지적재조사에서의 경계설정 기준에 관한 연구
Ein Studium über Maßstab für Abgrenzung in der Wiederermittlung des Liegenscaftskatarsters
임형택(대한지적공사)
66권, 619~656쪽
초록
Das Sondergesetz zur die Wiederermittlung des Liegenscaftskatarsters in Süd-Korea(KWLG) ist am 17. März 2012 in Kraft getreten, um die Divergenz zwischen der Grenzung nach dem Liegenscaftskatarsters und der Grenzung nach dem Besitzstand zu lösen. In diesem Gesetz spielt die Vorschrift über Maßstab für Abgrenzung des Grundstücks eine große Rolle. § 14 Abs. 1. KWLG lautet: Das Vermessungsamt hat die Grundstücksgrenze in der Wiederermittlung des Liegenscaftskatarsters nach dem folgenden Rang zu entscheiden. 1. die Grenze nach dem Besitzstand, wenn zwischen zwei Grundstückseigentümern über die wirkliche Grundstücksgrenze selbst kein Streit herrschen,2. die das Vermessugsmaterial zu Vermessungszeit ermittelnde Grenze, wenn zwischen zwei Grundstückseigentümern über die wirkliche Grundstücksgrenze selbst Streit herrsen,3. die Grenze nach der im Lokal geltenden Gewohnheiten und Gebräuche. Die Vorschrift für Abgrenzung des Grundstücks ist aber teilweise in inhaltlicher Hinsicht undeutlich, teilweise in systematischer Hinsicht eine Lücke im Gesetz. Um die Probleme zu lösen, wird in diesem Aufsatz der neue Maßstab für Abgrenzung des Grundstücks, § 920 BGB zum Vorbild zu nehmen, vertritt. Es ist dafür unentbehrlich, genauer den Inhalt des § 920 BGB einzugehen. Der zunächst Maßstab für die Abgrenzung ist dabei der Besizstand. Kann der Besizstand nicht mehr festgestellt werden, dann erfolgt eine Aufteilung dargestalt, daß jedem Grundstück ein gleichgroßes Stück der streitigen Fläche zugeteilt wird. Die Festlegung der Grenze hat in beiden Fällen nach billigem Ermessen zu erfolgen.
Abstract
Das Sondergesetz zur die Wiederermittlung des Liegenscaftskatarsters in Süd-Korea(KWLG) ist am 17. März 2012 in Kraft getreten, um die Divergenz zwischen der Grenzung nach dem Liegenscaftskatarsters und der Grenzung nach dem Besitzstand zu lösen. In diesem Gesetz spielt die Vorschrift über Maßstab für Abgrenzung des Grundstücks eine große Rolle. § 14 Abs. 1. KWLG lautet: Das Vermessungsamt hat die Grundstücksgrenze in der Wiederermittlung des Liegenscaftskatarsters nach dem folgenden Rang zu entscheiden. 1. die Grenze nach dem Besitzstand, wenn zwischen zwei Grundstückseigentümern über die wirkliche Grundstücksgrenze selbst kein Streit herrschen,2. die das Vermessugsmaterial zu Vermessungszeit ermittelnde Grenze, wenn zwischen zwei Grundstückseigentümern über die wirkliche Grundstücksgrenze selbst Streit herrsen,3. die Grenze nach der im Lokal geltenden Gewohnheiten und Gebräuche. Die Vorschrift für Abgrenzung des Grundstücks ist aber teilweise in inhaltlicher Hinsicht undeutlich, teilweise in systematischer Hinsicht eine Lücke im Gesetz. Um die Probleme zu lösen, wird in diesem Aufsatz der neue Maßstab für Abgrenzung des Grundstücks, § 920 BGB zum Vorbild zu nehmen, vertritt. Es ist dafür unentbehrlich, genauer den Inhalt des § 920 BGB einzugehen. Der zunächst Maßstab für die Abgrenzung ist dabei der Besizstand. Kann der Besizstand nicht mehr festgestellt werden, dann erfolgt eine Aufteilung dargestalt, daß jedem Grundstück ein gleichgroßes Stück der streitigen Fläche zugeteilt wird. Die Festlegung der Grenze hat in beiden Fällen nach billigem Ermessen zu erfolgen.
- 발행기관:
- 한국민사법학회
- 분류:
- 법학