새로운 CO2의 포집 및 저장 기술의 환경법에 대한 도전
Eine neue Technik von Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid als Herausforderung für das Umweltrecht
조인성(한남대학교)
25권 4호, 467~486쪽
초록
Die Einführung der neuen Technik CCS kann als ein Testfall für die Leistungsfähigkeit des Umweltrechts begriffen werden. Lassen sich die durch die neue Technik aufgeworfenen Fragen mit dem bestehenden Instrumentarium beantworten? Der folgende Beitrag untersucht diese Problemstellung im Hinblick auf zwei grundsätzliche Problembereiche. Zunächst wird beleuchtet, ob die Aufgabenteilung zwischen dem ordnungsrechtlichen Instrumentarium des BImSchG und dem mit ökonomischen Anreizen arbeitenden System des Emissionsberechtigungshandels nach dem TEHG für die Durchsetzung dieser neuen Technik geeignet ist. Des Weiteren wird die Frage aufgeworfen, ob es sich bei der für Kohlendioxidspeicher vorgesehenen Zulassung tatsächlich um eine Planfeststellung herkömmlichen Typs handelt oder ob hier nicht die Entstehung eines neuen Zulassungstyps zu beobachten ist. Im ersten behandelten Bereich ist eine Justierung des Zusammenspiels des bewährten ordnungsrechtlichen und des neuen ökonomischen Instrumentariums notwendig. Es ist aber gerade das Kennzeichen eines modernen Umweltrechts, beide Steuerungssysteme adaptieren und sich bei der Konstruktion des Instrumentariums der zugrundeliegenden unterschiedlichen Rationalitäten beider Systeme bedienen zu können und diese optimierend zusammenzuführen. Genau dies sollte im Fall von CCS geschehen. Im zweiten Fall erscheint eine Diversifizierung des Katalogs an Zulassungstypen geboten. Aber hier geht es vielleicht nur noch um die ausdrückliche Benennung einer Entwicklung, die sich bereits vollzogen hat. Hier zeigt sich die Leistungsfähigkeit der Verwaltungsrechtswissenschaft, die solche Phänomene erkennt, kennzeichnet und einer der tatsächlichen Problemlage angemessenen Systematisierung zuführt. Das deutsche Umweltrecht wird nicht völlig zu Unrecht kritisiert. Es ist zersplittert, von historischen Zufälligkeiten und den unterschiedlichen Traditionen in verschiedenen Rechtsbereichen geprägt. Die große Strukturreform, in Form eines UGB, ist inzwischen zweimal gescheitert. Begreift man die Einführung von CCS aber als Testfall, zeigt sich, dass sich das Umweltrecht auch unabhängig von einem strukturellen Umbruch im Wege der evolutionären Entwicklung zu einem modernen leistungsfähigen Umweltrecht gewandelt hat.
Abstract
Die Einführung der neuen Technik CCS kann als ein Testfall für die Leistungsfähigkeit des Umweltrechts begriffen werden. Lassen sich die durch die neue Technik aufgeworfenen Fragen mit dem bestehenden Instrumentarium beantworten? Der folgende Beitrag untersucht diese Problemstellung im Hinblick auf zwei grundsätzliche Problembereiche. Zunächst wird beleuchtet, ob die Aufgabenteilung zwischen dem ordnungsrechtlichen Instrumentarium des BImSchG und dem mit ökonomischen Anreizen arbeitenden System des Emissionsberechtigungshandels nach dem TEHG für die Durchsetzung dieser neuen Technik geeignet ist. Des Weiteren wird die Frage aufgeworfen, ob es sich bei der für Kohlendioxidspeicher vorgesehenen Zulassung tatsächlich um eine Planfeststellung herkömmlichen Typs handelt oder ob hier nicht die Entstehung eines neuen Zulassungstyps zu beobachten ist. Im ersten behandelten Bereich ist eine Justierung des Zusammenspiels des bewährten ordnungsrechtlichen und des neuen ökonomischen Instrumentariums notwendig. Es ist aber gerade das Kennzeichen eines modernen Umweltrechts, beide Steuerungssysteme adaptieren und sich bei der Konstruktion des Instrumentariums der zugrundeliegenden unterschiedlichen Rationalitäten beider Systeme bedienen zu können und diese optimierend zusammenzuführen. Genau dies sollte im Fall von CCS geschehen. Im zweiten Fall erscheint eine Diversifizierung des Katalogs an Zulassungstypen geboten. Aber hier geht es vielleicht nur noch um die ausdrückliche Benennung einer Entwicklung, die sich bereits vollzogen hat. Hier zeigt sich die Leistungsfähigkeit der Verwaltungsrechtswissenschaft, die solche Phänomene erkennt, kennzeichnet und einer der tatsächlichen Problemlage angemessenen Systematisierung zuführt. Das deutsche Umweltrecht wird nicht völlig zu Unrecht kritisiert. Es ist zersplittert, von historischen Zufälligkeiten und den unterschiedlichen Traditionen in verschiedenen Rechtsbereichen geprägt. Die große Strukturreform, in Form eines UGB, ist inzwischen zweimal gescheitert. Begreift man die Einführung von CCS aber als Testfall, zeigt sich, dass sich das Umweltrecht auch unabhängig von einem strukturellen Umbruch im Wege der evolutionären Entwicklung zu einem modernen leistungsfähigen Umweltrecht gewandelt hat.
- 발행기관:
- 한양법학회
- 분류:
- 법해석학