인간의 존엄 개념에 관한 헌법이론적 고찰- 독일 헌법학이론을 분석하며 -
Eine verfassungstheoretische Untersuchung vom Begriff der Menschenwürde
이부하(영남대학교)
26권 2호, 1~22쪽
초록
In Bezug auf den Begriff der Menschenwürde hat Kant wie folgt ge- fasst: “Handle so, dass du die Menschheit, sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden andern, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchtest.” Die Würde der Person fordert nicht nur die ein- seitig-sittliche Pflicht, sondern auch die wechselseitig-rechtliche Anerken- nung der Menschen. Und dem Einzelnen vermittelt sie einen rechtmäßigen Anspruch auf Achtung durch seine Mitmenschen. Die Objektformel Dürigs setzte sich nachfolgend durch: Hiernach ist die Menschenwürde betroffen, wenn der konkrete Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, zur vertretbaren Größe herabgewürdigt wird. Der Mensch darf also keiner Behandlung ausgesetzt werden, die seinen verfas- sungsrechtlich geschützten sozialen Wert- und Achtungsanspruch verletzt und damit seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt. Nach der sog. Kommunikationstheorie stellt sich die Würde des Men- schen nicht als Seinsgegebenheit dar, sondern als Relations- oder Kom- munikationsbegriff. Demgegenüber erkennt die sog. Mitgifttheorie, die in den Beratungen des Parlamentarischen Rates prägend gewesen ist, das Spezifische der Menschenwürde im besonderen Wert des Menschen, der ihm durch den göttlichen Schöpfer oder durch die Natur verliehen worden ist. Alexy kommt zu dem Ergebnis, dass die Menschenwürde kein abso- lutes Prinzip ist. Der Grund für den Eindruck der Absolutheit der Men- schenwürde ergebe sich nach Alexy daraus, dass es zwei Menschen- würde-Normen gibt, eine Menschenwürde-Regel und ein Menschenwürde- Prinzip, sowie daraus, dass es eine Reihe von Bedingungen gibt, unter denen das Menschenwürde-Prinzip mit hoher Sicherheit allen anderen Prin- zipien vorgeht. Die Behauptung eines abstrakten Vorrangs der Menschen- würde setzt bereits ihren Prinzipiencharakter voraus. Denn in Vorrang- relationen können nur Normen eingestellt werden, die die Dimension des Gewichts aufweisen.
Abstract
In Bezug auf den Begriff der Menschenwürde hat Kant wie folgt ge- fasst: “Handle so, dass du die Menschheit, sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden andern, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchtest.” Die Würde der Person fordert nicht nur die ein- seitig-sittliche Pflicht, sondern auch die wechselseitig-rechtliche Anerken- nung der Menschen. Und dem Einzelnen vermittelt sie einen rechtmäßigen Anspruch auf Achtung durch seine Mitmenschen. Die Objektformel Dürigs setzte sich nachfolgend durch: Hiernach ist die Menschenwürde betroffen, wenn der konkrete Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, zur vertretbaren Größe herabgewürdigt wird. Der Mensch darf also keiner Behandlung ausgesetzt werden, die seinen verfas- sungsrechtlich geschützten sozialen Wert- und Achtungsanspruch verletzt und damit seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt. Nach der sog. Kommunikationstheorie stellt sich die Würde des Men- schen nicht als Seinsgegebenheit dar, sondern als Relations- oder Kom- munikationsbegriff. Demgegenüber erkennt die sog. Mitgifttheorie, die in den Beratungen des Parlamentarischen Rates prägend gewesen ist, das Spezifische der Menschenwürde im besonderen Wert des Menschen, der ihm durch den göttlichen Schöpfer oder durch die Natur verliehen worden ist. Alexy kommt zu dem Ergebnis, dass die Menschenwürde kein abso- lutes Prinzip ist. Der Grund für den Eindruck der Absolutheit der Men- schenwürde ergebe sich nach Alexy daraus, dass es zwei Menschen- würde-Normen gibt, eine Menschenwürde-Regel und ein Menschenwürde- Prinzip, sowie daraus, dass es eine Reihe von Bedingungen gibt, unter denen das Menschenwürde-Prinzip mit hoher Sicherheit allen anderen Prin- zipien vorgeht. Die Behauptung eines abstrakten Vorrangs der Menschen- würde setzt bereits ihren Prinzipiencharakter voraus. Denn in Vorrang- relationen können nur Normen eingestellt werden, die die Dimension des Gewichts aufweisen.
- 발행기관:
- 법학연구원
- 분류:
- 법학