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학술논문강원법학2015.02 발행KCI 피인용 14

과실범 이론의 역사와 발전에 대하여 - 형법 제14조의 구조적 해석 -

Die Geschichte und Entwicklung der Farhlässigkeitsdogmatik - Ein systematisches Verständnis des § 14 kStGB -

신동일(한경대학교)

44권, 309~346쪽

초록

형법 제14조는 과실범 규정이다. 제14조에 따르면 정상의 주의를 태만하여 죄의 성립요소를 인식하지 못한 경우 법률이 있는 때 예외적으로 처벌한다. 즉 과실범은 정상의 주의 태만으로 구성요건 사실을 인식 못한 행위를 비난한다. 다수설인 객관설에 따를 때 객관적 주의의무를 위반하여 법률에 규정된 구성요건을 실현한 경우가 과실범이다. 오늘날 과실범의 주의의무는 법률이나 기타 명령 등으로 미리 정해져 있다. 도로교통법 제5조의 “신호 또는 지시에 따를 의무”와 같이 그 종류와 내용을 정하여 특정한 의무부담자에게 부과된 것은 '법과실'(Rechtsfahrlässigkeit)이라고 한다. 반면에 구체적 의무 내용이 분명히 정해지지 않는 것은 '사실과실’(Tatsachenfahrlässigkeit)이다. 법과실이 대부분인 현실에서 과실범의 이론논쟁은 실익이 적을 수 있다. 최근 과실행위의 해석과 법적용은 과실개념의 “현상적 존재”가 아니라, 법과실의 '주관적 인식'을 중심으로 전환되고 있다. 주관적 주의의무를 중심으로 하는 설명하는 주관설은 범죄체계론의 관점에서 과실문제를 설명한다. 그럼에도 불구하고 범죄체계는 부수적 근거다. 실제로는 형사정책적인 고려가 과실책임을 결정할 수 있다. 과실불법이란 원래 근대국가가 시민들에게 위험결과를 예견하고 회피하기 위해 긴장하고 조심하라는 일반 의무를 강제 부과하기 시작하면서 범죄화된 인위적이고 권위적인 범죄유형에서 출발하기 때문이다. 시대가 변하면서 과실개념은 점차 독립적인 유형으로 파악되고 있다. 과실책임에 대한 독립적인 주관적 귀속을 위한 새로운 이론화가 필요한 시점이다.

Abstract

§ 14 kStGB läuft: die Fahrlässigkeit, “Die Handlung, die aus grob Unvorsichtigkeit die zum Tatbestand gehörte Tatsache nicht erkennt wurde, ist insoweit strafbar, als nur ein Gesetz die Strafbarkeit besonders bestimmt.” Bis heute noch immer bestimmt der Sinngehalt des strafrechtlichen Fahrlässigkeitsbegriffs nicht klar. Die Strafrechtsdogmatik konnte bisher noch nicht in eine einigermaßen zufriedenstellende Konzeption auflösen.Wörterlich regelt § 14 kStGB, scheint mir es, nicht die fahrlässig verhaltene Rechtswidrigkeit, sondern die fahrlässig geirrte Tatsache an sich. Es ist innerhalb der koreanischen Strafrechtswissenschaften unumstritten, ob auch diese Klausel das Wesen der Fahrlässigkeit - die reale Psyche des Menschen - enthält. Umstritten ist allerdings, in welchem Maße die Sorgfalt des Menschen als Fahrlässigkeit strafbar ist. Dogmengeschichtlich hatte in der koreanischen Strafrechtswissenschaft man seltsam die Irrtumslehre mit der Fahrlässigkeitslehre vergleichend diskutiert.Sunjo Ahn hat im seinem großen Buch Error juris im Altasien, schon veröffentlicht in 2008, die Geschichte der Irrtumslehre ausführlich untersucht. Nach Ahn ging es eine verdeckte Spannung in der Rechtsgeschichte der Irrtumslehre: der Konflikt zwischen subjektiver Autonomie und objektivem Erhaltungszwang. Es zeigt sich, dass die Fahrlässigkeit mit diesem Strafgesetzbuch wegen seiner Begriffsunsicherheit immer Gegenstand einer wissenschaftlichen Bearbeitung ist, die allerdings von der Dogmatik aus verschiedenen Positionen geprägt ist. Die Meinungen sahen im Erfolgsunrecht einen Zurechnungsgrund für die Strafbarkeit der Fahrlässigkeit, wegen “einer Verletzung der erfoderlichen Sorgfalt.” Noch das Problem ist, was ist der Maßstab der Erforderlichkeit für die Sorgfaltspflicht. Die finale Unrechtslehre Welzels wird noch heute als Grundpfeiler der Strafrechtsdogmatik gewürdigt. Nach der personalen Unrechtslehre von strafrechtlichen Unrecht erschöpft sich das Unrecht also nicht im “Erfolgsunwert.” Dieser Erfolg ist stets das Werk eines bestimmten Täters.” In dieser Erkenntnis daher Il -Su Kim behaupte so gleich wie Welzels “Neubau der Lehre von den fahrlässigen Delikten”, der die Fahrlässigkeit nicht mehr als Schuldform, sondern als eigenständige Unrecht kategorisiert. Bei der Sorgfaltsnorm kann dieses Verständnis die Vermeidepflicht der Bürger verabsolutieren. Nach vorherrschender Auffassung wird die Vermeidepflicht und Sorgfaltspflicht für die allgemeine Fahrlässigkeitsstrafbarkeit aufgestalten. Das Sorgfaltsgebot ist eine allgemeine Regel in diesem Bereich. Die hiergegen Einwände kritisiert demgegenüber, dass auch die individuellen Sorgfaltspflicht keineswegs als objektiven Beurteilungsmaßstab ein Generalvermeidepflicht sein kann. “Objektiven” ist niemals mit “Generellen” verwechselbar. In der Natur der Sache muss das Sorgfaltsgebot durch Konkretisierungbedürftigkeit begrenzt werden. Nochmals lässt sich ein Sonderwissen oder Sonderkönnen des Taters wie als Engisch betonen. Für die Unsicherheiten bleiben wie ‘Sorgfaltspflichtverletzung’, ‘Überschreiten des erlaubten Risikos’ oder ‘Erkennbarkeit der Tatbestandsverwirklichung’ als höchst substanzarme Generalklauseln, letztlich die jeweils umfangreiche Sorgfaltsregel zu bilden. Im Wege einer eingehenden Analyse der Rechtsprechung filtert Gunnar Duttge als Kern jeder strafrechtlich relevanten Fahrlässigkeit ein sogenanntes ‘Veranlassungsmoment’ heraus, das er mit Hilfe kognitionspsychologischer Erkenntnisse durch ein ‘fahrlässigkeitsspezifisches Merkmalsprofil’ präzisiert.Die Fragen werden gegenwärtig meist außerhalb bzw. innerhalb der Fahrlässigkeitslehre “das subjektives Moment” thematisiert. Die Konsequenz ist eine vernünftigen Verengung der fast generalisierten Verhaltensnormen. Diese Verhaltensnormen entspringen eine ungenügende Orientierung der Fahlässigkeitsdogmatik an der reinen Erfolgsbestrafung.

발행기관:
비교법학연구소
DOI:
http://dx.doi.org/10.18215/kwlr.2015.44..309
분류:
기타법학

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