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학술논문비교형사법연구2014.07 발행KCI 피인용 6

독일의 성폭력 범죄피해자 진술조력인 제도에 관한 연구

Eine Studie über die psysoziale Prozessbegleitung (sog. das Institut ‘Aussagegehilfe’) für die Opfer der Sexualgewaltstraftaten in Deutschland

조상제(아주대학교)

16권 1호, 283~302쪽

초록

In der vorliegenden Arbeit befasst sich der Verfasser mit der psysozialen Prozessbegleitung(sog. das Institut ‘Aussagegehilfe’) für die Opfer der Sexualgewaltstraftaten in Deutschland. Nach Friesa Fastie bedeutet die psysoziale Prozessbegleitung, die individuellen tatsächlichen Belastungsmomente einer Zeugin zu erkennen und durch eine alters- und entwicklungsangemessene Vermittlung von Rechtskenntnissen und Bewältigungsstrategien im Rahmen sozialpädagogischer Betreuung und in wohlwollender Kooperation mit allen am Strafverfahren beteiligten Berufsgruffen zu minimieren. Bei der psysozialen Prozessbegleitung ist die Rolle des Prozessbegleiters wichtig: zum einen wird die Grundsätze empfohlen: klarer Arbeitsauftrag(Transparenz für alle Beteiligten), Schutz und Wahrung der Integrität der Klienten, Keine Gespräche mit der Zeuginüber strafrelevante Sachverhalte, Wohlwollende Kooperation mit allen Beteiligten, Keine Verfolgung eigener Interessen am Verfahrensausgang, Kein Eingreifen in verfahrensrelevante Entscheidungen, Keine Versprechungen und keine Spekulationen, Keine (negativen) Bewertungen und Pauschalzuschreibungen, Keine angstinduzierenden Interventionen und Interaktionen etc. Die Grundsätze soll bei der Handhabung der psysozialen Prozessbegleitung in koreanischen Rechtspraxis ein Vorbild genommen werden.

Abstract

In der vorliegenden Arbeit befasst sich der Verfasser mit der psysozialen Prozessbegleitung(sog. das Institut ‘Aussagegehilfe’) für die Opfer der Sexualgewaltstraftaten in Deutschland. Nach Friesa Fastie bedeutet die psysoziale Prozessbegleitung, die individuellen tatsächlichen Belastungsmomente einer Zeugin zu erkennen und durch eine alters- und entwicklungsangemessene Vermittlung von Rechtskenntnissen und Bewältigungsstrategien im Rahmen sozialpädagogischer Betreuung und in wohlwollender Kooperation mit allen am Strafverfahren beteiligten Berufsgruffen zu minimieren. Bei der psysozialen Prozessbegleitung ist die Rolle des Prozessbegleiters wichtig: zum einen wird die Grundsätze empfohlen: klarer Arbeitsauftrag(Transparenz für alle Beteiligten), Schutz und Wahrung der Integrität der Klienten, Keine Gespräche mit der Zeuginüber strafrelevante Sachverhalte, Wohlwollende Kooperation mit allen Beteiligten, Keine Verfolgung eigener Interessen am Verfahrensausgang, Kein Eingreifen in verfahrensrelevante Entscheidungen, Keine Versprechungen und keine Spekulationen, Keine (negativen) Bewertungen und Pauschalzuschreibungen, Keine angstinduzierenden Interventionen und Interaktionen etc. Die Grundsätze soll bei der Handhabung der psysozialen Prozessbegleitung in koreanischen Rechtspraxis ein Vorbild genommen werden.

발행기관:
한국비교형사법학회
DOI:
http://dx.doi.org/10.23894/kjccl.2014.16.1.011
분류:
법학

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