가맹사업법상 가맹금예치제도에 관한 개선방안 소고
Der Verbesserungsvorschlag vom Verwahrungsystem der Beitrittsgebuehr im Beitrittsunternehmensgesetz
소재선(경희대학교); 류석희(경희대학교 법학전문대학원)
38권 2호, 163~182쪽
초록
Das Verwahrungsystem der Beitrittsgebübr im Gesetz zur Gerechtigkeit der Beitrittsgeschäftsverkehr wurde am4. Aug. 2008 in Kraft getreten. Infolge des beständigen Wachstums der Unternehmung entstanden auch dieStreitigkeiten zwischen dem Beitrittszentrale und den Beitrittsbewerbern über die Beitrittsgebühr, beispielswiesüber das Abschwatzen bzw. den Verzug der Rückgabe der Beitrittsgebühr. Das ist ein Streitpunkt als sozialeProbleme geworden, und das wird auch durch die Untersuchung der wahren Sachlage von der Kommission zurGerechtigkeitshandel bestätigt. Von Standpunkt der Beitrittszentrale wollen Sie die Beitrittsgebühr sofort erhalten, und damit für dieUnterhaltungsgebühr des Beitrittsunternehmens verwenden. Aber unter der Anwendung des Verwahrungsystemskönnen Sie die Beitrittsgebühr erst dann erhalten, wenn das Beitrittsunternehmen ordentlich gegründet bzw. nachdem Vertragschluss zwei Monaten verläuft sind, oder die Beitrittszentrale für den Beitrittsunternehmer versicherthaben. Bezüglich des Verwahrungsystems der Beitrittsgebühr ist das problematisch, wenn die Beitrittszentrale nachdem Rückgewähranspruch des Beitrittsunternehmens die Beitrittsgebühr nicht mehr zurückgeben wollte oder dieBeitrittsbewerber bzw. -unternehmer ohne Überlegung über die Beobachtung von dem zusammengehängtenGesetz direkt auf dem Konto der Beitrittszentrale die Beitrittsgebühr böswillig überweisen wollte, umSchadensersatzanspruch od. Übereinkommenskosten zu verlangen. Diese Tendenz ist nicht mit demGesetzeszweck des Beitrittsunternehmensgesetzes übereinzustimmen und als unrecht anzusehen. Auch das ist fraglich, ob das ungültige Verwahrungsystem der Beitrittsgebübr weiter zu bewahren ist. Insolchen Fällen ist das im Geschäftspraxis viel effizient, durch den Zwangschluss der Schadensersatzversicherungdem Beitrittsunternehmer zu schützen. Dadurch kann die Beitrittszentrale die Beitrittsgebühr sofort erhalten unddamit für die Unterhaltungsgebühr des Beitrittsunternehmens verwenden. Auch kann der Beitrittsbewerber bzw. -unternehmer durch die Schadensersatzversicherung gleich die Beitrittsgebühr zurückerhalten, wenn das rechtlicheProblem zwischen der Beitrittszentrale und dem Beitrittsbewerber bzw. -unternehmer entwickelt wurde.
Abstract
Das Verwahrungsystem der Beitrittsgebübr im Gesetz zur Gerechtigkeit der Beitrittsgeschäftsverkehr wurde am4. Aug. 2008 in Kraft getreten. Infolge des beständigen Wachstums der Unternehmung entstanden auch dieStreitigkeiten zwischen dem Beitrittszentrale und den Beitrittsbewerbern über die Beitrittsgebühr, beispielswiesüber das Abschwatzen bzw. den Verzug der Rückgabe der Beitrittsgebühr. Das ist ein Streitpunkt als sozialeProbleme geworden, und das wird auch durch die Untersuchung der wahren Sachlage von der Kommission zurGerechtigkeitshandel bestätigt. Von Standpunkt der Beitrittszentrale wollen Sie die Beitrittsgebühr sofort erhalten, und damit für dieUnterhaltungsgebühr des Beitrittsunternehmens verwenden. Aber unter der Anwendung des Verwahrungsystemskönnen Sie die Beitrittsgebühr erst dann erhalten, wenn das Beitrittsunternehmen ordentlich gegründet bzw. nachdem Vertragschluss zwei Monaten verläuft sind, oder die Beitrittszentrale für den Beitrittsunternehmer versicherthaben. Bezüglich des Verwahrungsystems der Beitrittsgebühr ist das problematisch, wenn die Beitrittszentrale nachdem Rückgewähranspruch des Beitrittsunternehmens die Beitrittsgebühr nicht mehr zurückgeben wollte oder dieBeitrittsbewerber bzw. -unternehmer ohne Überlegung über die Beobachtung von dem zusammengehängtenGesetz direkt auf dem Konto der Beitrittszentrale die Beitrittsgebühr böswillig überweisen wollte, umSchadensersatzanspruch od. Übereinkommenskosten zu verlangen. Diese Tendenz ist nicht mit demGesetzeszweck des Beitrittsunternehmensgesetzes übereinzustimmen und als unrecht anzusehen. Auch das ist fraglich, ob das ungültige Verwahrungsystem der Beitrittsgebübr weiter zu bewahren ist. Insolchen Fällen ist das im Geschäftspraxis viel effizient, durch den Zwangschluss der Schadensersatzversicherungdem Beitrittsunternehmer zu schützen. Dadurch kann die Beitrittszentrale die Beitrittsgebühr sofort erhalten unddamit für die Unterhaltungsgebühr des Beitrittsunternehmens verwenden. Auch kann der Beitrittsbewerber bzw. -unternehmer durch die Schadensersatzversicherung gleich die Beitrittsgebühr zurückerhalten, wenn das rechtlicheProblem zwischen der Beitrittszentrale und dem Beitrittsbewerber bzw. -unternehmer entwickelt wurde.
- 발행기관:
- 법학연구소
- 분류:
- 법학