애스크로AIPublic Preview
← 학술논문 검색
학술논문민사소송2014.05 발행KCI 피인용 3

자유심증주의에서의 법관의 사실인정과 심증형성 과정의 합리화와 한계

Die Vernünftigkeiten und Beschränkungen von den Überzeugungsbildungsgänge des Richters im freien Beweiswürdigung

반흥식(벽성대학)

18권 1호, 117~147쪽

초록

“Was ist Wahrheit?” Die Freiheit des Richters bei der Beweiswürdigungist eine der wichtigsten Errungenschaften des heutigen Prozessrechts. Siehat auch im Zivilprozeß eine zentrale Bedeutung. Das Gericht entscheidetmit Ausnahme einer gesetzlichen Vermutung oder Beweisregel im gesamtenProzeßrecht nach seiner freien Überzeugung, ob eine tatsächliche Behauptungwahr ist oder nicht. Der Grundsatz der freien Beweiwürdigung ist als eine der wichtigstenErrungenschaften des modernen Prozessrechts auch der Zweck des §202,selbst wenn gewisse gesetzliche Beweisregeln aus Gründen der Praktikabilitätfortbestehen. Grenzen ziehen das Gebot des rechtlichen Gehörs und seinem Gewissengehorchen. Von der Beweiwürdigung zu trennen ist die Frage, wann derRichter von einer Tatsachenbehauptung überzeugt sein darf. Von dieser Fragenach dem Maßstab richterlicher Überzeugung handelt die Problematik desBeweismaßes(früher wurde manchmal auch von Beweiskriterium, Beweisquantumoder Beweisstärke gesprochen). Ausgangspunkt der Beweismaßbestimmung ist die getroffene Feststellung,daß das Ziel des Beweises die Überzeugung des Richters ist. Auf die Überzeugungeiner vernünftigen Durchschnittsperson oder auf die objektive Wahrheit alssolche kann nicht abgestellt werden. Diese Überzeugung des Richters ist weder rein subjektiv als das persönlicheMeinen oder Glauben des Richters noch in einem objektivierten Sinn zuverstehen, wonach richterliche Überzeugung zu bejahen wäre, wenn auchjeder vernünftige Dritte überzeugt wäre. Anzuknüpfen ist vielmehr an den dargelegten Begriff richterlicher Überzeugung,der unter Beachtung der Denkgesetze, der zwingenden Erfahrungssätze undder Naturgesetze auf die prozeßordnungsgemäß gewonnene Erkenntnis abstellt,daß die richterlichen Eigen- und Fremdwahrnehmungen sowie die gezogenenSchlüsse ausreichen, die Erfüllung des vom Gesetze vorgesehenen Beweimaßeszu bejahen. Die richterliche Überzeugung beruht damit auf einer Kombination subjektiverund objektiver Faktoren.

Abstract

“Was ist Wahrheit?” Die Freiheit des Richters bei der Beweiswürdigungist eine der wichtigsten Errungenschaften des heutigen Prozessrechts. Siehat auch im Zivilprozeß eine zentrale Bedeutung. Das Gericht entscheidetmit Ausnahme einer gesetzlichen Vermutung oder Beweisregel im gesamtenProzeßrecht nach seiner freien Überzeugung, ob eine tatsächliche Behauptungwahr ist oder nicht. Der Grundsatz der freien Beweiwürdigung ist als eine der wichtigstenErrungenschaften des modernen Prozessrechts auch der Zweck des §202,selbst wenn gewisse gesetzliche Beweisregeln aus Gründen der Praktikabilitätfortbestehen. Grenzen ziehen das Gebot des rechtlichen Gehörs und seinem Gewissengehorchen. Von der Beweiwürdigung zu trennen ist die Frage, wann derRichter von einer Tatsachenbehauptung überzeugt sein darf. Von dieser Fragenach dem Maßstab richterlicher Überzeugung handelt die Problematik desBeweismaßes(früher wurde manchmal auch von Beweiskriterium, Beweisquantumoder Beweisstärke gesprochen). Ausgangspunkt der Beweismaßbestimmung ist die getroffene Feststellung,daß das Ziel des Beweises die Überzeugung des Richters ist. Auf die Überzeugungeiner vernünftigen Durchschnittsperson oder auf die objektive Wahrheit alssolche kann nicht abgestellt werden. Diese Überzeugung des Richters ist weder rein subjektiv als das persönlicheMeinen oder Glauben des Richters noch in einem objektivierten Sinn zuverstehen, wonach richterliche Überzeugung zu bejahen wäre, wenn auchjeder vernünftige Dritte überzeugt wäre. Anzuknüpfen ist vielmehr an den dargelegten Begriff richterlicher Überzeugung,der unter Beachtung der Denkgesetze, der zwingenden Erfahrungssätze undder Naturgesetze auf die prozeßordnungsgemäß gewonnene Erkenntnis abstellt,daß die richterlichen Eigen- und Fremdwahrnehmungen sowie die gezogenenSchlüsse ausreichen, die Erfüllung des vom Gesetze vorgesehenen Beweimaßeszu bejahen. Die richterliche Überzeugung beruht damit auf einer Kombination subjektiverund objektiver Faktoren.

발행기관:
한국민사소송법학회
분류:
법학

AI 법률 상담

이 논문의 주제에 대해 더 알고 싶으신가요?

460만+ 법률 자료에서 관련 판례·법령·해석례를 찾아 답변합니다

AI 상담 시작
자유심증주의에서의 법관의 사실인정과 심증형성 과정의 합리화와 한계 | 민사소송 2014 | AskLaw | 애스크로 AI