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학술논문민사소송2015.11 발행KCI 피인용 1

외국국가를 당사자로 하는 민사재판절차에서 그 대표자 및 송달의 문제

The problem about the legal representative of the foreign state, whose recipient of service and the procedures of service in civil proceedings

문영화(성균관대학교)

19권 2호, 219~238쪽

초록

Der Zweck dieses Artikels liegt darin, die Frage über den gesetzlichen Vertreter, den Zustellungsadressat und das Zustellungsverfahren in Bezug auf einen fremden Staat nachzuprüfen, wenn eine Klage gegen den fremden Staat erhoben wird. Nach dem Paragraph 51 KZPO werden die folgenden Sachen wie Parteifähigkeit, Prozessfähigkeit, gesetziche Vertretung nicht prozessfähiger Parteien und erfordliche Ermächtigung zur Prezesshandlungen nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts und der anderen Gesetze geregelt, soweit diese Zivilprozessordnung keine abweichenden Vorschriften enthalten. Gemäß dem Paragraph 64 KZPO gelten entsprechend der juristischen Person die Vorschriften über gesetzliche Vertretung und gesetzlichen Vertreter für den gesetzlichen Vertreter oder den Verwalter. Und auch nach dem Paragraph 16 des koreanischen internationalen Privatrechts unterliegt die juristische Person oder der Verein dem Recht des Staates, dem die juristische Person oder der Verein angehört. Weil es keine geltende Vorschrift über den gesetzlichen Vertreter des fremden Staates als eine juristische Person in dem koreanischen BGB und in der koreanischen ZPO gibt, ist anhand dem Paragraph 16 KIPR der gesetzlichen Vertreter des fremden Staates nach den Regelungen des getroffenen fremden Staates zu bestimmen. An wen eine gegen einen fremden Staat gerichtete Klage zuzustellen ist, bestimmt sich grundsätzlich nach dem für den Forumstaat geltenden Verfahrensrecht. Aber weil die koreanichen Zustellungsregelungen für den Kläger und das Gericht Schwierigkeit mit sich bringen - nach dem koreanischem Recht, wie oben erwähnt, bestimmt sich der gesetzliche Vertreter des fremden Staates als der Zustellungsadressat anhand dem ausländischen Recht - und in der Praxis in Verwirrung geraten, schlage ich vor, neue gesetzliche Regelungen über die Zustellung gegen den fremden Staat zu erlassen. Unter Berücksichtigungen der internationalen Verträge und der vergleichbaren Gesetzgebungen anderer Staaten in Bezug auf die Zustellungsvorschriften sollte m.E. die Klage dessen Außenminister zugestellt werden, die gegen einen fremden Staat erhoben ist.

Abstract

Der Zweck dieses Artikels liegt darin, die Frage über den gesetzlichen Vertreter, den Zustellungsadressat und das Zustellungsverfahren in Bezug auf einen fremden Staat nachzuprüfen, wenn eine Klage gegen den fremden Staat erhoben wird. Nach dem Paragraph 51 KZPO werden die folgenden Sachen wie Parteifähigkeit, Prozessfähigkeit, gesetziche Vertretung nicht prozessfähiger Parteien und erfordliche Ermächtigung zur Prezesshandlungen nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts und der anderen Gesetze geregelt, soweit diese Zivilprozessordnung keine abweichenden Vorschriften enthalten. Gemäß dem Paragraph 64 KZPO gelten entsprechend der juristischen Person die Vorschriften über gesetzliche Vertretung und gesetzlichen Vertreter für den gesetzlichen Vertreter oder den Verwalter. Und auch nach dem Paragraph 16 des koreanischen internationalen Privatrechts unterliegt die juristische Person oder der Verein dem Recht des Staates, dem die juristische Person oder der Verein angehört. Weil es keine geltende Vorschrift über den gesetzlichen Vertreter des fremden Staates als eine juristische Person in dem koreanischen BGB und in der koreanischen ZPO gibt, ist anhand dem Paragraph 16 KIPR der gesetzlichen Vertreter des fremden Staates nach den Regelungen des getroffenen fremden Staates zu bestimmen. An wen eine gegen einen fremden Staat gerichtete Klage zuzustellen ist, bestimmt sich grundsätzlich nach dem für den Forumstaat geltenden Verfahrensrecht. Aber weil die koreanichen Zustellungsregelungen für den Kläger und das Gericht Schwierigkeit mit sich bringen - nach dem koreanischem Recht, wie oben erwähnt, bestimmt sich der gesetzliche Vertreter des fremden Staates als der Zustellungsadressat anhand dem ausländischen Recht - und in der Praxis in Verwirrung geraten, schlage ich vor, neue gesetzliche Regelungen über die Zustellung gegen den fremden Staat zu erlassen. Unter Berücksichtigungen der internationalen Verträge und der vergleichbaren Gesetzgebungen anderer Staaten in Bezug auf die Zustellungsvorschriften sollte m.E. die Klage dessen Außenminister zugestellt werden, die gegen einen fremden Staat erhoben ist.

발행기관:
한국민사소송법학회
분류:
법학

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