연차휴가권의 발생과 사용에 관한 비교법적 검토 - 유럽사법재판소의 최신 판례를 중심으로 -
Eine rechtsvergleichende Studie zur Regelung und Ausübung des Jahresurlaubrechtes
하경효(고려대학교)
17호, 215~245쪽
초록
Neulich hat das koreanische Oberste Gerichtshof entschieden, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmern die Urlaubsabgeltung zahlen solle, auch wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmern die Ausübung von Urlaubsansprüche aufgefordert hat und trotzdem sie ohne Hindernisse Urlaub nicht genommen haben. Es ist sehr fraglich, ob diese Rechtsprechung mit dem Zweck des Urlaubsrechts vereinbar ist. In diesem Zusammenhang ist eine rechtsvergleichende Studie zur Regelung und Ausübung des Jahresurlaubrechtes erforderlich, Dieser Beitrag skizziert daher zuerst die neuen Entscheidungen des EuGH zum Urlaubsanspruch und ihre Auswirkungen zum Urlaubsrechts in Deutschland, die Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsanspruch behandeln. Danach entsteht das Urlaubsanspruch unabhängig von einer effektiven Mindestarbeitzeit, aber er wird dann bei vorübergehende Suspendierung der Arbeitsleistung anders als bei Langzeitkrankheiten reduziert. In der Rechtssache Brandes hat das EuGH entschieden, dass übertragende Urlaubsansprüche beim Wechsel in einer Teilzeitbeschäftigung nicht gekürzt werden dürfen, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub nicht in Anspruch nehmen konnte. In Europa ist der Urlaub nur abzugelten, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsvehältnises nicht mehr gewährt werden kann. Nicht einig ist nur, ob der Urlaubabgeltungsanspruch vererbbar ist. Nach den EU Richtliniein der Rechtssache Bollacke entsteht dieser Urlaubsabgeltungsanspruch mit dem Tod des Arbeitnehmers unmittelbar bei dessen Erben. Im Vergleich mit den Regelungen und Rechtsprechung zum Urlaubrecht in Europa ist das koreanische Urlaubrecht in mehreren Hinsichten sehr problematisch, insbesondere, die finanzielle Entgeltung von Urlaub nach dem Willen des Arbeitnehmers. Zumindest hier sind Anpassungen der Regelungen nach dem Zweck des Urlaubsrechts erforderlich.
Abstract
Neulich hat das koreanische Oberste Gerichtshof entschieden, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmern die Urlaubsabgeltung zahlen solle, auch wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmern die Ausübung von Urlaubsansprüche aufgefordert hat und trotzdem sie ohne Hindernisse Urlaub nicht genommen haben. Es ist sehr fraglich, ob diese Rechtsprechung mit dem Zweck des Urlaubsrechts vereinbar ist. In diesem Zusammenhang ist eine rechtsvergleichende Studie zur Regelung und Ausübung des Jahresurlaubrechtes erforderlich, Dieser Beitrag skizziert daher zuerst die neuen Entscheidungen des EuGH zum Urlaubsanspruch und ihre Auswirkungen zum Urlaubsrechts in Deutschland, die Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsanspruch behandeln. Danach entsteht das Urlaubsanspruch unabhängig von einer effektiven Mindestarbeitzeit, aber er wird dann bei vorübergehende Suspendierung der Arbeitsleistung anders als bei Langzeitkrankheiten reduziert. In der Rechtssache Brandes hat das EuGH entschieden, dass übertragende Urlaubsansprüche beim Wechsel in einer Teilzeitbeschäftigung nicht gekürzt werden dürfen, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub nicht in Anspruch nehmen konnte. In Europa ist der Urlaub nur abzugelten, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsvehältnises nicht mehr gewährt werden kann. Nicht einig ist nur, ob der Urlaubabgeltungsanspruch vererbbar ist. Nach den EU Richtliniein der Rechtssache Bollacke entsteht dieser Urlaubsabgeltungsanspruch mit dem Tod des Arbeitnehmers unmittelbar bei dessen Erben. Im Vergleich mit den Regelungen und Rechtsprechung zum Urlaubrecht in Europa ist das koreanische Urlaubrecht in mehreren Hinsichten sehr problematisch, insbesondere, die finanzielle Entgeltung von Urlaub nach dem Willen des Arbeitnehmers. Zumindest hier sind Anpassungen der Regelungen nach dem Zweck des Urlaubsrechts erforderlich.
- 발행기관:
- 노동법이론실무학회
- 분류:
- 법학