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학술논문노동법연구2015.09 발행KCI 피인용 10

노사관계의 헌법적 구축 ― 기업적 노사관계의 대립성과 협력성의 조화를 위한 헌법적 기초 ―

A constitutional structure of the relationship between workers and employers - constitutional basis to harmonize the operational positive and negative effects between employees and employers -

강희원(경희대학교)

39호, 223~297쪽

초록

본고는 기업에 있어 노동과 자본의 동시적ㆍ등위적ㆍ동가치적인 구축을 위한 인본주의적 노동법의 기초를 우리 헌법 자체에서 찾을 수 없을까라는 고민 하에 현행 헌법의 구조원리와 기본권을 재음미하면서 기업적 노사관계의 대립성과 협력성을 활력적으로 조화시키기 위한 규범형성적 기획을 시도한다. 그 기획내용을 요약한다면, 다음과 같다. 먼저, 헌법 제10조 제1문 전절의 “인간의 존엄과 가치”를 기본권보장의 씨알로서 해서 그의 동태 즉 행위로서 제10조 제1문 후절의 “행복을 추구할 권리”를 자리매김하고 그 이하의 개별 기본권들을 행복추구권의 구체적인 양태로서 포섭해서 기본권의 체계를 새롭게 하면서 특히 헌법 제10조와 제37조 제2항에서 개인과 그 결합으로서 공동체의 동시적ㆍ동위적ㆍ동가적 가치관계를 전제로 하고 있다고 이해한다. 그 다음, 「사회국가원리」는 국가구조적 원리로서 천명되었기 때문에 우리 헌법의 기본질서의 구성부분을 이루고 있는 것이다. 이것은 단순한 프로그램에 불과한 것이 아니라 국가기관 및 국가구성원 모두에게 직률적 효력을 가진 헌법적 규범이다. 「사회국가」는 모든 사람의 그리고 모든 사람을 위한 국가이어야 하는 동시에, 그 중요한 구성권역(圈域)인 경제조직도 또한 모든 사람의 그리고 모든 사람을 위한 경제가 되어야 한다는 것은 물론이다. 국가구조적 원리 측면에서 보면 헌법상 명문이 없음에도 불구하고 유산자이든 무산자이든 모든 사람의 경제참가권이 헌법상 기본권으로서 인정한다. 여기에 노동자의 경제참가권에 관한 경제헌법적 근거가 있다. 「사회국가」에 있어 노동자의 경제참가란 하부경제조직으로서 개별기업에 대한 참가뿐만 아니라 하나의 경제단위로서 지역단위 및 전국단위의 경제조직에 대한 참가도 포함하는 것을 의미한다. 무엇보다도 사회적 제도로서 개별기업에 있어 자본과 노동의 등위적ㆍ동가치적인 실현으로서 경영참가가 사용자의 행복추구권과 노동자의 행복추구권을 실질적으로 보장하는 방법이다. 「사회국가원리」를 중핵으로 하는 우리나라 헌법적 기본질서에서 보면 노사라고 하여도 「전체와 개체의 균형있는 가치관계」에 있어서만 그 기본가치가 인정되어야하기 때문에 재산권 내지 경영권이나 노동3권의 행사에도 헌법상 일정한 한계가 존재하고 그 행사에 의해 국가공동체적 질서를 문란하게 해서는 아니 된다는 것은 당연하다. 이러한 의미에서는 집단적 노사관계라고 하여도 역시 일정한 공동체적 제약을 받아야 하는데, 그것은 물론 집단적 노사관계 그 자체의 협동성을 의미하는 것은 아니다. 이것과 달리 기업적 노사관계에 있어서는 본질적으로 협동성을 기반으로 하는 것이고 그리고 이 협동성은 「사회국가원리」에 기한 근로자의 경제헌법상의 생산자적 지위성격에서 당연히 나오는 것이라는 것이다. 이러한 이원적 사고에 입각할 때 기업적 노사관계의 대립성과 협력성의 조화를 위한 헌법적 근거를 마련할 수 있다.

