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학술논문공법학연구2016.02 발행KCI 피인용 1

본질적 내용 침해금지 원칙의 수범자

Die Normadressaten der Wesensgehaltsgarantie

황동혁(부산대학교 법학연구소)

17권 1호, 175~197쪽

초록

본질적 내용 침해금지 원칙은 국가권력에게 기본권 보장의 최후적 한계를 준수할 것을 명령한다. 이 원칙의 기속을 받는 국가권력이 무엇인지에 관하여 헌법과 기본법은 아무런 언급을 하고 있지 않으므로 이는 해석상의 문제로 남는다. 본질적 내용 침해금지 원칙의 수범자 논의는 크게 두 갈래로 나뉘어 진다. 우선 헌법 제37조 제2항은 “법률로써” 제한될 때 라고 하고 있고 뿐만 아니라 기본법은 기본권 제한 입법의 경우를 상정하고 있으므로 오로지 입법자만을 기속한다는 견해가 있다. 다수설에 의하면 입법권, 집행권, 사법권을 포함하는 모든 국가권력을 기속하고, 구체적 기속의 모습이 각 국가작용에 따라 달리 나타난다고 한다. 본질적 내용 침해금지 원칙은 주된 수범자는 입법자이다. 이 원칙의 연혁을 살펴보더라도 본질적 내용보장은 입법자에 대한 불신의 표현이라는 것을 알 수 있고, 집행권과 사법권에 대하여는 넓은 의미에서 기속의 필요성이 없다고 하겠다. 그러나 집행권과 사법권이 결정재량을 가지고 있는 경우에는 본질적 내용 침해금지 원칙에 직접 기속되나 그 가능성이 낮다. 그 밖의 문제로서 헌법개정권력에 대한 기속이 문제되나 이 역시 구속되지 않는다.

Abstract

In der Literatur zur Frage des Normadressaten lassen sich zwei Richtungen ausmachen: Die eine besteht aus denjenigen Stimmen, die nur den (einfachen) Gesetzgeber an das Verbot des Art. 37 Abs. 2 Koreanische Verfassung(KV) bzw. Art. 19 Abs. 2 GG gebunden sehen bzw. dieses Verbot ausdrücklich nur im Hinblick auf Grundrechtseinschränkungen durch den einfachen Gesetzgeber erörtern und die andere Richtung, dem der überwiegende Teil der Literatur zuneigt, will alle drei Gewalten der Bindung der Wesensgehaltsgarantie unterstellen, wobei sich eine Vielzahl von Aussagen darüber findet, wie sich die Bindung der einzelnen Gewalten im Rang voneinander unterscheiden und wie sich die jeweilige Bindung näher konkretisieren lasse. Primär ist der einfache Gesetzgeber an Art. 37 Abs. 2 KV bzw. Art. 19 Abs. 2 GG gebunden. Zum einen ergibt sich das aus der Entstehungsgeschichte der Wesensgehaltsgarantie („Ausdruck des Misstrauens gegenüber dem Gesetzgeber“), zum anderen aus der Tatsache, dass bezüglich einer Bindung von Exekutive und Judikative in weiten Bereichen gar kein Bedürfnis besteht. Lediglich in dem Fall, wenn Exekutive und Judikative bei ihren Einzelfallentscheidungen ein Spielraum eingeräumt ist, kommt eine direkte Bindung an Wesensgehaltsgarantie – wie immer diese inhaltlich auch aussehen mag – ernsthaft in Betracht. Und der verfassungsändernde Gesetzgeber ist auch nicht durch Art. 37 Abs. 2 KV bzw. Art. 19 Abs. 2 GG verpflichtet.

발행기관:
한국비교공법학회
DOI:
http://dx.doi.org/10.31779/plj.17.1.201602.006
분류:
법학

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