애스크로AIPublic Preview
← 학술논문 검색
학술논문법학논총2014.12 발행KCI 피인용 13

한국형법의 최근 형벌강화 입법경향에 대한 비판적 고찰 - 성폭력범죄를 중심으로 -

Eine kritische Betrachtung über die neueste Tendenz der strafrechtliche Sanktionen verstärkenden Strafgesetzgebung in Korea - als Mittelpunkt von Sexualstraftaten mit Gewalt -

윤영철(한남대학교)

21권 3호, 705~736쪽

초록

최근 10년간 우리나라의 경우에는 (아동)성폭력범죄가 형법의 중심에 있었다고 해도 과언이 아닐 정도로 뜨거운 관심의 대상이었다. 그 중심에는 성폭력범죄의 지속적인 증가와 흉포화가 있었다. 이에 영향을 받은 일반국민은 성폭력범죄의 예방 및 재범방지를 위한 강력한 대책을 요구하게 되었으며, 이러한 요구는 정치권에 의해 곧바로 형사입법으로 이어져 성폭력범죄 법정형의 지속적인 상향과 보안처분의 강화를 야기하게 되었다. 특히 사회적 관심을 불러일으킨 특정성폭력범죄사건이 발생할 때마다 성폭력범죄에 대한 형사제재의 지속적인 강화를 반복해오고 있다. 그러나 성폭력범죄에 대한 일반국민의 불안과 공포는 극적인 요소가 많은 특정성폭력범죄사건을 선별하여 과장 보도하는 대중매체의 행태에 의해 왜곡되거나 부풀려져 있다. 그리고 이는 객관적․과학적으로 검증되기보다는 오히려 정치권의 정치전략에 의해 사회안전이라는 명목으로 적대적 형사입법에 이용되어 형법을 범죄에 대한 일반국민의 막연한 심리적 불안과 공포를 진정시키는 최초 또는 유일한 수단으로 전락시킨다. 이는 다름 아닌 형법의 정치화 또는 형법의 대중영합주의를 의미한다. 이에 근거한 성폭력범죄에 대한 형사제재를 강화하는 입법은 그 정당성과 관련하여 법치국가형법의 기본원칙인 책임원칙, 최후수단성원칙, 비례성원칙 등의 위배, 형벌목적(특히 적극적 일반예방목적)의 경시, 다양한 인권에 대한 침해 등의 문제를 야기할 뿐만 아니라 그 실효성과 관련하여 성폭력범죄의 예방 및 재범방지효과가 불명확하거나 의심스럽다는 결론에 이르게 된다. 특히 형사입법은 헌법이념에 철저하게 부합하여야 하는데, 이러한 형사입법이란 다름 아닌 법치국가원칙에 충실한 자유보장적․인권친화적 형법을 의미한다. 그리고 이러한 형법만이 모든 수범자에게 설득력을 갖게 되어 실효성을 확보하게 되는 것이다. 이러한 의미에서 법익보호적 목적만을 강조하는 형벌강화입법은 테러형법의 전형으로 형벌의 상징적 효과에만 의존하고 법익보호를 가장한 법익에 대한 과도한 침해를 초래하여 장기적으로는 오히려 범죄를 증가시키는 부작용을 초래한다. 뿐만 아니라 이는 사회안전을 보장해 줄 수 없음은 물론 범죄에 대한 불안과 공포도 경감시키지 못하고 오히려 확대 재생산하게 된다. 범죄인의 교정․교화와 이를 통한 재범방지 및 범죄예방은 단시간에 가시적 성과를 볼 수 있는 것이 아니라 장기적인 관점에서 위해한 사회환경요인을 제거할 수 있는 실질적인 사회안전망을 구축하기 위한 일정한 시간과 인내를 필요로 한다. 따라서 성폭력범죄의 효과적인 예방 및 재범방지를 위해서는 무엇보다도 성폭력범죄의 발생원인 및 특성에 대한 철저한 과학적․객관적 분석이 선행되어야 하며, 이에 따른 성폭력범죄의 구체적인 유형별 분류와 이에 따른 차별적 제재, 그리고 유형별 분류수용과 다양한 치료 및 교정프로그램의 개발과 적용이 매우 중요하다. 이것이 바로 성폭력범죄에 대한 단순한 형사제재의 강화보다 책임원칙, 비례성원칙, 특별예방목적인 재사회화 등에 부합하는 훨씬 인도적이며 인권친화적인 제도적 방안이다.

