsverhältniss) bereitstellt hat nach § 83 Abs. 3 im KTKG die Daten für Auskunftsersuchen der Behörden zu vergeben, auch soweit diese Daten für betriebliche Zwecke nicht erforderlich sind. Für das Auskunftsverfahren ist die Form freizustellen. Die dort genannten Voraussetzungen sind auch zu erfüllen. Der Rechtsbegriff ‘Verkehrsdaten’ ist anders. Die Auskunft darf nur erteilt werden, soweit eine genannte Stelle dies im Einzelfall zum Zweck der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der genannten Stellen unter Angabe einer gesetzlichen Bestimmung verlangt. Über das Auskunftsersuchen und die Auskunftserteilung haben die Verpflichteten gegenüber den Betroffenen sowie Dritten Stillschweigen zu wahren. Wer Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, hat nach Verordnung § 53 Abs. 3 die in seinem Verantwortungsbereich für die Auskunftserteilung erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. Also Telekommunikationsdienste sollen für die Entgegennahme der Auskunftsverlangen sowie für die Erteilung der zugehörigen Auskünfte eine gesicherte elektronische Schnittstelle Maßgabe bereithalten

발행기관:
법학연구소
DOI:
http://dx.doi.org/10.35148/ilsilr.2014..27.491
분류:
기타법학

AI 법률 상담

이 논문의 주제에 대해 더 알고 싶으신가요?

460만+ 법률 자료에서 관련 판례·법령·해석례를 찾아 답변합니다

AI 상담 시작
포털의 수사기관으로의 통신자료 제공 시 자체적 심사의무에 대한 비판적 연구 | 일감법학 2014 | AskLaw | 애스크로 AI