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학술논문민사법학2014.03 발행KCI 피인용 1

제3자와의 약정에 따른 타인 사무의 처리는 사무관리가 될 수 없는가 - 대법원 2013.9.26. 선고 2012다43539 판결의 검토 -

st die gegenüber einem Dritten vertraglich verpflichtete Geschäftsführung keine Geschäftsführung ohne Auftrag?

이준현(서강대학교)

66권, 549~574쪽

초록

Es ist in der GoA die schwierigste und umstrittenste Frage, ob Abhilfe der GoA ausgeschlossen wird, wenn ein Geschäftsführer aufgrund eines Vertrages mit einem Dritten ein vertraglich verpflichtetes Geschäft für einen Geschäftsherrn besorgt. Zu diesem Thema hat am 26. 9. 2013. der koreanische höchste Gerichtshof(KHG) seine erste Entscheidung gegeben(KHG 2013.9.26. 2012Da43539). Der Kerninhalt der Entscheidung ist folgendes: Wer ohne Verpflichtung ein Geschäft für einen Geschäftsherrn besorgt, kann von diesem zwar Ersatz der Auflagen nach dem Gestionsrecht verlangen, aber falls er aufgrund einer Vereinbarung mit einem Dritten das fremde Geschäft besorgt, es ist hier grundsätzlich keine GoA im Verhältnis zum anderen, weil er vertraglich pflichtgebunden das Geschäft besorgt,In diesem Aufsatz wird die oben erwähnte Entscheidung und ihre Rechtsgrund kritisiert. Mein Aufsatz führt zum folgenden Ergebnis:(1) Es ist im Grunde zweifelhaft, ob die Handlung des Klägers denn als GoA für den Beklagten verstanden werden kann. (2) Tatsache der oben erwähnten Entscheidung ist nicht ähnlich den Fällen, in den der Rechtsgrundsatz der Entscheidung benutzt wurden, und die Wahrheit des Rechtsgrundsatzes selbst ist ungewiß. (3) Ich habe ein Grundgedanke, dass beim pflichtengebundenen Geschäftsführer die Möglichkeit der GoA für den anderen als den Vertragspartner nicht ausgeschlossen wird, Solche Geschäftsbesorgung erfüllt zwar Tatbestände der GoA, dem Geschäftsführer steht doch grundsätzlich nur der privilegierte Rückgriff der Vertragsrechtsordnung zu, weil bei jedem Geschäftsverkehr die Privatautonomie beherrscht. Dadurch kann dem Leistenden(Geschäftsführer. Arzt), der aufgrund des Vertrages mit dem Unterhaltsberechtigten(Dritten) tätig wird, nunmehr aus GoA Ersatz seiner Aufwendungen vom Unterhaltsverpflichteten(Geschäftherr) angenommen werden, im Ausnahmsfall wie dem Arzt- oder Krankenhausbehandlungsfall. Man kann nicht zu sochem Ergebnis führen, wenn die Entstehung der GoA selbst wie die Entscheidung des KHG abgewiesen wird.

Abstract

Es ist in der GoA die schwierigste und umstrittenste Frage, ob Abhilfe der GoA ausgeschlossen wird, wenn ein Geschäftsführer aufgrund eines Vertrages mit einem Dritten ein vertraglich verpflichtetes Geschäft für einen Geschäftsherrn besorgt. Zu diesem Thema hat am 26. 9. 2013. der koreanische höchste Gerichtshof(KHG) seine erste Entscheidung gegeben(KHG 2013.9.26. 2012Da43539). Der Kerninhalt der Entscheidung ist folgendes: Wer ohne Verpflichtung ein Geschäft für einen Geschäftsherrn besorgt, kann von diesem zwar Ersatz der Auflagen nach dem Gestionsrecht verlangen, aber falls er aufgrund einer Vereinbarung mit einem Dritten das fremde Geschäft besorgt, es ist hier grundsätzlich keine GoA im Verhältnis zum anderen, weil er vertraglich pflichtgebunden das Geschäft besorgt,In diesem Aufsatz wird die oben erwähnte Entscheidung und ihre Rechtsgrund kritisiert. Mein Aufsatz führt zum folgenden Ergebnis:(1) Es ist im Grunde zweifelhaft, ob die Handlung des Klägers denn als GoA für den Beklagten verstanden werden kann. (2) Tatsache der oben erwähnten Entscheidung ist nicht ähnlich den Fällen, in den der Rechtsgrundsatz der Entscheidung benutzt wurden, und die Wahrheit des Rechtsgrundsatzes selbst ist ungewiß. (3) Ich habe ein Grundgedanke, dass beim pflichtengebundenen Geschäftsführer die Möglichkeit der GoA für den anderen als den Vertragspartner nicht ausgeschlossen wird, Solche Geschäftsbesorgung erfüllt zwar Tatbestände der GoA, dem Geschäftsführer steht doch grundsätzlich nur der privilegierte Rückgriff der Vertragsrechtsordnung zu, weil bei jedem Geschäftsverkehr die Privatautonomie beherrscht. Dadurch kann dem Leistenden(Geschäftsführer. Arzt), der aufgrund des Vertrages mit dem Unterhaltsberechtigten(Dritten) tätig wird, nunmehr aus GoA Ersatz seiner Aufwendungen vom Unterhaltsverpflichteten(Geschäftherr) angenommen werden, im Ausnahmsfall wie dem Arzt- oder Krankenhausbehandlungsfall. Man kann nicht zu sochem Ergebnis führen, wenn die Entstehung der GoA selbst wie die Entscheidung des KHG abgewiesen wird.

발행기관:
한국민사법학회
분류:
법학

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