공공기관의 기능재정립의 원칙 및 기준으로서의 공공기관 기능의 법적 한계에 관한 연구
Die rechtlichen Grenzen der öffentlichen Einrichtungen als Grundsätze und Maßstäbe für die Funktionswiederfestlegung der öffentlichen Einrichtungen
김남철(부산대학교)
44권 2호, 287~314쪽
초록
정부에서는 2013년 제1단계 공공기관 정상화 방안에 이어, 올해 들어 제2단계 정상화 방안을 내놓았다. 정부가 공공기관 정상화 방안을 내놓은 것은 그 동안 공공기관들이 방만한 경영 등으로 효율적으로 운영되지 못했고, 이로 인하여 공공기관의 부채가 급증하는 등의 문제가 발생하였기 때문이다. 본 연구에서는 특히 제2단계 공공기관 정상화와 관련하여 공공기관의 기능조정이라는 관점에서 공공부문의 경제적 활동이나 행정활동의 법적 한계에 관한 독일에서의 논의를 바탕으로, 우리나라 공공기관 운영의 문제점과 향후 공공기관의 기능 재조정 등을 통한 운영합리화를 위한 기준이나 원칙들을 제시하려는 데 주력하였다. 이러한 해결방안은 공공기관의 운영합리화를 위한 구체적인 방안이라기보다는 정부의 공공기관 정상화 방안, 특히 공공기관의 기능재정립이라는 논의주제와 관련된 논거를 제시하는 것이라 그 내용이 매우 추상적일 수밖에 없다는 한계는 있다고 생각된다. 아무튼 결론적으로 현재 공공기관운영법에 따라 지정된 공공기관의 수가 너무 많다는 문제와 관련하여서는, 어떠한 기관이 공공기관으로 지정될 수 있는지에 대한 원칙이나 기준이 부재하기 때문에, 경영성과를 평가한 결과를 토대로 지정을 해제할 명확한 명분이 없어 ‘해당기관 무용’이라는 판단을 내리기 어렵다고 생각된다. 이러한 점에서 제2단계 정상화 작업이 바르게 추진되기 위해서는 공공기관운영법상 공공기관의 개념 재정립, 동법이 적용되는 공공기관의 대상에 대한 보다 명확한 정의, 그리고 공공기관의 설립이나 활동에 대한 원칙적인 규정의 정립이 필요하다고 생각된다. 차제에 공공기관운영법은 운영법이 아닌 공공기관 설립 및 운영에 관한 기본법으로 지위를 격상시켜서, 공공기관의 설립단계에서부터 적절한 규제를 하는 것이 바람직하다고 생각된다. 이와 관련해서 공공기관의 설립목적은 궁극적으로 공공사무를 수행하는 것이어야 하고, 공공기관의 설립에 대한 중요한 공익상의 필요가 존재하여야 하며, 민간의 경제활동을 본질적으로 침해해서는 안 되고, 시장의 자유롭고 정당한 경쟁질서를 왜곡해서도 안 될 것이다.
Abstract
Am Anfang dieses Jahres hat die koreanische Regierung den zweiten Normalisierungsplan der öffentlichen Einrichtungen veröffentlicht. Die öffentlichen Einrichtungen haben inzwischen ineffizient untergenommen und damit haben die Schulden der öffentlichen Einrichtungen stark ansteigend zugenommen. Insbesondere hat der zweite Normalisierungsplan die Funktionssteuerung der öffentlichen Einrichtungen betont. Also bedeutet das, daß die Regierung nach der Funktionswiedersetzung die öffentlichen Einrichtungen an selbst oder die gegenwärtigen Angelegenheiten der öffentlichen Einrichtungen etwas reduzieren wird. Danach wurde in dieser Abhandlung vor allem die Grundsätze oder Maßstäbe bei der Funktionssteuerung oder der Funktionswiedersetzung der öffentlichen Einrichtungen behandelt. Dafür wurde als Grund dieser Anhandlung die rechtlichen Grenzen der wirtschaftlichen und administrativen Betätigung der öffentlichen Sektors dargestellt. Zur Zeit gibe es im koranischen “Gesetz über die Leitung der öffentlichen Einrichtungen” gar keine grundsätzliche oder maßstäbliche Regelung über den Begriff und die Fesetzung der Einrichtungen, deshalb gibt es die öffentlichen Einrichtungen einfach zu viel und sie betätigen nicht nur ‘öffentlich’, sondern auch ‘ziemlich privatlich’. Für die Lösung dieser Probleme müssen vor allem im oben genannten Gesetz der abgerenzte Begriff der öffentlichen Unternehmen und sonstigen Einrichtungen von der privaten Sektor und die Grundsätze, Maßstäbe sowie Bereiche ihrer Errichtungen und Betätigungen etwas bestimmt geregelt werden. Genau gesagt, erstens, muß der Zweck der Errichtung der öffentlichen Einrichtungen die Erfüllung der öffentlichen Angelegenheiten ist. Zweitens muß die wichtige öffenliche Interesse für ihre Errichtung liegen. Drittens, dürfen sie die wirtschaftlichen Betätigungen der Privaten nicht wesentlich eingreifen. Virtens, dürfen sie auch nicht freie und gerechtige marktwirtschafliche Wettbewerbsordnung verdrehen.
- 발행기관:
- 한국공법학회
- 분류:
- 법학