Abstract

Um die Rechtsordnung einen Beitrag zur Pflegung des menschenwürdigen Zusammenlebens machen zu lassen, geht es nicht nur um eine material-orientierte, sondern auch um eine menschen-orientierte Rechtsbetrachung. Besonders in der hoch-kapitalisierten Gesellschaft würde diese mehr wertvoll als jene für eine arbeitsrechtlichen Untersuchung sein. Vom menschen-orientierten Gesuchtspunkt aus wird ein arbeitsrechtsdogmatischer Versuch in dieser Abhandlung gemacht, über die verfassungsrechtlichen Grundlagen nachzudenken, auf denen die betrieblichen Mit- und Gegenwirkungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Unternehmen harmoniert werden soll. Es wird sich auf den Weg gemacht, die ordungsbildende normative Bedeutungen der Grundrechten in dem Verfassungsrecht der Republik Korea(VerfRK) für das Wirtschaftssystem umzudenken, und ihre normative Stukture neu zu systematisieren. Die Würde des Menschen(Art. 10 Satz 1 VerfRK) ist der “Ssial”(das ist ein koreanisches Wort, das der Kern von Samen bedeutet) der Grundrechten in VerfRK, und das Grundrecht auf Glücklichkeit bezeichnet sich als ein umfassendes und abstraktes Recht auf der dynamischen Seite der Menschenwürde, die sich in die vielaritgen Grundrechte auf der einzelnen Lebensbereichen entfalten kann. Also, in der Art. 10 VerfRK sind Art. 1 Abs. 1(“Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt”)und Art. 2 Abs.a Satz 1(“Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit”) Grundgesetzder Bundes Republik Deutschland (GGBRD) in zusammengestellter Weise ausgedrückt. Der Begriff des Sozialstaats findet in der politischen und juristischen Diskussion Verwendung. Und es nicht ausdrücklich auf den Begriff des Sozialstaats in der VerfRK verweist wird, wie dies für die Bundesrepublik Deutschland mit den Art. 20 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GGBRD der Fall ist. Aber doch legt es fest, das Sozialstaatsprinzip ist als ein Element der verfassungsmäßigen Bestimmung des Staates in der VerfRK enthält, der in seinem Handeln soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit anstrebt, um die Teilhabe aller an den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen zu gewährleisten. Diese Sozialstaatlichkeit legt jedem Freiheit und Bindung in ein ausglichenes Wertverhältnis in der wirtschaftsverfassungsrechtlichen Ordnung auf, die in der Art. 119 Abs. 1 VerfRK abgeschlossen werden soll. Eine Markwirtschaft, die sich mit die wirtschaftsverfassungsrechtlichen Ordnung übereinstimmt, wurde die ‘Soziale Markwirtschaft’ sein, um die Vorteile einer freien Marktwirtschaft, insbesondere die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die hohe Güterversorgung zu realisieren, gleichzeitig aber Nachteile wie zerstörerischer Wettbewerb, Ballung wirtschaftlicher Macht und unsoziale Auswirkungen von Marktprozessen zu vermeiden. In der Art. 37 Abs. 2 Satz 1 VerfRK ist das Gemeinwohl festgestellt, das zu einer notwendige Voraussetzung für den gesetzliche Vorbehalt gegen der Grundrechtsbeschränkung gemacht sein soll. Diese Gemeinwohlheit sollte eine besondere Bedeutung in dem demokratischen Sozialstaat haben, anders als im absolutischen Staat. Das heißt, diese Gemeinwohlheit spielt als kein grundrechtsbeschränkendes, sondern als ein grundrechtsbildendes Element für den Sozialstaat. Gemäß des Sozialstaatsprinzips und sozialsaatlicher Gemeinwohlheit sollte das Unternehmen grundsätzlich die soziale Institution für alle staatsbürger bezeichnet werden, demgemäß den Arbeitsnehmer das Recht für Mitbestimmung auf der Unternehmensebene bei sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten garantiert werden, damit die Grundrechte des Arbeitnehmers sich gleichmäßig mit die des Arbeitgebers in desjenigem Bereich des Unterhehmens entwicklen können. Der Staat, insbesonders der gesetzgebende Körper soll die Gesetze geben, aufgrund deren Bestimmungen die Mitwirkung und Mitentscheidung jener, deren Existenz, Arbeits- und Lebensweise durch Entscheidungen anderer beeinflusst werden können.

발행기관:
서울대학교노동법연구회
분류:
법학

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