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학술논문안암법학2016.01 발행KCI 피인용 2

피해자의 자기위태화, 상당인과관계 그리고 결과귀속- 대법원 1994. 3. 22. 선고 93도3612 판결에 대한 평석 -

Selbstgefährdung des Opfers, Adäquater Ursachenzusammenhang und Erfolgszurechnung

임철희(고려대학교)

49호, 207~236쪽

초록

이 판결에서 대법원은 살해행위가 결과 발생에 상당한 조건이었는지를 판단하기 위해 추상적 의미의 사망을 전제로 한다. 그러나 상당성 판단은 특정한 인과과정을 거쳐 발생한 구체적 형태의 결과인 사망을 그 대상으로 하여야 한다. 그렇지 않으면 일정한 행위가 구성요건행위에 해당하고, 그 행위와 연결되어 사망이라는 결과가 발생했다는 점만으로 이미 그 상당성을 인정할 가능성이 높다. 상당성 판단이 ‘귀속’이라는 규범적 판단을 포함하는 것이라면, 문제되는 구성요건행위가 구체적 형태의 결과를 초래할 일반적 적합성을 갖고 있는지 여부를 개별적으로 심사해야 할 때에만, 그 상당성 판단이 비로소 조건설에 따른 인과관계 판단과 차이를 가질 수 있다. 대상판결의 더 중대한 문제는 행위로부터 결과 발생에 이르는 인과과정에 개입된 하나의 인과적 고리인 피해자의 자기위태화 행위를 설명해 줄 수 있는 선행조건이 없다는 점이다. 피해자의 행위는 최소한 행위자의 행위와는 독립적으로 결과의 발생한 기여한 조건이라는 점에서, 상당성의 내용을 예견가능성으로 구성하는한 그 독립된 조건에 대한 예견가능성은 처음부터 판단할 수 없다.

Abstract

In dieser Besprechung vom Urteil des obersten Gerichts (Urteil vom 22. 3. 1994 – 93do3612) arbeite ich heraus, dass die Adäquanztheorie in der Version des Gerichts dafür ungeeignet ist, eine Tathandlung als adäquate Ursache zu erklären, wenn ein Opferverhalten in den Kausalverlauf eingefügt ist. Dass eine Tathandlung eine Bedingung für einen eingetretenen Erfolg ist, ist allein noch nicht für das Adäquanzurteil ausreichend. Für das Adäquanzurteil und damit die Erfolgszurechnung ist vielmehr erforderlich, dass der fragliche konkrete Erfolgseintritt bei Vornahme der Handlung nach allgemeiner Lebenserfahrung möglich gewesen ist. Dies ist bei dem hier angemerkten Urteil dahin gehend ignoriert, dass das oberste Gericht allein darauf hingewiesen hat, dass die Tathandlung im Ergebnis das Nierenversagen und damit den Tod beim Opfer verursacht habe. Das Gericht hat indessen nicht die entscheidende Frage beantwortet, ob die fragliche Handlung generell geeignet ist, den Todeserfolg in der Art des vorliegenden Falls herbeizuführen. Der Kardinalfehler dieses Urteils aber besteht darin, dass es keine Vorbedingung gibt, die für die Erklärung des Zu-sich-Nehmens von Cola und Kimbab als Opferverhalten hinreichend sein könnte. In dem Sinne dürfte das Opferverhalten eine von der Tathandlung unabhängig gesetzte Bedinung sein, die – je nach Tatsachenfeststellung – entweder die durch die Tathandlung eröffnete ursprüngliche Kausalkette und damit die Fortwirkung der Ausgangsgefahr abgebrochen hat oder zusammen mit der Ausgangsgefahr der Tathandlung auf den Erfolgseintritt gewirkt hat. Insoweit ist die objektive Vorhersehbarkeit hinsichtlich des Opferverhaltens weder notwendig noch hinreichend dafür, den Ursachenzusammenhang zwischen der Tathandlung und dem tatbestandsmäßigen Erfolg zu beurteilen.

발행기관:
안암법학회
DOI:
http://dx.doi.org/10.22822/alr..49.201601.207
분류:
법학일반

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