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학술논문공법학연구2015.08 발행KCI 피인용 6

헌법재판소 권한쟁의심판 결정의 기속력 - 헌재 2004. 9. 23. 2000헌라2결정을 중심으로 -

Die Bindungswirkung von der Entscheidung im Organstreitverfahren des Koreanischen Verfassungsgerichts - inbs. in Bezug auf seine Entscheidung von 23. 09. 2004 - 2000Heonra2 -

남복현(호원대학교)

16권 3호, 59~91쪽

초록

평택 당진항 매립지의 소속 지방자치단체의 결정에 관한 최근의 분쟁을 둘러싸고 헌법재판소법 제67조 제1항의 실체적 의미가 무엇인지 새롭게 문제로 등장하였다. 헌법재판소는 2004. 9. 23. 2000헌라2결정에서 지형도상 해상경계선에 근거해서 충남도와 경기도의 해상경계를 인정하고 그 경계선의 남측 해역을 당진군의 관할로 인정하면서 그 해역의 매립토지도 당연히 당진군의 관할로 인정하였다. 그렇다면, 그 결정 이후 당진군 관할의 해역을 매립해서 조성된 매립지도 당연히 당진군의 관할이어야 할 것이다. 이는 헌법재판소 결정의 기속력에 근거한 것이다. 그런데, 2009. 4. 1. 개정된 지방자치법이 공유수면 매립지의 소속을 중앙분쟁조정위원회의 의결을 거쳐 행정자치부장관이 결정하도록 규율한 것에 근거해서, 행자부장관은 당진시 관할의 해역이 매립된 토지의 일부를 평택시의 관할로 결정하였다. 이 글에서는 2000헌라2결정과 2009. 4. 1. 개정된 지방자치법 제4조 제3항 내지 제9항과의 관계에 관해 헌재법 제67조 제1항에 규정된 기속력과 연결지워 검토하였다. 두 가지로 정리할 수 있다. 우선, 헌법재판소의 결정에 있어 결정주문만이 아니라 결정이유 중 중요한 부분도 기속력이 인정된다는 점이다. 중요한 결정이유의 기속력 인정을 둘러싸고 논란이 되고 있지만, 그것은 위헌법률심판절차에 있어 입법자인 국회와 관련해서 제기되는 것일 따름이고, 법적용자인 법원과 행정청에게는 결정준수의무와 동종행위의 반복금지의무가 그를 통해 구현된다 할 것이다. 이러한 차원에서 이 사건 공유수면 매립지와 관련해서 중분위와 행자부장관 등은 2000헌라2결정을 준수하여야만 하였다. 다음, 지방자치법 제4조 제3항 내지 제9항이 신설되었다고 해서 2000헌라2결정의 기속력이 종료된 것은 아니다. 지방자치법 제4조 제3항 내지 제9항이 신설되어 새로이 공유수면의 매립지를 중분위의 의결을 거쳐 행자부장관이 결정하도록 되었다 할지라도, 그에 해당되는 경우는 헌법재판소에서 해상경계가 정해진 바가 없었던 공유수면 중 거기에 조성된 매립지에 한정된다고 할 것이다. 그래야만 공유수면과 그 매립지의 관할을 정한 바 있던 일련의 헌법재판소 결정례들과 헌재법 제67조 제1항에 부합하게 된다고 할 것이다.

Abstract

Es stellt sich erneuert die Frage danach, welche materielle Bedeutung § 67 I KVerfGG für die Entscheidung von der Kommune bei dem Streit hat, der sich zwischen Stadt Pyungtaek und Gemeinde Dangjin ereignete. Durch die Entscheidung des KVerfGs vom 23. 09. 3004 - 2000Heonra2 war die Gemeindegebietsgrenze auf der Bucht zwischen Chungcheong-Do und Gyeonggi-Do aufgrund der amtlichen topographischen Karte und entsprechend derselben angenommen, so dass die aufgeschüttete Bucht bzw. Gewässerbett südlich dieser Grenze später auch zum Gebiet der Dangjin-Gemeinde gehören soll. Nach diesem Zeitpunkt der Entscheidung soll auch der neu aufgeschütte Gewässerbett neben der derselben Orts ohne weiteres zum Dangjin-Gemeinde gehören. Dies führt auf die Bindungswirkung dieselber Entscheidung zurück. Dennoch hat der Minister für Innern bzw. Verwaltung und Kommunale Autonomie in Süd-Korea danach zwar entschieden, dass ein Teil der aufgeschütten Gewässerbett im Gebiet der Dangjin-Gemeinde zu der Zeit zur Stadt Pyungtaek gehören soll, als dessen Grund er vorlegt, dass er nach am 1. April 2009 geänderten Gesetz über Kommunale Autonomie (KAG) einen Kompetenz gekriegt, erst nach der Beratung der Zentralkomitee für Streitenausgleich schon zu entscheiden, wem dieser Teil neu gewonnenes Grundstücks gehört. Die Verhältnissen zwischen der Entscheidung des KVerfGs und der später geänderten Vorschrift im KAG wird hier wie folgende im Hinblick auf die Bindungswirkung der Entscheidung des KVerfGs nach § 67 I KVerfGG schonenderweise überprüft. Erstens ist zu betonen, dass die Reichweite der Bindungswirkung der Entscheidung sowohl durch ihren Tenor als auch durch iheren tragenden Teil der Gründen festgelegt wird. Während es um die erweiterende Anerkennung ihrer Bindungswirkung bis auf den tragenden Teil der Gründen umstritten ist, ist aber einerseits darum nicht umstritten, dass es insoweit gilt, als sich die Frage im Verhältnissen mit dem Gesetzgeber im Verfahren der Verfassungswidrigkeitsüberprüfung stellt, und andererseits auch darum, dass im allgemeinen das Prinzip der Einhaltungspflicht und des Wiederholungsverbots dieser Entscheidung im Verhältnissen mit dem Judikative und dem Legislative erst dadurch in die Wirklichkeit gebracht ist. So sollten die Zentralkomitee und der Minister in Frage nach der Angehörigkeit des neu gewonnen Grundstücks die Entscheidung des KVerfGs einhalten. Zweitens ist es auch zu beachten, dass die Bindungswirkung der Entscheidung 2000Heonra2 des KVerfGs noch gilt, auch wenn inzwischen das Gesetz über die Kommunale Autonomie (KAG) geändert war. Angenommen ist die Änderungsvorschrift bzw. § 4 III bis IX KAG als neu eingesetzt, nach der der Minister für Innern bzw. Verwaltung und Kommunale Autonomie erst nach der Beratung der Zentralkomitee des Streitenausgleichs letztlich darüber entscheiden kann, zu welcher Gemeinde das neu durch die Aufschüttung der Meeresbucht gewonnene Grundstück gehören würde. Das würde mit Recht nur insoweit gelten, als das Verfassungsgericht früher darüber nicht entschieden habe. Also würde sie dann mit den früheren Entscheidungen des KVerfGs und § 67 I KVerfGG übereinstimmen können.

발행기관:
한국비교공법학회
DOI:
http://dx.doi.org/10.31779/plj.16.3.201508.003
분류:
법학

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