Abstract

Neuest ziehen Sexualstraftaten mit Gewalt insb. gegen Kinder in Korea das allgemeine Interesse auf sich derart, dass diese im Mittelpunkt von Strafrecht sind. Es ist von Bedeutung, dass ihre Zahl fortdauernd zunimmt und sie immer weiter gewalttätig sind. Somit fordern Bürger starke Gegenmaßregeln für die Prävention von Sexualstraftaten mit Gewalt und deren Rückfallverhütung. Sobald rechnen Politiker bei der Strafgesetzgebung gerade mit diesen Forderungen und demzufolge deren gesetzliche Strafe fortdauernd steigert und verschiedene Sicherungsmaßregeln allmählich verstärkt. Sooft eine das allgemeine Interesse auf sich ziehende bestimmte Sexualstraftat mit Gewalt entsteht, wiederholt sich die fortdauernde Verstärkung von strafrechtlichen Sanktionen. Aber Angst und Furcht von Bürgern vor Sexualstraftaten mit Gewalt ist durch die Durchgang von Maßmedien, eine spektakuläre betimmte Sexualstraftat mit Gewalt auszuwählen und sensationell zu berichten, verdreht und übertrieben. Es degradiert das Strafrecht als ultima ratio zu prima oder sola ratio, das nur vage Angst und Furcht von Bürgern vor Straftaten beruhigen kann, indem es ohne objektive und wissenschaftliche Feststellung für die Feindstrafgesetzgebung im Namen der Sicherheit der Gesellschaft eher durch politische Strategien ausgenutzt wird. Das heißt Politisierung oder Populismus des Strafrechts. Die darauf ruhende Gesetzgebung, die strafrechtliche Sanktionen gegen Sexualstraftaten mit Gewalt verstärkt, führt die Nicht-Übereinstimmung mit Grundsätzen des rechtsstaatlichen Strafrechts-z.B.Schuldprinzip, Ultima ratio-Prinzip, Verhältnismäßigkeitsprinzip, usw.-, die Geringachtung von Strafzwecke(insb. der positiven Generalprävention), die Verletzung von verschiedenen Menschenrechten, usw. unter dem Gesichtspunkt ihrer Rechtfertigung herbei und ruft darüber hinaus auch die Ungewissheit der Präventionswirkung und Rückfallverhütungs-von Sexualstraftaten mit Gewalt unter dem Gesichtspunkt ihrer Effektivität hervor. Die Strafgesetzgebung muss gründlich mit Verfassungsideen übereinstimmen. Solche Strafgesetzgebung bedeutet gerade die freiheitssichernde und menschenrechtsfreundliche Strafgesetzgebung, die getreulich auf dem Basis von rechtsstaatlichen Grundsätzen ruht. Nur solche Strafgesetzgebung kann alle Gesetznehmer überzeugen und demzufolge da erst Effektivität haben. In diesem Sinne ist die Strafgesetzgebung, die hauptsächlich den rechtsgüterschützenden Zwecke des Strafrechts hervorruft und daher Strafe verstärkt, als Vorbild der Feindstrafgesetzgebung vornehmlich von der symbolischen Wirkung der Strafe abhängig, verursacht die übertriebene Verletzung von Rechtsgütern, die sich den Rechtsgüterschutz verkleidet, und führt auf lange Sicht erst die Nebenwirkung der Verbrechenszunahme herbei. Darüber hinaus kann solche Strafgesetzgebung weder die Sicherheit der Gesellschaft gewährleisten noch Angst und Furcht von Bürgern vor Straftaten beruhigen und bringt erst von größerem Umfang wiederhervor. Die Verbrechensprävention und die Rückfallverhütung durch Besserung und Resozialisierung von Straftätern brauchen viel Zeit und lange Geduld für den Aufbau von inhaltlichen Sicherheitsnetzwerken der Gesellschaft, auf lange Sicht schädliche soziale Umfeldfaktoren beseitigen zu können. Für die wirksame Verbrechensprävention und die Rückfallverhütung von Sexualstraftaten mit Gewalt muss v. a. die gründlich objektive und wissenschaftliche Anayse von deren Entstehungsursachen und besonderen Eigenschaften vorangehen und sind danach die Klassifizierung von deren konkreten Typen, die Entwicklung von demgemäß differenzierten Sanktionen, die nach Typen klassifizierte Aufnahme und die Entwicklung von verschienen Programme der Heilbehandlung und Besserung von Bedeutung. Es ist gerade die vielmehr humanere und menschenrechtsfreundlichere Einrichtung, die mit Schuldprinzip, Ultima ratio-Prinzip, Verhältnismäßigkeitsprinzip, Resozialisierung als Spezialprävention, usw. übereinstimmt, als die schlichte Verstärkung von strafrechtlichen Sanktionen gegen Sexualstraftaten mit Gewalt.

발행기관:
법학연구원
분류:
비교법학

AI 법률 상담

이 논문의 주제에 대해 더 알고 싶으신가요?

460만+ 법률 자료에서 관련 판례·법령·해석례를 찾아 답변합니다

AI 상담 시작
한국형법의 최근 형벌강화 입법경향에 대한 비판적 고찰 - 성폭력범죄를 중심으로 - | 법학논총 2014 | AskLaw | 애스크로 AI