위험관리에 대한 행정법적 금지와 해제의 재검토
Eine Studie über Verbot und Auflösung vom Risikomanagement im Verwaltungsrecht
정영철(광운대학교)
43권 4호, 275~308쪽
초록
위험발생의 개연성을 기준으로 한 삼분론에 따라 위험 개념은 위해, 위험, 잔여위험으로 구분할 수 있고, 이것은 현행 법제에도 부합한다. 삼분론에 의하면 위해는 가장 낮은 단계의 불확실성으로서 일상생활에서 어느 정도 경험하였거나 아직 경험되지 않아도 그 법익침해나 손해발생의 개연성이 구체적인 경우를 의미한다. 위험은 일상생활에서 흔히 볼 수 없고 아직까지 입증이 잘 되지 않은 추상적이고 불확실한 법익침해의 가능성을 의미한다고 볼 수 있다. 잔여위험이란 법적으로 요청된 안정수준을 충족하는 법적으로 허용된 위험을 의미한다. 이러한 위험관리의 수단으로 거론되는 예방적 금지의 허가와 억제적 금지의 예외적 승인 및 특허도 또한 개념적으로 구별되어 서로 독자성을 지닌다. 예방적 금지의 허가와 억제적 금지의 예외적 승인은 사회적 유해성의 개념징표상 서로 구분되며, 억제적 금지의 해제라는 공통점에 기반을 둔 예외적 승인과 특허는 사회적 유해성과 비권장성, 공공성에 기반한 독점성 및 공적 통제라는 지배적 개념징표로 구분된다. 관리허가로서의 성질을 지닌 특허가 그 내용에 이용권이 포함되면 허가와의 차이는 독자적인 의미를 획득한다. 이로써 행정법적 금지와 해제의 유형은 각자 독자성을 지니며, 이는 위험관리의 수단에 각각 대응한다. 통제허가에 의한 위해방지, 예외적 승인과 특허를 통한 위험의 사전예방 그리고 분배유보부 정지적 금지를 통한 잔여위험의 분배가 그것이다.
Abstract
Der Risikobegriff wird dergestalt zu einer mehrdimensionalen Größe, zu denen Gefahr, Risiko, Restrisiko gehören und mit dem gegenwärtigen Rechtssystem ist das Dreistufenmodell nach dem Grad der Wahrscheinlichkeit vereinbar. Der Dreistufentheorie nach bedeutet Gefahr, dass eine Sachlage bei objektiv zu erwartendem, ungehindertem Geschenhensablauf mit Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden führt. Im juristischen Sprachgebrauch bezeichnet Risiko das Produkt aus der durch die Realisierung eines Ereignisses zu erwartenden Schadenshöhe und der dem Ereignis zugeschriebenen Eintrittswahrscheinlichkeit. Restrisiko lässt sich als nicht erhebliches und zu vernachlässigendes Risiko definieren. Bei Instrumenten des Risikomanagements handelt es sich um ein präventive Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, das in verwaltungsrechtlichen Zusammenhängen der Ausnahmebewilligung und Konzession gegenübergestellt wird. Dementsprechend haben drei Begriffe ihre Eigenstädigkeit. Das präventive Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, auch als Kontrollerlaubnis bezeichnet, dient der gefahrenabwehrenden Kontrolle privater Freiheitsbetätigung. Im Unterschied dazu erfasst das repressive Verbot mit Ausnahme oder Befreiungsvorbehalt sozial unerwünschte Betätigungen. Die Unterscheidung zwischen Ausnahmebewilligung und Konzession gewinnt einen eigenständigen Gehalt, wenn man der Konzession einen über die Ausnahmebewilligung hinausgehenden Gehalt, d.h. Monopol mit Öffentlichkeit und öffentlich-rechtliche Kontrolle zuweist. Durch eine Natur des Bewirtschaftungserlaubnisses lässt sich die Konzession von der Kontrollerlaubnis unterscheiden. Also bei Instrumenten der Risikokontrolle geht es um diese Verwaltungsakte, zu denen Gefahrenabwehr durch Kontrollerlaubnis, Risikovorsorge durch Ausnahmebewilligung und Konzession, Verteilung des Restrisikos durch ein suspensives Verbot mit Distributionsvorbehalt zählen.
- 발행기관:
- 한국공법학회
- 분류:
- 법학