유럽인권조약상 사회권의 규범내용 확대와 한계-유럽인권재판소 판례를 중심으로-
Die Erweiterung und Schränkung der Sozialen Rechte in der Europäischen Konvention für Menschenrechte
전정환(원광대학교)
30권 3호, 9~38쪽
초록
Die Europäischen Konvention für Menschenrechte hat keine ausdrückliche Bestimmungen für sozialen Rechte. Aber der Europäischer Gerichthof für Menschenrechte garantiert die sozialen Rechte durch seine ständige Rechtsprechungen mit der Anwenung der Bestimmungen in der Europäischen Konvention für Menschenrechte, die in engen Beziehungen mit der sozialen Rechte stehen. Insbesondere hat der Europäischer Gerichthof für Menschenrechte den Schutzbereich des Art.6(Anspruch auf rechtliches Gehör), 8(Privatlebens- und Familienlebensfreiheit), 11(Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) und 14(Diskriminierungsverbot) in der Europäischen Konvention für Menschenrechte im Hinblick auf die Auswirkungssicherung der sozialen Rechte allmählich erweitert.
Abstract
Die Europäischen Konvention für Menschenrechte hat keine ausdrückliche Bestimmungen für sozialen Rechte. Aber der Europäischer Gerichthof für Menschenrechte garantiert die sozialen Rechte durch seine ständige Rechtsprechungen mit der Anwenung der Bestimmungen in der Europäischen Konvention für Menschenrechte, die in engen Beziehungen mit der sozialen Rechte stehen. Insbesondere hat der Europäischer Gerichthof für Menschenrechte den Schutzbereich des Art.6(Anspruch auf rechtliches Gehör), 8(Privatlebens- und Familienlebensfreiheit), 11(Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) und 14(Diskriminierungsverbot) in der Europäischen Konvention für Menschenrechte im Hinblick auf die Auswirkungssicherung der sozialen Rechte allmählich erweitert.
- 발행기관:
- 법학연구소
- 분류:
- 기타법학