정당해산심판절차에 대한 민사소송법령 준용과 한계
Die Problematik der sinngemässen Anwendung der Zivilprozeßordnung auf das Parteiverbotsverfahren
정태호(경희대학교)
49권 4호, 121~159쪽
초록
본고의 목적은 헌법재판소법(이하 ‘헌재법’) 제40조에 의하여 정당해산심판절차의 본질에 반하지 않는 범위 내에서 준용하여야 할 민사소송법령이 이 절차에 어느 정도 준용될 수 있는지를 확인함으로써 헌재법 제40조의 타당성을 검증하고, 그 개정방향을 제시하는 것이다. 본고는 이를 위해 정당해산심판절차에서 청구, 심리(변론), 증거조사와 관련된 주요 절차법적 쟁점들에 대한 민사소송법령 준용의 유용성과 문제점을 민사소송법의 주요 원칙을 나침반 삼아 검토하고 다음과 같은 결론을 도출하였다. (1) 심판의 청구 및 취하의 문제에 대해서는 민사소송법령이 준용될 수 있다. (2) 정당해산심판절차의 객관적․공익적 특성을 구현하려면 정당해산심판절차에서는 변론주의가 아닌 직권탐지주의원칙이 적용되어야 한다. 따라서 변론주의 입각한 민사소송법규정들은 원칙적으로 준용될 수 없다. 특히 이 절차가 야당탄압수단으로 전락하는 것을 방지하려면 증거법과 관련해서는 기본적으로 형사소송법령의 관련 규정들을 준용하여야 한다. (3) 공개변론주의, 직접심리주의, 쌍방심리주의, 직권진행주의와 관련한 민사소송법령상의 규정들은 대체로 정당해산절차에 준용될 수 있으나, 이 절차의 준형사절차로서의 특성 때문에 형사소송의 관련 규정을 준용하는 것이 보다 사리에 맞는 경우도 일부 확인되었다. (4) 헌재법 제40조처럼 특정 소송법령을 특정 심판절차에 포괄적으로 준용하는 것은 불합리하다. 오히려 특정의 절차법적 문제들과 관련해서 특정 소송법령의 일부 규율을 준용하도록 하도록 하고, 나머지는 헌법재판소(이하 ‘헌재’)로 하여금 구체적인 절차의 본질에 맞게 탄력적으로 규율할 수 있도록 하는 것이 보다 합리적이다.
Abstract
Hiermit wird beschäftigt mit der Untersuchung der Grenzen und Problematik der sinngemässen Anwendung der Koreanischen Zivilprozeßordnung(ZPO) nach § 40 des Koreanischen Verfassungsgerichtsgesetzes auf das Parteiverbotsverfahren. Dabei wird Hauptgrundsätze der Zivilprozeßordnung als Lackmuspapiere für die Überprüfung der sinngemässen Anwendbarkeit der ZPO auf wichtige verfahrensrechtliche Fragen, wie Antragstellung und -rücknahme, Verhandlung, Beweisaufnahme usw. im Verfahren für die Auflösung der politischen Parteien benutzt. Daraus werden die folgenden Schlüsse gezogen. 1. Auf die Antragstellung und -srücknahme im Parteiverbotsverfahren ist grundsätzlich die Vorschriften der ZPO, die die Dispositionsmaxime konkretisieren, entsprechend anzuwenden. 2. Im Hinblick auf das öffentliche Interesse an der vollständigen und "richtigen" Erfassung des zu beurteilenden Sachverhalts und der zu treffenden Sachentscheidung gilt nicht der Verhandlungsgrundsatz, sondern der Untersuchngsgrundsatz für das Parteiverbotsverfahren. Daher können die Vorschriften der ZPO, die auf dem Verhandlungsgrundsatz stehen, keine entsprechende Anwendung finden. Insbesondere die Beweisaufnahme ist grundsätzlich nicht nach der ZPO, sondern nach der Strafprozeßordnung durchzuführen, weil das Verfahren der Findung der materiellen Wahrheit dient. 3. Die meisten Vorschriften der ZPO, die in Verbindung mit dem Grundsatz der Öffentlichkeit, Unmittelbarkeit, und des Amtsbetriebs in der Verhandlung stehen, können auf das Parteiverbotsverfahren sinngemäß angewendet werden. Die Eigenart des Verfahrens als Quasistrafverfahren schränkt die beiden letzten Grundsätze teilweise ein. 4. Angesichts der oben ausgeführten Analyse ist die sinngemäße Anwendung der gesamten ZPO nach § 40 des Koreanischen Verfassungsgerichtsgesetzes auf das Parteiverbotsverfahren sachwidrig.
- 발행기관:
- 법학연구소
- 분류:
- 비교법학