Der verfassungsrechtliche Schutz der Persönlichkeit und der Schutz des Privatlebens im Zivilrecht
Constitutional Protection of Personal Rights and Privacy on Civil Code
Johannes Hager(독일 뮌헨대학교); 김대경(제주대학교)
49권 1호, 343~390쪽
초록
Als Folge der Persönlichkeitsverletzung ist zunächst an Bereicherungsansprüche zu denken. Daneben stehen Ansprüche auf (vorbeugende) Unterlassung, die auch ohne Verschulden bei jeder Art einer rechtswidrigen Verletzung der Persönlichkeit bestehen. Schwieriger zu beantworten ist die Frage der Wiederholungsgefahr. War die vorangegangene Verletzung rechtswidrig, wird die Wiederholungsgefahr vermutet. Es gibt eine lange, von verschiedenen Argumentationen begleitete Geschichte der ideellen Entschädigung für die Verletzung der Persönlichkeit. Die Rechtsprechung stützt jedoch den Ersatz unmittelbar auf § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 1, 2 GG. Auch materielle Schäden aufgrund der Verletzung der Persönlichkeit sind zu ersetzen – etwa Gesundheitsbeeinträchtigungen aufgrund der Aufregungen über die Persönlichkeitsverletzung. Doch ist auch die Persönlichkeit als solches Schutzgut anerkannt; so liegt es etwa, wenn aufgrund der Verletzung der Verlust des Arbeitsplatzes als Sekundärschaden eintritt.
Abstract
Als Folge der Persönlichkeitsverletzung ist zunächst an Bereicherungsansprüche zu denken. Daneben stehen Ansprüche auf (vorbeugende) Unterlassung, die auch ohne Verschulden bei jeder Art einer rechtswidrigen Verletzung der Persönlichkeit bestehen. Schwieriger zu beantworten ist die Frage der Wiederholungsgefahr. War die vorangegangene Verletzung rechtswidrig, wird die Wiederholungsgefahr vermutet. Es gibt eine lange, von verschiedenen Argumentationen begleitete Geschichte der ideellen Entschädigung für die Verletzung der Persönlichkeit. Die Rechtsprechung stützt jedoch den Ersatz unmittelbar auf § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 1, 2 GG. Auch materielle Schäden aufgrund der Verletzung der Persönlichkeit sind zu ersetzen – etwa Gesundheitsbeeinträchtigungen aufgrund der Aufregungen über die Persönlichkeitsverletzung. Doch ist auch die Persönlichkeit als solches Schutzgut anerkannt; so liegt es etwa, wenn aufgrund der Verletzung der Verlust des Arbeitsplatzes als Sekundärschaden eintritt.
- 발행기관:
- 법학연구소
- 분류:
- 비교법학