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학술논문민사법학2015.06 발행KCI 피인용 11

개정 독일민법상 철회에 의한 소비자계약의 청산

Die Rueckabwicklung nach Widerruf von Verbrauchervertraegen im BGB n. F.

김중길(영남대학교)

71권, 83~117쪽

초록

Mit dem Inkrafttreten des vom Deutschen Bundestag am 14. Juli 2013 beschlossenen Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie zum 13. Juni 2014 hat der deutsche Gesetzgeber das Verbrauchervertragsrecht neu gestaltet. Dabei geht es um die größte Reform des Verbraucherrechts seit der Schuldrechtsreform. Neue Regelungen sind zum Verbraucherschutz in Kraft, die mit einem Unternehmer mittels Fernkommunikationsmitteln oder außerhalb von Geschäftsräumen kontrahieren. Der Gesetzgeber hat in einfacher Weise auf eine räumliche Konzentration der Regelungen hingewirkt. Die Regelungen sind als erstes über die §§ 346 ff. BGB zukünftig nicht mehr ergänzend zu § 357 Abs. 1 S. 1 BGB anwendbar, also der Verweis in Rechtsfolgen des Widerrufs auf dem Rücktrittsrecht entfällt. Wesentliche Änderungen ergeben sich abschließend aus den §§ 355 ff. BGB n.F. als die Rechtsfolgen des Widerrufs. Diese Änderungen betreffen sowohl die Belehrung über das Widerrufsrecht, als auch die Anforderungen an die Widerrufsbelehrung im Übrigen und die Widerrufsfristen. Die Verbraucherrechterichtlinie hat für die Ausübung und Rechtsfolgen des Widerrufsrechts detaillierte Vorgaben gemacht. Die Rechtslage hat sich dadurch für deutsche Verbraucher eher verschlechtert. Vielmehr werden dem Verbraucher gezielt Pflichten auferlegt, die mit dem Unternehmerschutz korrespondieren. Der Verbraucher muss seinen Widerruf ‘ausdrücklich’ erklären, da nur eine Rücksendung der Ware als Widerrufserklärung nicht ausreicht. Des Weiteren kommt es nicht mehr zu einem endlosen Lauf der Widerrufsfrist. Der Verbraucher trägt ebenso normalerweise unabhängig vom Warenwert die Kosten der Rücksendung. Die Hinsendekosten muss nach wie vor der Unternehmer tragen, soweit nicht der Verbraucher eine besonders teure Versendungsform gewünscht hat. Der Unternehmer kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren zurückerhalten (sog. Zurückbehaltungsrecht) oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass die Waren abgesendet wurden.

Abstract

Mit dem Inkrafttreten des vom Deutschen Bundestag am 14. Juli 2013 beschlossenen Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie zum 13. Juni 2014 hat der deutsche Gesetzgeber das Verbrauchervertragsrecht neu gestaltet. Dabei geht es um die größte Reform des Verbraucherrechts seit der Schuldrechtsreform. Neue Regelungen sind zum Verbraucherschutz in Kraft, die mit einem Unternehmer mittels Fernkommunikationsmitteln oder außerhalb von Geschäftsräumen kontrahieren. Der Gesetzgeber hat in einfacher Weise auf eine räumliche Konzentration der Regelungen hingewirkt. Die Regelungen sind als erstes über die §§ 346 ff. BGB zukünftig nicht mehr ergänzend zu § 357 Abs. 1 S. 1 BGB anwendbar, also der Verweis in Rechtsfolgen des Widerrufs auf dem Rücktrittsrecht entfällt. Wesentliche Änderungen ergeben sich abschließend aus den §§ 355 ff. BGB n.F. als die Rechtsfolgen des Widerrufs. Diese Änderungen betreffen sowohl die Belehrung über das Widerrufsrecht, als auch die Anforderungen an die Widerrufsbelehrung im Übrigen und die Widerrufsfristen. Die Verbraucherrechterichtlinie hat für die Ausübung und Rechtsfolgen des Widerrufsrechts detaillierte Vorgaben gemacht. Die Rechtslage hat sich dadurch für deutsche Verbraucher eher verschlechtert. Vielmehr werden dem Verbraucher gezielt Pflichten auferlegt, die mit dem Unternehmerschutz korrespondieren. Der Verbraucher muss seinen Widerruf ‘ausdrücklich’ erklären, da nur eine Rücksendung der Ware als Widerrufserklärung nicht ausreicht. Des Weiteren kommt es nicht mehr zu einem endlosen Lauf der Widerrufsfrist. Der Verbraucher trägt ebenso normalerweise unabhängig vom Warenwert die Kosten der Rücksendung. Die Hinsendekosten muss nach wie vor der Unternehmer tragen, soweit nicht der Verbraucher eine besonders teure Versendungsform gewünscht hat. Der Unternehmer kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren zurückerhalten (sog. Zurückbehaltungsrecht) oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass die Waren abgesendet wurden.

발행기관:
한국민사법학회
분류:
법학

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