통상임금에 대한 입법론적 고찰
Legislative Betrachtung für die Ausrechnung des gewöhnlichen Arbeitslohns
유성재(중앙대학교)
16권 1호, 159~193쪽
초록
Der koreanische Oberen Gerichtshof hat mit zwei Entscheidungen vom 18. 12. 2013 gegenständliche Kriterien für die Ausrechnung des gewöhnlichen Arbeitslohns dargestellt. Der koreanische Oberen Gerichtshof hat damit entschieden, dass die Gratifikation auch zu den Bestandteil des gewöhnlichen Arbeitslohn gehören kann. Nach bisherigen Rechtsprechungen des koreanischen Gerichtshofs gehört die Gratifikation nicht zu den Bestandteil des gewöhnlichen Arbeitslohn. Dabei geht der koreanische Gerichtshof davon aus, dass nur die regelmäßig, gleichmäßig und fest gezahlte Geld als den Bestandteil des gewöhnlichen Arbeitslohn anerkannt werden kann. Trotz diesen Entscheidungen vom Oberen Gerichtshof wird die Auseinandersetzung über den gewöhnlichen Arbeitslohn nicht aufgehört. Damit wird deutlich, dass die Rechtsprechung nicht in der Lage ist, die Problematik um die Ausrechnung des gewöhnlichen Arbeitslohns zu lösen. Die Kritik an der heutigen Rechtslage richtet sich sowohl gegen den Gesetzgeber als auch gegen die Rechtsprechung. Als Ergebnis dieser Untersuchung kann festgehalten werden, dass eine neue gesetzliche Definierung über den gewöhnlichen Arbeitslohn notwendig ist. Da die neu definierende Begriff des gewöhnlichen Arbeitslohns viele Fragen enthalten müßte, die zwischen den Sozialpartnern und auch zwischen den Politischen Parteien umstritten sind, ist es schwierig für den Gesetzgeber, hier einen sachgerechte und auch durchsetzbarte Entscheidung zu treffen. Nämlich ist es wünschenswert, dass diese Regelung nur unter Verzicht auf tiefgreifende Veränderungen eine politische Chace zur Verwirklichung hat. Also muß es dabei als im wesentlichen darum gehen, dass die neue Regelung die bisherige Rechtlage nach Rechtsprechung zusammenfaßt und klarstellt. Aber die neue Regelung kann nicht darauf verzichten, bestehende Probleme zu beseitigen.
Abstract
Der koreanische Oberen Gerichtshof hat mit zwei Entscheidungen vom 18. 12. 2013 gegenständliche Kriterien für die Ausrechnung des gewöhnlichen Arbeitslohns dargestellt. Der koreanische Oberen Gerichtshof hat damit entschieden, dass die Gratifikation auch zu den Bestandteil des gewöhnlichen Arbeitslohn gehören kann. Nach bisherigen Rechtsprechungen des koreanischen Gerichtshofs gehört die Gratifikation nicht zu den Bestandteil des gewöhnlichen Arbeitslohn. Dabei geht der koreanische Gerichtshof davon aus, dass nur die regelmäßig, gleichmäßig und fest gezahlte Geld als den Bestandteil des gewöhnlichen Arbeitslohn anerkannt werden kann. Trotz diesen Entscheidungen vom Oberen Gerichtshof wird die Auseinandersetzung über den gewöhnlichen Arbeitslohn nicht aufgehört. Damit wird deutlich, dass die Rechtsprechung nicht in der Lage ist, die Problematik um die Ausrechnung des gewöhnlichen Arbeitslohns zu lösen. Die Kritik an der heutigen Rechtslage richtet sich sowohl gegen den Gesetzgeber als auch gegen die Rechtsprechung. Als Ergebnis dieser Untersuchung kann festgehalten werden, dass eine neue gesetzliche Definierung über den gewöhnlichen Arbeitslohn notwendig ist. Da die neu definierende Begriff des gewöhnlichen Arbeitslohns viele Fragen enthalten müßte, die zwischen den Sozialpartnern und auch zwischen den Politischen Parteien umstritten sind, ist es schwierig für den Gesetzgeber, hier einen sachgerechte und auch durchsetzbarte Entscheidung zu treffen. Nämlich ist es wünschenswert, dass diese Regelung nur unter Verzicht auf tiefgreifende Veränderungen eine politische Chace zur Verwirklichung hat. Also muß es dabei als im wesentlichen darum gehen, dass die neue Regelung die bisherige Rechtlage nach Rechtsprechung zusammenfaßt und klarstellt. Aber die neue Regelung kann nicht darauf verzichten, bestehende Probleme zu beseitigen.
- 발행기관:
- 중앙법학회
- 분류:
- 법학