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학술논문법학연구2015.03 발행KCI 피인용 14

부합과 부당이득 - 대법원 2009. 9. 24. 선고 2009다15602 판결에 대한 짧은 소견 -

Die Verbindung und die ungerechtfertigte Bereicherung - Eine kurze Anmerkung zum KOGH, Urt. vom 24. 9. 2009, 2009Da15602 -

안병하(강원대학교)

25권 1호, 157~182쪽

초록

건축자재를 소유권유보부매매로 공급받은 건설회사가 자신이 도급받은 건물의 건축에 그 건축자재를 사용함으로써 결과적으로 타인의 건물에 그 건축자재를 부합시킨 경우에 건축자재의 원소유자인 매도인이 부합으로 그 건축자재의 소유권을 취득한 건물의 소유자에게 부당이득반환청구권을 행사할 수 있는지 여부의 문제와 관련하여 근래 선고된 대법원 판결은 그 정확한 이해가 쉽지 않다. 그래서 본고에서는 그 이해를 위해 필요한 몇 가지 이론적 기초를 제시하였는데 그 내용은 다음과 같다. (i) 민법 제261조는 첨부로 인한 보상청구권에 관해 부당이득법규정을 준용하고 있는데, 이때의 준용은 단순히 법률효과만을 준용하는 것이 아니라, 법률요건까지 함께 준용하는 것이다. 첨부는 단지 물권법적 차원에서 새로운 합성물의 소유권을 형식적으로 귀속시키기 위한 제도이지 그 합성물의 경제적 가치까지 전부 새로운 소유자에게 귀속시키려는 것이 아니기 때문이다. 따라서 첨부로 인한 소유권 변동은 상대방의 악의, 과실, 도품성 등의 사정에 상관없이 일단 일어나며, 이러한 사정은 경제적 가치의 귀속 여부를 결정할 때에 비로소 영향을 미친다. (ii) 소위 침해부당이득의 급부부당이득에 대한 보충성원칙은 많은 비판을 받고 있고, 또 우리나라에서는 판례가 물권행위의 유인성설을 취하고 있기 때문에 인정되기 어렵다는 견해들도 있으나, 보충성 원칙을 수익자에게 초점을 맞추지 않고 손실자에게 초점을 맞추어, 스스로 타인에게 급부한 물건에 대해서는 침해부당이득으로 반환받을 수 없다는 내용으로 파악한다면 비록 그 적용범위는 적어지겠지만 물권행위의 유인성설과 모순관계에 있지 않으면서 동시에 급부부당이득의 반환과 침해부당이득의 반환 사이의 관계를 정립하는 데 그 역할을 충분히 해줄 것이라 생각한다. 이에 따르면 소유권유보부로 물건을 매수인에게 인도한 매도인은 매수인에게 그 물건의 소유권을 급부한 것이 아니므로 매수인으로부터 (부합 등에 의해) 소유권을 취득한 자에 대하여 원칙적으로 침해부당이득의 반환을 청구할 수 있게 된다. (iii) 선의취득은 첨부와 달리 그 자체로 법률상 원인을 이룬다. 즉 물권법적 차원에서뿐만 아니라 채권법적 차원에서도 물건의 소유권과 그 실질적 가치를 모두 귀속시키는 제도인 것이다. 이러한 선의취득의 법리는 첨부로 인한 소유권의 취득에도 유추적용되어, 만약 첨부로 어떠한 물건의 소유권을 취득한 자가 선의취득의 요건을 갖추고 있다면 그러한 이익에는 법률상 원인이 있어 그 물건의 원래 소유자로부터 부당이득반환청구를 받지 아니한다.

Abstract

Bei einer vor wenigen Jahren gefallenen Entscheidung des koreanischen obersten Gerichtshofs(KOGH) handelt es sich um eine in Deutschland schon seit Langem umstrittene Frage der Eingriffskondiktion. Der zugrundeliegende Sachverhalt ist Folgender: Ein Baustoffhändler(Kläger) hatte Eisen-Baumaterialien unter Eigentumsvorbehalt an einen Bauunternehmer geliefert, der diese Baumaterialien zum Bau von Fabrikgebäuden auf dem Grundstück des Bauherrn(Beklagter) verwendete, obwohl der Bauunternehmer dem Baustoffhändler den Kaufpreis der Baumaterialien nicht vollständig gezahlt hatte. Es wurde festgestellt, dass der Bauunternehmer nicht mehr zahlungsfähig ist. Daraufhin verlangte der Baustoffhändler Zahlung des Kaufpreises direkt von dem Bauherr. Der KOGH hat im Ergebnis die Klage des Baustoffhändlers angenommen. Es fehlt jedoch an der notwendigen logischen Kette der dem Spruch tragenden Gründe, so dass sich die Entscheidung schwer richtig verstehen lässt. Die vorliegende Arbeit ergänzt die Gründe der Entscheidung, indem sie das fehlende, aber wichtige Bindeglied wie folgt zeigt. (i) Es handelt sich bei der Verweisung in § 261 KBGB um eine Rechtsgrund- und nicht bloß um eine Rechtsfolgenverweisung. Hieraus ergibt sich, dass der gesetzliche Eigentumserwerb nach den §§ 256 ff. KBGB auf der sachenrechtlichen Ebene endgültig erfolgt, während der notwendige Vermögensausgleich hingegen auf der schuldrechtlichen Ebene stattfindet. (ii) Es gibt zwei Varianten des sog. Subsidiaritätsgrundsatzes der Nichtleistungskondiktion. Nach einer Formulierung dieses Grundsatzes kommt eine Nichtleistungskondiktion nur in Betracht, wenn die Sache dem Erwerber von niemandem geleistet wurde. Die andere Fassung des Grundsatzes lautet: Wer selbst geleistet hat, kann sich nicht der Nichtleistungskondiktion bedienen, um das Geleistete zurückzubekommen. Diese zweite Variante verdient den Vorzug, weil die Frage "Leistung oder Eingriff" nicht vom Standpunkt des Begünstigten, sondern des Entreicherten aus beantwortet werden soll. Der so verstandene Grundsatz der Subsidiarität der Nichtleistungskondiktion widerspricht auch nicht dem Kausalitätsprinzip im koreanischen Sachenrecht. (iii) Die Vorschriften über den gutgläubigen Erwerb haben gerade den Sinn, dass der gutgläubige Erwerber das Erworbene Gut behalten soll. Sie bilden also einen Rechtsgrund gegenüber der Eigriffskondiktion des Verlierers. Diese Funktion des gutgläubigen Erwerbs, die nicht nur eine sachenrechtliche, sondern auch eine schuldrechtliche Güterzuweisung darstellt, soll freilich auch gegenüber der auf den § 261 KBGB gestützten Eingriffskondiktion gelten.

발행기관:
법학연구원
분류:
기타법학

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